Fehlendes Silikon Duschkabine - wer zahlt?

  • Hallo Forum,

    mein Vermieter hat eine Rechnung i.H.v. 143,99 € auf meine Betriebskostenabrechnung umgelegt.

    Die Kosten sind durch einen Handwerker entstanden, der Silikon auf die Innenseite der Duschkabine aufgebracht hat. Dort hat die Silikonversiegelung gänzlich gefehlt (war wohl irgendwann mal unfachmännisch gemacht worden), was zur Folge hatte, dass eine Pfütze auf dem Badezimmerboden entstanden ist.

    Google hat mir bereits verraten, dass zu erneuernde Fugen (weil diese schimmeln oder sich auflösen) vom Vermieter übernommen werden müssen. Wie verhält es sich in meinem Fall?

    Falls relevant: ich zahle 890 € Kaltmiete.

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß

    Dins

    Einmal editiert, zuletzt von dins22aw (19. Juli 2019 um 11:16)

  • Es wurde schlicht vergessen aufzubringen. Man hätte innen und außen versiegeln müssen. Im Endeffekt wurde aber nur außen versiegelt. Dadurch konnte Wasser in den hohlen Holm der Kabine eindringen und ist darüber am unteren Ende nach außen gedrungen

  • Auch ich würde hier den Vermieter in der Pflicht sehen, eventuell könnte man meinen das könnte eine Kleinreparatur sein, weil du ja die Duschwand immer wieder benutzt, aber dafür erscheint mir dann der Betrag doch zu hoch.

    Einfach mal Fragen warum der Vermieter das umgelegt hat und dann sagen, man ist damit nicht einverstanden.

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