Nebenkoaten WG (betreute WG)

  • Hallo,

    Bin seit mitte april in einer betreuten WG mit 4 parteien, wo pro Person 100 euro nebenkosten (wasser, müllentsorgung, haftpflicht, heizung...) und jeweils 20 Euro Strom pro Person.

    Das Problem ist, das Haus in dem ich bin hat ca 120 quadratmeter Wohnfläche und einen Ambau der mit dazu gehört und ca. genau so groß ist.

    Aber der Anbau ist nicht zur Nutzung für die Bewohner freigegeben sondern wird von der Betreuungseinrichtung Tag täglich genutzt. Dort wird geheitzt, strom verbraucht usw... und die Mülltonnen der Bewohner werden mit benutzt.

    Im Haus der Bewohner ist kein einziger Zähler, ich gehe davon aus, dass die im Anbau sind.

    Da im Mietvertrag immer wieder der Paragraph 568 des BGB aufgeführt wird und erwähnt wird das kein mietschutz gilt, wolltebich Fragen ob ich Anrecht auf eine detailierte Nebenkostenabrechnung habe?

    Da ich nächsten Monat ausziehen werde, wollte ich die letzte Monatsmiete einbehalten bis ich eine Nebenkostenabrechnung bekomme.

    Darf ich sowas?

    Bin um jede Antwort dankbar

  • Da betreutes Wohnen nicht unter das Mietrecht fällt und deshalb Betriebskostenabrechnungen nicht erstellt werden, wird es mit der Zurückaltung der der Letzten Miete zu großen Problemen bis hin zu einer Klage vor Gericht kommen.

  • Deine Frage lässt sich allein nur mit der Information "betreute WG" nicht beantworten. Es kommt vielmehr auf den geschlossenen Vertrag an und wie die Einrichtung tatsächlich einzustufen ist. Du solltest daher den Vertrag von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen lassen.

    Bei einem betreuten Wohnen oder auch in Wohnheimen gestaltet sich der Vertrag normalerweise in zwei Teile. Einmal der Teil über den Wohnraum, für den das Mietrecht Anwendung findet, und eine Zusatzvereinbarung über die Betreuungsleistung.

    Es gibt dann auch noch den §549 BGB, der den Kündigungsschutz für bestimmte Wohnverhältnisse einschränkt. Aber hieran setzt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Ein Einfamilienhaus, in dem Zimmer vermietet werden, reicht dafür jedenfalls nicht aus, um des als Wohnheim zu bezeichnen.

    Aber unabhängg davon kann es durchaus möglich sein, dass in deinem Vertrag eine Nebenkosten Pauschale vereinbart ist. In dem Fall hättest du keinen Anspruch auf eine Abrechnung, sondern dann ist der Betrag fix, ohne dass man etwas zurück bekommt oder nachzahlen muss. Du siehst, die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.

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