Kündigung in der Kündigungsfrist

  • Hallo,

    wir haben durch unseren Vermieter die Kündigung unserer Wohnung mit einer Frist von 12 Monaten erhalten. Meine Frage wäre, wenn ich zeitnah eine schöne Wohnung finde, muss ich mich dann selbst auch an die 12 Monate halten oder kann ich selbst kündigen und habe dann noch 3 Monate die Miete zu zahlen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Also normalerweise wenn der Mieter selbst kündigt 3 Monate. Nun haben wir ja aber schon die Kündigung erhalten und aufgrund das wir in einem Haus wohnen und bereits 14 Jahre da sind eben rechtmäßig 12 Monate Kündigungsfrist.

  • Das kommt auf den Mietvertrag an, was genau darin geregelt ist.

    Das kann ich nun leider nicht nachvollziehen, warum das vom Mietvertrag abhängen sollte. Denn wenn da drin stehen würde, dass der Mieter eine längere Kündigungsfrist hat als 3 Monate, wäre das unwirksam, da es eine Vereinbarung wäre, die den Mieter benachteiligt

    die Kündigung unserer Wohnung mit einer Frist von 12 Monaten erhalten

    Normalerweise ist die Kündigungsfrist für den Vermieter bei dieser Mietdauer 9 Monate. Nur bei ganz alten Verträgen, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden, kann es abweichende Regelungen geben. Der Vermieter gibt euch entweder freiwillig mehr Zeit, oder er weiß es nicht besser.

    kann ich selbst kündigen und habe dann noch 3 Monate die Miete zu zahlen?

    Als Mieter kann man immer mit 3 Monaten kündigen. Das ist in §573c BGB so festgelegt.

  • Das kann ich nun leider nicht nachvollziehen, warum das vom Mietvertrag abhängen sollte.

    Ich dachte eher an einem Kündigungsverzicht für 12 Monate. Außerdem können andere Kündigungsfristen auch zum Nachteil des Mieters geregelt worden sein, falls der Mietvertrag vor 2001 geschlossen worden ist, aber dann müsste dies auch im Mietvertrag geregelt worden sein.

    Daher ist immer erst zu Fragen, was im Mietvertrag dazu geregelt ist, dann kann man schauen, ob es wirksam ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Also die 12 Monate Kündigungsfrist seitens des Vermieters ist so richtig, wir wohnen länger als 8 Jahre dort, was 9 Monate bedeutet und weil es eine Wohngemeinschaft ist, wir leben im selben Haus wie der Vermieter, kommen noch 3 Monate dazu. Mir geht es nur darum, ob ich in diesen 12 Monaten selbst, mit einer Kündigungsfrist, laut Mietvertrag 3 Monate, seitens des Mieters kündigen kann, weil ich schon vorher eine neue Wohnung gefunden habe. Es geht nur darum ob ich während der Kündigungsfrist von 12 Monaten, die der Vermieter einhalten muss, selbst auch Kündigen kann und nicht noch 12 Monate in der Wohnung wohnen muss und mir dann die andere Wohnung durch die Lappen geht, weil ich an die Zeit gebunden bin.