Übernahme eines Mietvertrages

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage: eine Freundin von uns, bei der ich mal zur Untermiete gewohnt habe, zieht aus Ihrer ziemlich großen Wohnung aus (weil sie ihr schlicht zu teuer geworden ist) und wir (Familie mit zwei Kindern) würden gerne diese übernehmen. Was sind unsere Optionen, um den Mietvertrag so zu übernehmen, sodass der Vermieter die Miete nicht z.b. verdoppelt? Im Moment ist die Wohnung sehr günstig für ihre Größe und Lage und wir wären auch bereit eine leichte Mieterhoehung zu verkraften aber natürlich nicht um 30-50 Prozent. Was ich bisher rausgefunden habe ist folgendes: der Hauptmieter (meine Bekannte) kann sich beim Vermieter vorstellen und sagen, dass sie einen Nachmieter hat, er schon mit ihm alle Übernahmen geregelt hat (also Übernahmevertrag zwischen Hauptmieter und Nachmieter) und er um einen Übernahmevertrag des bestehen Mietvertrages bittet. Bei dieser Option kann der Vermieter natürlich verneinen. Zweite Option: meine Bekannte meldet uns als Untermieter an, verlässt die Wohnung und behält aber ein Zimmer dort für Ihre Sachen und schläft auch ab und an mal in der Wohnung - mit der Option, irgendwann in die Wohnung zurückkehren zu können (wenn sich ihre wirtschaftliche Situation verbessert hat). Was ist Eure Einschätzung zu dem Sachverhalt? Vielen lieben Dank schon mal. LG, Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (22. Juli 2019 um 14:59) aus folgendem Grund: Schrift auf normal zurück gesetzt zwecks besserer Lesbarkeit

  • Im allgemeinen gibt es keinen Anspruch auf die Übernahme des Vertrages, das habt ihr ja bereits festgestellt.

    Die andere Option wäre möglich, falls sich die Freundin darauf einlässt, wovon ich persönlich abraten würde, da die Freundin haftbar ist für euch. Ihr bezahlt nicht, dann muss eure Freundin bezahlen, ihr macht was kaputt, eure Freundin haftet.

    Kommt halt wirklich darauf an, wie die Vermieterin handelt. Aber wenn sie die Miete so schon nicht erhöht, könnt ihr Glück haben das sie daran allgemein kein Interesse hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hi Darkshadow,

    danke Dir für Deine Einschätzung. Ja, uns wäre die erste Option auch lieber. Du hast recht, es ist so dass der Vermieter eher seine Ruhe haben will und keine Miete erhöht hat seit Jahren dafür aber auch nichts investiert hat (was uns auch lieb wäre). Wir schauen mal und diskutieren das noch mal in Ruhe. LG, Alex

  • Auch bei der zweiten Option kann eine Erhöhung der Miete nicht ganz ausgeschlossen werden. Denn der Vermieter darf die Erlaubnis der Untervermietung von einem Zuschlag zur Miete abhängig machen. Und wenn nun auf einmal vier Leute in der Wohnung sind anstatt bisher einer, dann kann dieser Zuschlag sehr leicht mit einer höheren Abnutzung begründet werden.

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