Neue Eigentümer Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Abfindung?

  • Hallo

    Ich wohne nun seit 2004 in einer Mietwohnung und seit Sommer 2010 gibt es einen neuen Eigentümer, der sie durch Zwangsversteigerung erworben hat.
    Nun will er sie wieder verkaufen und kündigte an, dass er bereits Interessenten hat, die dann auch auf Eigenbedarf plädieren.
    Eigentlich habe ich mir mit der Wohnung einen Traum erfüllt und soll nun ausziehen???
    Wie lange ist jetzt nun die Kündigungsfrist und wie hoch wäre die „Abfindung“, die er mir zahlen müsste?
    Er hat mir 5.000€ angeboten und dafür soll ich in 3 Monaten ausziehen falls er die Wohnung verkauft. Ein guter Bekannter, der auch in der Immobilienbranche tätig ist, meint nun, das wäre viel zu wenig, er würde mich vera***!

    Bitte um schnelle Antwort, da am Sonntag den 10.April bereits der Besichtigungstermin für die potentiellen neuen Eigentümer ist, wo ich dann auch das Angebot mit den 5.000€ unterschreiben soll, was auch nur gilt wenn er die Wohnung erfolgreich verkauft!

  • Hallo
    Eigentlich habe ich mir mit der Wohnung einen Traum erfüllt und soll nun ausziehen???
    Wie lange ist jetzt nun die Kündigungsfrist und wie hoch wäre die „Abfindung“, die er mir zahlen müsste?

    Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch steht kann er wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Frist kündigen. Der Erwerber übernimmt zwar Sie als Dreingabe zur Wohnung mit, dass hindert aber nicht, dass er Ihnen ohne eine Abfindung die rote Karte zeigen kann.

    Er hat mir 5.000€ angeboten und dafür soll ich in 3 Monaten ausziehen falls er die Wohnung verkauft. Ein guter Bekannter, der auch in der Immobilienbranche tätig ist, meint nun, das wäre viel zu wenig, er würde mich vera***!

    Dann scheint Ihr Bekannter kein guter zu sein, denn eine Pflicht zur Zahlung gibt es nicht und 5.000,- € sind ja auch nicht gerade ein Butterbrot.

    Bitte um schnelle Antwort, da am Sonntag den 10.April bereits der Besichtigungstermin für die potentiellen neuen Eigentümer ist, wo ich dann auch das Angebot mit den 5.000€ unterschreiben soll, was auch nur gilt wenn er die Wohnung erfolgreich verkauft!

    Vertrauen Sie Ihrem "guten" Bekannten und pokern Sie hoch. Fordern Sie 10.000 €.....und am Ende kriegen Sie nichts.

  • Hallo Spandauer1970,

    "Ich wohne nun seit 2004 in einer Mietwohnung"
    Vielleicht hilft es Dir finanzieller noch etwas mehr, denn die Kündigungsfristen sind zu Deinen Gunsten länger, nämlich:
    bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
    bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
    darüber hinaus: 9 Monat Kündigungsfrist.