Einbehaltene Kaution

  • Wir haben für 5 Monate in einer DHH zur Miete gewohnt. Diese wurde von uns komplett neu saniert da sie in einem nicht bewohnbaren Zustand war! Jetzt hat der Vermieter die Hälfte der Kaution einbehalten mit der Aussage er muss erst schauen ob wir keine Schäden hinterlassen haben und ob alles funktioniert. Das Haus ist auch schon weiter vermietet.

    Hat er dazu das Recht?

  • Ja, das darf der Vermieter. Wenn er meint, dass er noch prüfen muss, ob er irgend welche Ansprüche gegen euch geltend machen kann, dann kann er die Kaution noch zurück halten. Wie lange er das kann ist nicht genau definiert. Man geht meistens von 6 Monaten aus, aber das ist nicht fix und hängt von den Umständen ab.

    Da bereits wieder jemand im Haus wohnt, wird es allerdings für den Vermieter schwierig, euch nachzuweisen, dass ein Schaden durch euch entstanden ist. Es könnte ja theoretisch inzwischen der neue Mieter verursacht haben. Das musst du dann bewerten, wenn du die Forderung bzw. Kautionsabrechnung vom Vermieter bekommen hast und er etwas abziehen will.

    Und dann ist da ja vermutlich noch eine ausstehende Nebenkostenabrechnung. Auch für eine mögliche Nachzahlung aus dieser kann der Vermieter einen Teil der Kaution zurück halten.

  • Eine Nebenkostenabrechnung wird es nicht geben da alles mit den verschiedenen Werken direkt von uns selber abgerechnet wurde.

    Kann er dann im Mietvertrag für die neue Vermieterin reinschreiben das die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben wird, wenn er noch prüfen muss ob wir Mängel hinterlassen haben?

  • Kann er dann im Mietvertrag für die neue Vermieterin reinschreiben das die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben wird

    Er kann alles mögliche hinein schreiben. Aber falls das nicht der Wahrheit entspricht, werden die neuen Mieter das vermutlich nicht hinnehmen und Beweise sichern, um belegen zu können, welche Schäden von bei Übernahme vorhanden waren.

    Aber solche Überlegungen bringen dich doch nicht weiter. Die grundlegende Frage ist doch, ob es Schäden gab oder nicht. Das solltest du doch wissen. Und falls es ein Übergabeprotokoll gab nach eurem Auszug, dann hat das auch seine Gültigkeit. Sollte der Vermieter darin bestätigt haben, dass alles in Ordnung ist, wird er es sehr schwer haben, nachträglich noch etwas zu monieren. Du solltest also etwas abwarten, und dann kannst du auch deinerseits um Auszahlung der Kaution bitten.

  • Leider gibt’s kein Übergabe Protokoll!

    Heißt das es steht dann Aussage gegen Aussage wenn er der Meinung ist was gefunden zu haben?

    Wir wissen das wir die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben haben.

  • Heißt das es steht dann Aussage gegen Aussage wenn er der Meinung ist was gefunden zu haben?

    Sagen wir so, ihr könntet dem Vermieter dann vielleicht entgegen halten, das die inzwischen neuen Mieter den Schaden verursacht haben. Er hätte es dann schwer zu belegen, dass ihr den Schaden verursacht habt. Und dann ist es ja auch noch so, dass man als Miter keine Verschlechterungen zu verantworten hat, die durch normale übliche Nutzung entstehen.

    Aber nun warte doch ab, was der Vermieter exentuell beanstanden wird. Diese "was wäre wenn" Ünerlegungen bringen nichts. Man muss dann überlegen, wenn es soweit ist. Ich sage immer, warum sich über Probleme den Kopf zerbrechen, die vielleicht gar nicht auftreten.