Vermieter verweigert Studenten WG Mieterwechsel + fordert neuen Mietvertrag

  • SITUATION:

    Mietvertrag aus dem Jahre 2004 mit 3 Studenten geschlossen. Aufnahme weiterer Personen nicht erlaubt, aber Mieterwechsel etc. nicht ausgeschlossen (bzw. nicht im Vetrag beschrieben).

    Nachdem 15Jahre lang, teils mehrmals im Jahr, Studenten ein und ausgezogen sind, ohne dass der Original-Mietvertrag geändert wurde.

    Bisher wurde ein Mieterwechsel, der für mich Ende August ansteht, immer durch eine 1monate Vorankündigung an die Mietverwaltung verlangt und durchgeführt. Dann wurde eine immergleiche Zusatzvereinbarung der 3 Mieter (inkl. mir) und dem neuen Anwärter unterschrieben, welcher besagt:

    "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom XX.XX.2004 (...). Aus dem bisherigen Mietverhältnis scheidet zum XX.XX.XXXX der Mieter (mir) aus. (neuer Nachmieter) tritt am XX.XX.XXXX in den Mietvertrag ein."

    Diese Zusatzvereinbarung verweigert jetzt aber die Mietverwaltung. Ich solle kündigen, womit ich den kompletten Vertrag kündigen würde. (Was problematischerweise eine Renovierung laut Vetrag darstellen würde). Die Mietverwaltung will eine Neuauflage des Mietvertrags (inkl. Mietzinserhöhung, Änderung von Schönheitsreperaturklauseln etc.).

    MEINE FRAGE:

    Darf man mir nach 15 Jahre "Gewohnheitsrecht" und der fehlenden "Ausschließung eines Mieterwechsels" im Vertrag den Mieterwechsel in einer solchen Wohnung mit solventem Nachmieter verweigern?

  • Darf man mir nach 15 Jahre "Gewohnheitsrecht"

    Es gibt kein "Gewohnheitsrecht".

    aber Mieterwechsel etc. nicht ausgeschlossen (bzw. nicht im Vetrag beschrieben).

    Das versteht sich auch von selbst. Ach bei jedem andern MV. ist natürlich nicht explizit ausgeschlossen das mitten im Mietverhältniss nicht einfach der Mieter wechseln kann wie er lustig ist. Solche Vertragsänderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung.

  • Es gibt kein "Gewohnheitsrecht".

    Nennen wir es nicht Gewohnheitsrecht, sondern konkludente Vertragsanpassung durch das dulden von mehreren Mieterwechsel. Ein wenig vergleichbar wie mit der betrieblichen Übung im Arbeitsrecht.

    Darf man mir nach 15 Jahre "Gewohnheitsrecht" und der fehlenden "Ausschließung eines Mieterwechsels" im Vertrag den Mieterwechsel in einer solchen Wohnung mit solventem Nachmieter verweigern?

    Grundsätzlich ist es so, dass man auf sowas nur unter engen Voraussetzungen einen Anspruch hat. Auch bei dir könnten diese Voraussetzungen vorliegen, ihr seit eine Studenten-WG und es wurde jahrelang so gemacht, da kann man das einfach nicht ausschließen. So etwa auch LG Berlin, Urteil vom 28.08.2013 – AZ 65 S 78/13.

    Sowas erfordert aber immer eine Überprüfung im Einzelfall, denn es können sich immer Umstände ergeben, aus denen sich eine andere Beurteilung ergibt. Bereits können in unterschiedlichen Bundesländer die Gerichte eine andere Auffassung dazu haben.

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