Vorheriger Mieter hat Küche in Wohnung gelassen - wem gehört sie nun?

  • Hallo liebe Forum-Mietglieder,

    ich bin neu hier und habe einmal eine Frage.

    Mein Freund und ich ziehen zum 1.08. in eine andere Wohnung ein, in der bereits eine Einbauküche steht.

    Diese Küche gehört einer vorherigen Mieterin- allerdings haben bereits andere Mieter nach ihr in der Wohnung gewohnt und die Küche mitbenutzt ohne etwas dafür zu bezahlen.

    Telefonisch kann man die Mieterin, der die Küche gehört, nicht erreichen. Das letzte Mal, als der Vermieter mit der Mieterin über die Küche gesprochen hat, forderte diese 1200 € (so viel hat die Küche unseren Schätzungen nachnicht einmal neu gekostet!).

    Nun meine Frage:

    Wem gehört die Küche? Da sie in einem schlechten Zustand ist würden wir sie gerne entweder entsorgen oder so umbauen, dass Sie unseren Wünschen entspricht. Ist das so ohne Weiteres möglich?

    Ich freue mich auf Rückmeldungen!

    Jenny Hollmann

  • Schwer zu sagen, aber es kommt wohl vor allem auf die Übergabeprotokolle an, wenn ansonsten nichts mehr nachvollziehbar ist. Stand die Küche bei Übergabe der Vormieter schon drin, und ist diese auch im Protkoll so vermerkt, dann dürfte Sie jedenfalls sicher nicht dem Vormieter gehören.

    Falls nichts der gleichen existiert ist es wohl einfach nicht mehr nachvollziehbar. Dann wären die Vormieter evtl. für den Ausbau der Küche zuständig, oder aber der nächst Mieter übernimmt Sie, wie auch immer.

    Jedenfalls würde ich als Nachmieter derm Vormieter nichts dafür bezahlen. Es macht nämlich oft mehr Kosten und Arbeit so eine marode Küche zu entsorgen, als Sie einfach stehen zu lassen und auf das beste zu hoffen.

    Da sie in einem schlechten Zustand ist würden wir sie gerne entweder entsorgen oder so umbauen, dass Sie unseren Wünschen entspricht. Ist das so ohne Weiteres möglich?

    Sollte der Vermieter tatsächlich die Küche kaufen, dann solltest du jedenfalls jeden Umbau o.ä. mit dem Vermieter absprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (16. Juli 2019 um 09:06)

  • Letztendlich gibt es hier nur zwei Möglichkeiten:

    1. Die Küche gehört der Vormieterin. Ihr könnt diese abkaufen, oder auch nicht. Wenn nicht, muss der Vormieter die Küche ausbauen (und nicht Ihr)
    2. Die Küche ist Teil der Mietsache. Ist diese nicht explizit vertraglich erwähnt, könnte man hier von einer Leihe ausgehen. Eine eventuelle Entsorgung oder ein Umbau muss dann mit dem Vermieter abgesprochen werden.

    Du bist auch nicht verpflichtet, den Sachverhalt mit dem Vormieter zu klären, da Du mit diesem in keinerlei Vertragsverhältnis stehst.

    Dein einziger Ansprechpartner ist der Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Sache kann auf Nr. 2 der von Leipziger genannten Möglichkeiten eingegrenzt werden. Die Küche ist Eigentum des Vermieters.

    Normalerweise kann ein Vermieter verlangen, dass die Wohnung leer zurück gegeben wird, also eigene Einbauten wie die Kücheneinrichtung heraus genommen werden. Verzichtet der Vermieter darauf und die Einrichtung verbleibt in der Wohnung, geht die Einrichtung in das Eigentum des Vermieters über.

    Die Kücheneinrichtung gehört dann also entweder zur Mietsache, oder aber die Küche wird dem neuen Mieter zur kostenlosen Nutzung überlassen. Das hängt davon ab, ob dies so im Vertrag oder Übergabeprotokoll verankert ist. Zur kostenlosen Nutzung überlassen bedeutet, dass der Vermieter nicht für die Instandhaltung verantwortlich ist, im anderen Fall schon.

    Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen. Da die Küche Eigentum des Vermieters ist, muss die Entsorgung oder ein Umbau mit ihm abgesprochen werden.

    Noch eine kleine Anmerkung zum Verständnis meiner Antwort. Die Küche gehörte ursprünglich einem Mieter aus einem früheren Mietverhältnis, nicht dem Mieter, der aktuell noch in der Wohnung wohnt. Denn in den Informationen heißt es, dass die Küche bereits von anderen Mietern genutzt wurde. Das ist wichtig, nicht zu überlesen. Denn würde die Küche Eigentum des aktuellen Mieters sein, wäre mene Antwort eine andere.

  • Die Kücheneinrichtung gehört dann also entweder zur Mietsache, oder aber die Küche wird dem neuen Mieter zur kostenlosen Nutzung überlassen.

    Oder es wird in dem Vertrag und dem Übergabeprotokoll überhaupt nicht auf ein vorhandene Küche bezug genommen. In dem Fall könnte man davon ausgehen, das der Nachmieter die Küche übernommen hat, bzw. wäre der Nachweis das die Küche dem dann aktuellen Mieter nicht gehört wohl schwierig.

    Was dann vor allem dann relevant werden dürfte, wenn es um evtl. Schönheitsrep. oder das beseitigen der Einbauten durch den aktuellen Mieter geht.

  • In dem Fall könnte man davon ausgehen, das der Nachmieter die Küche übernommen hat

    Nein. Das hat rechtlich keine Grundlage. Eine Schenkung entfällt, denn dazu müssten sich im Sinne des §516 BGB der Schenkende und der Beschenkte treffen, um die Vereinbarung zu treffen. Man kann nicht irgend jemandem in Abwesenheit und Unkenntnis dessen etwas schenken, ohne dass dieser es als Schenkung annimmt.

    Und zweitens gibt man die Wohnung nach dem Ende der Mietzeit an den Vermieter zurück, nicht an den Nachmieter. Das bedeutet, wenn der Mieter kein Interesse mehr am Eigentum der Küche hat, geht dieses an den Vermieter über.

    Oder es wird in dem Vertrag und dem Übergabeprotokoll überhaupt nicht auf ein vorhandene Küche bezug genommen

    Das ist nicht erforderlich, dass im Vertrag auf die Küche Bezug genommen wird. Wenn eine vorhanden ist, dann gehört sie (wie besichtigt) zur Mietsache und der Vermieter ist für die Instandhaltung verantwortlich.

    Falls du meine Information nicht so ganz nachvollziehen kannst, dann überlege dir bitte die Situation, wenn es nicht die Küche eines vorherigen Mieters wäre, sondern wenn der Vermieter selbst eine Küche gekauft und eingebaut hat. Diese vom Vermieter eingebrachte Küche muss er auch nicht zwingend in den Vertrag oder Protokoll aufführen. Und dennoch ist die Küche ganz selbstverständlich in der Wohnung und sie gehört zur Mietsache. Hierbei würdest du ja dann auch nicht auf die Idee kommen, dass die Küche Eigentum des Mieters wird, nur weil sie nicht im Vertrag steht.

    Ich will damit sagen, es spielt für den neuen Mieter keine Rolle, wer die Küche ursprünglich eingebracht hat. Solange nicht Mieter und Nachmieter ein direktes Rechtsgeschäft vollzehen, ist es die Küche des Vermieters ohne wenn und aber.

  • Nein. Das hat rechtlich keine Grundlage. Eine Schenkung entfällt,

    Ich rede auch nicht von der Frage wem die Küche gehört. Dies ist in vielen solcher Fälle eh irrelevant, weil die Küche eigentlich gar keinen Wert mehr darstellt.

    Am Ende der Mietzeit geht es ja normalerweise darum, wer für die Entsorgung der maroden Küche dann nun zuständig ist, und für die Beseitigung evtl. daraus entstandener Schäden usw.

    Das ist nicht erforderlich, dass im Vertrag auf die Küche Bezug genommen wird.

    Wenn das so ist dann ja, aber vielfach wird darüber eben gar nichts erwähnt. Und nach 10 Jahren Mietdauer kann sich da auch keiner mehr dran erinnern, bzw. wird der Nachweis für das eine oder andere erfahrungsgemäß schwierig.

  • Am Ende der Mietzeit geht es ja normalerweise darum, wer für die Entsorgung der maroden Küche dann nun zuständig ist,

    Das ist nicht das Thema in der hier gestellten Frage. Hier geht es darum, dass der Fragesteller in eine Wohnung einziehen möchte, in der bereits eine Küche vorhanden ist.

    kann sich da auch keiner mehr dran erinnern, bzw. wird der Nachweis für das eine oder andere erfahrungsgemäß schwierig.

    Die Beweisbarkeit kann immer ein Problem sein, egal um welches Themengebiet es geht. Aber auch das ist kein Thema für die hier gestellte Frage. Es besteht ja keine Uneinigkeit, von wem die Küche ursprünglich eingebracht wurde.

  • Ist das so ohne Weiteres möglich?

    Um die Antwort kurz zu halten. Nein, du musst das vorher mit dem Vermieter absprechen und falls er dich verweist mit der Vormieterin.

    Die gesamte Diskussion um das Eigentum ist unerheblich, da du und wir es hier nicht beurteilen können. Es lässt sich einfach nicht feststellen, in welchem Eigentum die Küche steht. Als Eigentümer kommen hier mehre Personen in Betracht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • darkshadow

    Ich denke, damit machst du es dir dann doch etwas zu einfach.

    Erstens mal ist die Frage nach dem Eigentum keineswegs unerheblich, denn das hat durchaus Auswirkungen. Denken wir doch nur mal an die Instandhaltungspflicht.

    Und zweitens zeigt die Erfahrung, dass ein Vermieter öfter mal dazu geneigt ist, seine eigene Verantwortung an jemand anderen abzuwälzen, nur dass er damit keine Arbeit oder Kosten hat. Daher will man als Mieter durchaus eine Ahnung davon bekommen, was richtig sein könnte.

    Aber wie schon mehrfach gesagt, erst mal mit dem Vermieter darüber sprechen. Je nachem was er sagt kann man dann weiter schauen.

  • Erstens mal ist die Frage nach dem Eigentum keineswegs unerheblich, denn das hat durchaus Auswirkungen. Denken wir doch nur mal an die Instandhaltungspflicht.

    Ich sage auch, dass die Diskussion unerheblich ist, da wir nicht feststellen können wer Eigentümer ist. Das ist entgegen deiner Darstellung nicht zwingend der Vermieter.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!