SITUATION:
Mietvertrag aus dem Jahre 2004 mit 3 Studenten geschlossen. Aufnahme weiterer Personen nicht erlaubt, aber Mieterwechsel etc. nicht ausgeschlossen (bzw. nicht im Vetrag beschrieben).
Nachdem 15Jahre lang, teils mehrmals im Jahr, Studenten ein und ausgezogen sind, ohne dass der Original-Mietvertrag geändert wurde.
Bisher wurde ein Mieterwechsel, der für mich Ende August ansteht, immer durch eine 1monate Vorankündigung an die Mietverwaltung verlangt und durchgeführt. Dann wurde eine immergleiche Zusatzvereinbarung der 3 Mieter (inkl. mir) und dem neuen Anwärter unterschrieben, welcher besagt:
"Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom XX.XX.2004 (...). Aus dem bisherigen Mietverhältnis scheidet zum XX.XX.XXXX der Mieter (mir) aus. (neuer Nachmieter) tritt am XX.XX.XXXX in den Mietvertrag ein."
Diese Zusatzvereinbarung verweigert jetzt aber die Mietverwaltung. Ich solle kündigen, womit ich den kompletten Vertrag kündigen würde. (Was problematischerweise eine Renovierung laut Vetrag darstellen würde). Die Mietverwaltung will eine Neuauflage des Mietvertrags (inkl. Mietzinserhöhung, Änderung von Schönheitsreperaturklauseln etc.).
MEINE FRAGE:
Darf man mir nach 15 Jahre "Gewohnheitsrecht" und der fehlenden "Ausschließung eines Mieterwechsels" im Vertrag den Mieterwechsel in einer solchen Wohnung mit solventem Nachmieter verweigern?