Hallo Forum,
mein Vermieter hat eine Rechnung i.H.v. 143,99 € auf meine Betriebskostenabrechnung umgelegt.
Die Kosten sind durch einen Handwerker entstanden, der Silikon auf die Innenseite der Duschkabine aufgebracht hat. Dort hat die Silikonversiegelung gänzlich gefehlt (war wohl irgendwann mal unfachmännisch gemacht worden), was zur Folge hatte, dass eine Pfütze auf dem Badezimmerboden entstanden ist.
Google hat mir bereits verraten, dass zu erneuernde Fugen (weil diese schimmeln oder sich auflösen) vom Vermieter übernommen werden müssen. Wie verhält es sich in meinem Fall?
Falls relevant: ich zahle 890 € Kaltmiete.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Dins