Eigentümerversammlung in meiner Wohnung!?

  • Hallo.

    Habe gestern imessage von meiner Vermieterin bekommen (die Eigentümerin der Wozhnung), mit folgendem Inhalt:

    Sehr geehrter Herr xxx. Wir möchten gerne ein Gespräch bzgl. der Wohnung vor der Eigentümerversammlung mit Ihnen in Ihrer Wohnung führen. Passt Ihnen Samstag, 27.07.2019 um 15 Uhr? Bitte kurz bestätigen. Mfg..."

    Zum ersten Mal höre ich davon. Was könnten die von mir wollen!? D.h. die ganzen Eigentümer werden hier bei mir antanzen und die wollen mit mir über die Wohnung reden...!?

    Danke für die Antwort.

  • Der Satz muss nicht unbedingt bedeuten, dass alle Eigentümer kommen sollen. Es hört sich eher so an, als will die Vermieterin mit dir allein etwas besprechen, was für sie dann für die Versammlung wichtig ist. Frag doch einfach nochmal nach, und frag ruhig auch, um was es geht, da du dich gedanklich etwas darauf vorbereiten willst.

  • Stellt sich heraus, die Frau möchte nur die Wohnung begehen und gucken und fragen ob alles in Ordnung ist.

    Warum schreibt die das dann nicht erst so? Das ist das zweite mal innerhalb 3 jahre, dass sie dies tut und beim ersten mal hatte sich das auch noch so gesagt, wie es eben ist und nicht "Wir möchten gerne ein Gespräch bzgl. der Wohnung vor der Eigentümerversammlung mit Ihnen in Ihrer Wohnung führen".

  • Warum schreibt die das dann nicht erst so?

    Dazu kann ich gerne meine Vermutung äußern.

    Es könnte sein, dass deine Vermieterin sehr genau weiß, dass Sie keine Recht hat, ohne einen echten tatsächlichen Grund in deine Wohnung gelassen zu werden. Ein echter Grund wäre zum Beipsiel, wenn es etwas zu reparieren gibt, oder Zählerablesung um nur zwei Beispiele zu nennen. Aber nur allein um zu schauen ob alles in Ordnung ist, ist kein ausreichender Grund. Und so wird deine Vermieterin wahrscheinlich kreativ, sich irgend welche Gründe auszudenken.

  • Bist du sicher? Ich meine doch gelesen zu haben, dass Eigentümer ein Recht haben, min. ein mal jährlich die Wohnung begehen/besichtigen zu dürfen. Das habe ich damals beim ersten mal nach etwas über einem Jahr schon nachgelesen, da dies für mich auch neu war.

  • Ja, ich bin sicher. Solche Urteile gibt es, dass es ein perioisches Besuchsrecht existieren soll, ich weiß also was du meinst. Aber das ist veraltet. Es gibt dazu inzwischen eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH, dass ein Vermieter dazu kein Recht hat.

    Es besteht dazu in keine Notwendigkeit, denn es ist die gesetzliche Pflicht des Mieters, dem Vermieter Probleme in der Wohnung anzuzeigen. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann er für zusätzliche Schäden, die durch die unterbliebene Mitteilung entstanden sind, haftbar gemacht werden.

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Vermieter weder ein periodisches, etwa alle ein bis zwei Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, zu noch ergibt sich ein solches Recht aus der von der Revisionserwiderung angeführten Formularklausel im Mietvertrag der Parteien, wonach die Klägerin berechtigt sei, das vom Beklagten gemietete Haus nach vorheriger Ankündigung zur "Überprüfung des Wohnungszustands" zu besichtigen.

    Während der Dauer des Mietvertrags ist das alleinige und uneingeschränkte Gebrauchsrecht an der Wohnung dem Mieter zugewiesen. Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden".

    Vor diesem Hintergrund kann dem Vermieter von Wohnraum entgegen einer Auffassung, die teilweise in der Instanzrechtsprechung (LG Stuttgart, ZMR 1985, 273, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 2-11 S 146/12, BeckRS 2013, 06643; AG Münster WuM 2009, 288; AG Saarbrücken, ZMR 2005, 372; AG Rheine, WuM 2003, 315) und der Literatur vertreten wird, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein bis zwei Jahren zu besichtigen.

  • Ich habe ihr jetzt geschrieben, dass "Wohnung ansehen und gucken ob alles in Ordnung" keinen grund darstellt, diese zu besuchen. Mit verweis auf das BGH Urteil.

    Immer wieder bringt diese Frau mich in "komische" Situationen. Die NK-Abrechnungen zb. sind auch jährlich falsch und ICH muss diese kontrollieren und verbessern, da sie es einfach nicht begreift und jedes jahr die selben Fehler macht. Das ist auch nicht meine Aufgabe...

    Ich frage mich, was und ob sie darauf antworten wird und sich jetzt evtl. einen "trifftigen" Grund ausdenkt um doch in die Wohnung zu kommen.

    Die Frau sollte echt keine Vermieterin sein, so viel Ahnung wie sie davon hat..

  • Die Frau sollte echt keine Vermieterin sein, so viel Ahnung wie sie davon hat..

    Ich weiß jetzt nicht ob das ein Trost ist, aber von dieser Art Vermieter gibt es jede Menge mehr. Das ist bei Weitem keine Ausnahme. Daher tut man als Mieter gut daran, sich etwas einzulesen in die Themen um zumindest ein Gespür dafür zu bekommen, wo etwas nicht passen könnte.

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