Mietvertrag ungültig/anfechtbar, wenn man bei deim Vertragsabschluss in einem gekündigten Arbeitsverhältnis ist

  • Liebe Community,


    eine Freundin von mir hat auf ihrer Selbstauskunft ihren aktuellen Arbeitgeber angegeben. Bei diesem ist sie zwar soweit noch beschäftigt, befindet sich aber bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Diese Tatsache hat sie nicht mit angegeben, wurde jedoch auch nicht explizit vom Vermieter erfragt.

    Daher jetzt meine Frage, ob der Mietvertrag, wenn er zu stande kommt, unwirksam ist bzw. später, sollte dies rauskommen, es zu einer fristlosen Kündigung kommen kann.

    Was vielleicht noch wichtig zu wissen wäre, sie wäre nicht die einzige Partei im Mietvertrag, die anderen Partei befindet sich jedoch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.


    Im Vorraus schonmal vielen Dank für eure Antworten!

  • Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung durch einen Anwalt würde ich folgendes dazu sagen.


    Eine Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung kommt insoweit in Betracht, als das man hier eine Aufklärungspflicht annehmen muss. Bei der Selbstauskunft ging es offensichtlich um eine Frage der Bonität, so dass man hier in der Tat argumentieren könnte, das bereits feststehende Veränderungen die gravierend sind zur Anfechtung berechtigten würden, bzw. für eine fristlose Kündigung.


    Das hängt aber vom Einzelfall ab und kann nur in Kenntnis aller Umstände endgültig beurteilt werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!