Vermieter verkauft Anteile des Gartens.

  • Hallo,

    ich habe eine frage und zwar

    Erstmals kurz die Situation.

    Unser Vermieter hat ein recht großen Teil des Gartens verkauft.

    Wir wurden darüber schriftlich und mündlich nicht informiert.

    Lediglich der Käufer hat uns 2 Monate später drauf hingewiesen.

    Auf diesem Grundstück befand sich ein Pool. Ein Pavillion ein 1000 liter Wasser Behälter (diesen hat er behalten) und kleinere Sachen.

    Diese Sachen hat der Käufer uns auf unser gemietete Grundstück geworfen. Allerdings alle noch guten und nutzbaren Sachen behalten.

    Sprich der müll liegt bei uns und alles was er gebrauchen kann bei ihm.

    Die Frage ist kann er sich das so aussuchen?

    Oder muss er wenn schon alles beseitigen?

    Oder sind wir dafür verantworlich?

    Um die Sachen selber geht's uns nicht. Allerdings haben wir in unseren Gärten nen Berg voll müll und er schmeißt immer mehr rüber egal obschon Steine sind die im Weg sind oder sonst was.

    MfG.

    Timo.R

    Ps: hab das jetzt schnell mit dem Handy geschrieben daher Groß und Kleinschreibung tut mir leid.

  • Bitte kontaktiere zuerst deinen Vermieter und informiere ihn über das Problem. Es dürfte wahrscheinlch schnell Erfolg bringen, wenn er sich mit dem Käufer auseinandersetzt.

    Du weißt nicht, was beim Verkauf vereinbart worden ist. Vielleicht ist das so abgesprochen, und dann wäre es Sache des Vermieters, die Gegenstände zu entsorgen.

  • leider sind wird sehr zerstritten mit dem Vermieter da er bereits öfters die Wohnung und mieträume betreten hat ohne Erlaubnis. Und uns allgemein beleidigt und solche Sachen.

  • leider sind wird sehr zerstritten mit dem Vermieter

    Das ist sehr schade. Aber es darf nicht übersehen werden, dass der Vermieter ein Vertragsverhältnis mit euch hat. Ich meine damit, dass man keinerlei persönliche Worte wechseln muss, jedoch die Sachen, die das Mietverhältnis betreffen, müssen geklärt werden. Wenn der Vermieter nicht mit sich persönlich sprechen lässt (was in diesem Fall einfacher wäre), dann macht es per Brief. Und dein Problem betrifft das Mietverhältnis.

    da er bereits öfters die Wohnung und mieträume betreten hat ohne Erlaubnis

    Ich nehme an, ihr habt daraufhin das Schloss ausgetauscht. Das ist der einfachste Weg, einen Wiederholungsfall zu verhindern.

  • Ehrlich gesagt nein die Schlösser sind die gleichen.

    Wir finden es halt nur bezüglich des Gartens merkwürdig das er das so entscheiden kann was er behalten kann und was nicht. Müsste man nicht sozusagen ganz oder gar nichts sagen?

  • Müsste man nicht sozusagen ganz oder gar nichts sagen?

    Nein. Es könnte theoretisch sein, dass das so vereinbart ist, dass der Käufer behalten kann was er möchte und der Vermieter den Rest zurück nimmt. Es könnte theoretisch auch sein, dass dein Vermieter noch gar nichts davon weiß, dass der Käufer die Sachen rüber schmeißt und das eben nicht so ausgemacht ist.

    Ja und da das Verhältnis zu deinem Vermieter nicht gut ist, könnte es theoretisch auch sein, dass der Vermieter zum Käufer bewußt gesagt hat, er soll alles was er nicht brauchen kann rüber schmeißen. Alles möglich, Man weiß es nicht.

    Daher meine Empfehlung, den Vermieter einfach mal darauf ansprechen. Aus der Antwort erfährt man vielleicht mehr, und wenn es nur durch irgend eine Anmerkung zwischen den Zeilen heraus zu hören ist. Dann kannst du dir überlegen, was du weiterhin machst. Eine von mehreren Möglichkeit könnte sein, den Vermieter aufzufordern, die Sachen zu entfernen, oder andernfalls würdest du das tun und die Kosten dafür an den Vermieter belasten.