Hallo zusammen,
ich würde mich gerne vorab für euer nützliches Wissen und eure Hilfe bedanken. Folgender Sachverhalt: Ich möchte mein derzeitiges Mietverhältnis fristgerecht kündigen. Laut meinem Mietvertrag existiert im Rahmen der Kündigung jedoch eine besondere Vereinbarung, die besagt, dass die Kündigung jeweils nur (unter Einhaltung der 3 Monate Frist) zum Semsterende (also März/September) möglich sei. Das ganze begründet sich auf einem sogenannten "Konzept studentischen Wohnens". Faktisch liegt hier allerdings kein staatlich gefördertes Wohnheim vor. Der Appartment-Komplex wird zwar strategisch als "Studentenappartment" inseriert, allerdings handelt es sich um einen privat finanzierten Bau. Das Mietverhältnis besteht also zwischen mir und einem Ehepaar, dass die Wohnung käuflich erworben hat. Wenn ich also richtig gelesen habe, müsste ich bei fristgerechter Kündigung bis zum 3. August durchaus bis Ende Oktober aus dem Vertrag kommen, plus die Suche des Nachmieters ist damit auch nicht mehr meine Angelegenheit?
Was ist nun aber mit Formulierungen wie:
"Auf die hiervorn abweichenden gesetzlichen Kündigungsfristen verzichtet der Mieter und der Vermieter durch Gegenzeichnung der Vereinbarung ausdrücklich und nehmen den Verzicht gegenseitig an."
Ist das rechtsgültig und ich muss nun wie von Vermieterseite angekündigt im schlimmsten Fall noch bis März nächsten Jahres für die gesamte Miete aufkommen? Hilfe? Irgendjemand?