Recht, einen vorhandenen Spiegelschrank im Badezimmer zu ersetzen?

  • Hallo Miet-Experten!

    In unserer neuen Wohnung sind in beiden komplett gefliesten Badezimmern Spiegelschränke, die der Vermieter schon vor unseren Vormietern installiert hat. Er sagt, diese sollen da bleiben, weil sie gut sind und er nicht möchte, dass neue Löcher in die Wandfliesen gebohrt werden. Uns gefallen sie aber nicht und wir würden lieber eigene und größere Spiegelschränke anbringen. Aus unserer Sicht ist das Geschmackssache und gehört zur individuellen Wohnungseinrichtung.

    Was Löcher in Fliesen oder Fugen angeht, ist die Rechtslage ja für den Fall klar, wenn es vorher keinen Spiegelschrank gab. Dann darf man selbstverständlich einen anbringen. Aber wie sieht es aus, wenn schon ein Spiegelschrank hängt und Löcher vorhanden sind? Muss der Vermieter hinnehmen, dass ggf. zwei weitere Löcher gebohrt werden, oder darf er tatsächlich vorschreiben, dass man einen hässlichen Spiegelschrank verwendet, den vorher schon jemand Fremdes hatte?

    Da mir Google hier ausnahmsweise nicht weitergeholfen hat, die Frage:

    Weiß jemand wie die Rechtslage ist? Gibt es dazu Urteile?

    Danke im Voraus für jeden Tipp!

    Grüße

    Rado

  • Weiß jemand wie die Rechtslage ist?

    Im Normalfall mußt du die Mietsache mit der Ausstattung zurückgeben wie du Sie erhalten hast. Solange man also nicht in die Bausubstanz eingreift oder was beschädigt kann man die Wohnung so einrichten und gestalten wie man möchte. Die Entfernung eines mit 2-4 Schrauben befestigten Spiegelschrankes würde ich jetzt nicht als Eingriff in die Bausubstanz ansehen. Anders evtl. wenn der tatsächlich fest mit dem Bauwerk verbunden ist, als irgendwie eingefliest ist o.ä.

    Aber wie gesagt, rückabe so wie Übergabe, also Schrank aufheben.

  • Aber wie sieht es aus, wenn schon ein Spiegelschrank hängt und Löcher vorhanden sind?

    Dann benutzt man diese Bohrungen, um daran ein stabiles Brett ( z.B. aus MDF) zu schrauben und hat dann freie Auswahl für die Befestigung des eigenen Spiegelschranks.