"Hydraulischer Abgleich" der Zentralheizung - umlagefähige Modernisierung?

  • Meine Vermieterin, eine ziemlilch große Immobilienfirma, verlangt von mir und den anderen Mieter:innen im Haus die Duldung (und später Bezahlung) einer recht fragwürdigen Maßnahme:

    "Hydraulischer Abgleich" der Zentralheizung, dabei wird nichts neu eingebaut, sondern es werden umfangreiche Messungen durchgeführt und dabei Einstellungen der Zentralheizung optimiert.

    Das soll ca. 32.000 Euro kosten die dann mit den bekannten 8 Prozent auf ca. 40 Mietparteien umgelegt werden.

    Die ausführende Firma verspricht 11 Prozent Heizkostenminderung. Kurze Recherche im Internet ergab: Sehr fragwürdig, da Altbau mit relativ alter Heizung, erwarten sollte man eher Null Prozent.
    Und es gab mehrfach die Einschätzung, daß das keine Modernisierung sei sondern in den Bereich Instandhaltung / Instandsetzung gehört.

    Hat hier jemand Erfahrung damit?

    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (29. Juli 2019 um 21:20) aus folgendem Grund: Verweise entfernt

  • Ein hydraulischer Abgleich spart Energie ein, das ist schon richtig. Man muss es aber anders herum betrachten. Denn wenn eine Heizanlage nicht optimal eingestellt ist, dann wird sehr viel mehr Energie verbraucht wie vom Wirkungsgrad der Heizanlage her erforderlich wäre. So gesehen ist eine schlecht eingestellte Heizanlage sogar als Mietmangel anzusehen und der Vermieter ist zur Behebung des Mangels verpflichtet.

    Wenn der hydraulische Abgleich im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen wie z.b. Wärmedämmung durchgeführt wird, könnte es vielleicht eine Modernisierung sein, weil so nun die Anlage auf die neuen Gegebenheiten eingestellt werden muss. Aber für sich allein gesehen ist es eine Instandhaltung.

    Das sieht auch der Berliner Mieterverein so.

  • Danke Fruggel für den Link!

    Wie gut, daß ich Mitglied im Berliner Mieterverein bin ...

    Wie gehe ich denn jetzt taktisch vor: Die Vorliegende "Erklärung des Mieters über Modernisierungsmaßnahmen" zu unterschreiben ist sicher keine gute Idee. Vielleicht ein Schreiben aufsetzen ungefähr des Inhalts "Bitte schicken Sie mir eine Ankündigung von Instandhaltungsmaßnahmen, dafür kriegen Sie dann von mir auch eine Duldungserklärung" ?

  • Wie du vorgehen solltest, darüber dürfen wir nichts sagen, denn das wäre Rechtsberatung. Das musst du selber entscheiden. Ich kann dir nur ein paar Fakten über die Gesetzeslage sagen.

    1. Die Ankündigung einer Modernisierung ist die Informationspflicht des Vermieters gemäß §555c BGB. Man kann den Erhalt bestätigen. Aber das Gesetz sieht nicht vor, dass man sich zu irgend etwas verpflichten muss oder es bestätigen muss.

    2. Die Maßnahme dulden muss man kraft Gesetz in §555d Abs.1 BGB bereits. Das bedarf daher keiner Erklärung des Mieters.

    3. Die Mieterhöhung wegen Modernisierung ist in der Vorabankündigung lediglich eine Abschätzung über die Höhe, mehr nicht. Das ist noch nicht die rechtswirksame Mieterhöhung. Diese darf nämlich erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. Vorher kannst du dich auch gar nicht zu irgend was verpflichten, denn laut §559 Abs.6 BGB sind Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters unwirksam.