Schimmelbefall - Auszug aus der Wohnung?

  • Guten Tag,

    ich bin neu in diesem Forum und habe mich schon über die Regeln informiert.

    Kurz zu unserem Fall:

    Meine Freundin und ich sind frisch in eine Wohnung gezogen in der es schon seit längerem, ohne dass es wohl der Vormieter gemeldet oder bemerkt hat schimmelt. Seit längerem daher, weil an vielen Stellen in welchen Räume auch immer sich unter den Leisten versteckt oder hinter den Tapeten an manchen Ecken, vor allem zur Außenwand in Heizkörpernischen und Fensterrahmen Schimmel ausbreiten konnte.

    Nach ordnungsgemäßen, häufigen Lüften haben wir bis heute nicht den üblen Gestank aus der Küche kriegen können in welcher auch eine Holzdecke angebracht war.

    Nachdem wir nach eigenem ermessen den Schimmel protokolliert und dem Vermieter gemeldet und ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel gestellt haben, haben wir uns dafür entschieden hier weg zu ziehen. Sowohl ich, wie auch meine Freundin sind Asthmathiker, wobei es sie deutlich schwerer trifft da sie sich länger in der Wohnung aufhält.

    Trotz des Schimmelbefalls lüften wir die Wohnung seit unseres Einzugs pflichtbewusst und haben, weil wir aus einer baulicherseits schimmelnden Wohnung kommen, bereits Vorkehrungen getroffen wie unsere Möbel mit Abstand von den Wänden abzustellen und haben uns in diesem Umzugschaos "Schleichwege" vorbereitet um stets an Fenster kommen zu können.

    Von unserer Seite kann es daher nicht kommen, zumal wir den Schimmel innerhalb der ersten zwei Monate über Brief und auch persönlich dem Vermieter gemeldet haben.

    Nun möchte er die Makler-Chefin, die uns während seiner Urlaubszeit nach unseres Einzugs nur vertröstet und nicht ernst genommen hat (unter anderem versprach sie uns die Telefonnummer des Vermieters zu geben, zögerte das aber mehrere Wochen hinaus und antwortete kaum, ausweichend oder gar nicht auf unsere eMails) mit in die Wohnung holen um sich den Schimmelbefall anzusehen. Seiner Aussage nach, würde die Maklerin in der Lage sein zu beweisen, dass die Vormieterin Schuld an der Sache hat.

    Das einzige Problem ist, die Wohnung wurde in einem unrenovierten Zustand ohne Übergabeprotokoll und lediglich Zählerablesungen übergeben. Das heißt, selbst wenn die Maklerin Beweise hätte, gibt es dazu keinen Übergabeprotokoll der Vormieterin.

    Wir haben uns die Wohnung bei der Übergabe genau mit einer genervten Mitarbeiterin der Maklerin angesehen und Mängel protokolliert. Etliche Hinweise auf möglichen Schimmel hat sie als Schmutz abgetan. Irgendwann sind wir auf einen getrockneten Wasserfleck gestoßen und angeblich hätte sich bereits jemand um den Schaden gekümmert und hat zum Auslüften eine Fliese samt der Ecke einer Wand im Bad entfernt.

    Ich komme aus dem Baugewerbe und arbeite als Anlagenmechaniker an genau solchen Schäden und kann mich in den Arbeitsvorgang reindenken: Es wurde kein Wasserschaden in unserer Wohnung festgestellt und der Fliesenleger hatte wahrscheinlich keine Zeit gehabt die Wand wieder zu schließen und zu verfliesen. Nach wochenlangem Drängen gab uns die Chefin die Nummer des Klempners, der verwies uns an den Fliesenleger, welchen er aber selber benachrichtigen würde und uns am Folgetag, laut seiner Worte, wieder anrufen würde. (Was jetzt mittlerweile 1 1/4 Monate her ist.)

    Wir haben bevor wir den Schimmel fanden drei Zimmer abtapeziert und beim entfernen des Acryls das erste Mal den Schimmel gesehen, jedoch gedacht, dass es nur ein Einzelfall war.

    Die Chefin war nicht beim Übergabeprotokoll dabei gewesen (weder der Vormieterin noch bei uns) und hat die Mängel dort auch nicht gesehen die wir versucht haben mit der Maklerin als solche vorzuweisen. Die Wohnung wurde uns in einem unrenovierten Zustand übergeben aber uns wurden Vorwürfe von der Chefin gemacht warum wir die Tapeten entfernt haben. (Die waren zum Teil dreifach gestrichen und doppelt tapeziert.)

    Unsere Nerven liegen blank und meine Freundin plagt des öfteren Kopfschmerzen, Schwindel und nächtliche Atemnot. Zum Teil auch weil sie panische Angst davor hat, dass man uns die Beseitigung an den Hals hängen will und wir noch Monate lang in dieser Wohnung leben müssen aus der wir einfach nur raus wollen. Wir wollen in Ruhe unser Leben leben und nicht in einer Baustelle am (schwarzen) Schimmel erkranken.


    Fragen:

    Gibt es eine Möglichkeit die Mietkaution des aktuellen Vermieters vor dem Auszug zurück zu fordern, damit wir überhaupt in der Lage sind wegzuziehen? (Noch wurde kein Konto für unsere Kaution erstellt und einen Beleg dafür haben wir auch nicht)

    Kann uns der Vermieter jetzt so wie der Vormieterin unterstellen wir würden nicht richtig lüften? Wir sind doch gerade erst eingezogen, das macht rein von der Zeit her keinen Sinn wenn man sich die Ausmaße des Schimmels ansehen würde.

    Der Vermieter möchte mit der Maklerchefin die Wohnung betreten und den Schimmel suchen. Ich habe Angst, dass sie das runter spielen und trotz schwammbildenden Schimmel unterstellen wir hätten das durch das Lagern unserer Möbel verursacht.

    Wir kommen aus einem ungesunden Vermieter/Mieterverhältnis mit Kündigung wegen Eigenbedarfs & Gerichtsverfahren - wir wollen soetwas nicht wieder erleben.

    Für mich ist es schon finanziell hart weil mir kaum Möglichkeit bleibt Geld anzusparen und der schnellste Weg wäre wohl einen Kredit aufzunehmen.

    Wie lange kann uns der letzte Vermieter unsere Mietkaution zurück halten?

    Mich beschleicht das Gefühl, dass absichtlich unaufmerksame Mieter bei der Übergabe zum schnellen Prozess gedrängt werden und beim Auszug immer der Vormieter wegen des Schimmels "zur Rechenschaft gezogen wird". Das Verhalten des Vermieters und die Art wie er sofort die Vormieterin beschuldigt kam rachsüchtig rüber, trotz seiner offenen und hilfsbereiten Art.

  • Gibt es eine Möglichkeit die Mietkaution des aktuellen Vermieters vor dem Auszug zurück zu fordern, damit wir überhaupt in der Lage sind wegzuziehen?

    Nein, diese Möglichkeit sehe ich nicht. Aber beachtet, dass ihr das Recht habt, die Mietkaution in 3 Raten zu zahlen. Wobei wohl oder Übel trotz Kündigung im Zweifel die Kaution vollständig in dieser Zeit zu erbringen ist.

    Kann uns der Vermieter jetzt so wie der Vormieterin unterstellen wir würden nicht richtig lüften?

    Unterstellen kann man euch natürlich immer was. Die Frage ist auch, ob sowas bewiesen werden kann. Solche Beweisfragen sind schwierig zu beantworten, weil man nie genau weiß, wer was beweisen kann.

    Wie lange kann uns der letzte Vermieter unsere Mietkaution zurück halten?

    Im Schnitt geht man von 6 Monaten aus, wobei das halt auch im Einzelfall abweichen kann. Gab es ein Mangelfreies Auszugsprotokoll von beiden Unterschrieben, dann kann die Frist viel kürzer sein, gab es Mängel und wird darüber gestritten, ist die Frist länger.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!