Wasserkostenabrechnung

  • Hallo,
    bei uns im Haus gibt es 3 Mietparteien. Gestern erhielten wir die neue Nebenkostenabrechnung von 2010. Besonders auf fällt und dabei, das die Wasserkosten für Kaltwasser extrem hochgeschoßen sind. Dort findet sich ein Einzelpreis von 2,726036 € pro m 3 für Frischwasser und 4,639053 € pro m 3 für Abwasser. Warmwasserkosten sind seperat erklärt. Darf sich der Vermieter an den Wasserkosten bereichern? Der Wasserverband hat mir ganz andere Preise gesagt 1,44€ pro m 3 für Frisch- und 3,20€ pro m 3 für Abwasser. Das ist ja nun ein gewaltiger Unterschied. Grundgebüren hierfür sind nicht aufgeführt. Lediglich für Die wassererwärmung. Das scheind dann ja auch ok. Aber sonst....Wo kann man den lernen die Abrechnung richtig zu lesen. Im Internet hab ich nix richtiges finden können.
    Weiß da jemand bescheid?
    Liebe Grüße

  • Wenn Zweifel an der Betriebskostenabrechnung oder an einem Posten bestehen, dann haben Sie das Recht die Belege bei Ihrem Vermieter einzusehen.
    Vereinbaren Sie mit ihm einen Termin, dann werden Sie sehen, was die Stadt tatsächlich berechnet hat.

  • Leider hat unser Vermieter die Verwaltung an seine Schwiegertochter abgegeben. Diese dame ist extrem streitsüchtig und diskriminiert ständig. Daher gibt es nur noch Kontakt über Anwalt, den wir uns aber auch nicht bei jedem Schreiben leisten können. Wenn ich vorher schon selbst mein Recht in Erfahrung bringen kann, ist das ein Vorteil und Sie kommt einen Passenden Wiederspruch gegen die Abrechnung. Kopie der Originale müßen wir warscheinlich sowieso anfordern. Aber wichtig ist, ob die mehr abrechnen dürfen oder nicht.Es kommt ja auch noch dazu das das Haus falsch verkabelt ist und der Keller vom Nacvhbarn icl. Eistruhe auf Hausstrom läuft, den alle bezahlen müßen...Das haben wir aber erst kürzlich erfahren.
    Weiß den jemand hier bescheid?

  • Wenn Ihnen der Wasserverband andere Zahlen genannt hat (diese Zahlen gibt es aber auch sicherlich auf der Homepage dieses Verbandes), dann sollten Sie das Ihrem Vermieter schriftlich ankündigen, dass Sie die Überbezahlung von der Nebenkostenabrechnung abziehen werden. Dazu braucht man keinen Anwalt, dass kann man auch selbst verfassen.

    Und, der Vermieter darf nur das berechnen,was er bezahlt hat. Einen Aufschlag/eine Kalkulation wie bei einem Einzelhändler darf er natürlich nicht vornehmen.

    Aber Kopien der Wasserrechnungen müssen Ihnen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der Vermieter weit entfernt sein Büro hat. Ansonsten muss er Ihnen zu den üblichen Bürozeiten Einblick ihn die Unterlagen geben.

    Genau so teilen Sie in dem Brief mit, dass die Kühltruhe im Keller nicht über Hausstrom laufen darf. In diesem Fall gibt es zwei Beteiligte. Was sagt denn der Mitmieter, dass er für lau seine Truhe betreibt.

    Das Ganze dann per Einwurfeinschreiben an den Vermieter oder die Verwaltung, damit die nicht sagen können, sie hätten nichts bekommen.

  • aha...ist ja interessant.Die beim Wasserverband meinte, es könnten Grundgebüren mit berechnet sein.
    Ja, der Mitmieter, den interessiert es glaube nicht so. Zumindest kümmert es sich herzlich wenig um auch nur irgendwas. Im Januar stellten wir sogar fest, das wir keine Sicherung zu unserem Keller und Garage haben. Die befinden sich in seiner Wohnung. Woraus man schließen kann, das er wiederum den Strom für unsere kleine Tischsäge (Palleten zersägen für Kamin)und Rasenmähen über die Garage gezahlt hat. Da er aber in seinem Keller ähnliche Arbeiten verrichtet hat, glich sich das aus. Der Keller wurde umgeklemmt. Und die Garagensicherun machte der Nachbar nun einfach immer aus, sobald wir Rasenmähen müßen oder so....Er möchte ganz gern das wir betteln kommen. Mein Mann rollt nun immer Kabel aus dem Keller aus. Aber umgeklemmt werden muß die Garage trotzdem. Das recht auf Licht, darf mir der Nachbar doch nicht nehmen....
    Bis Jan. waren auch 3 Sicherungen an unserem Zähler, die den haben weiterlaufen lassen, als aber alle Sicherungen aus waren. Angeblich wußte der Elektriker vom Vermieter nicht wo die Hingehören und die hätten ja auch so gut wie 0 verbraucht....
    Also solch derart Kaos hier...Aber für gerade stehen will keiner. Aber kassieren können die alle...echt super toll...
    Liebe Grüße

  • Wenn der Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen über Zwischenzähler erfaßt wird gebe ich zu bedenken, dass sich der Jahresverbrauch der Zwischenzähler nicht unbedingt mit dem Jahresverbrauch des vom Wasserversorger installierten Hauptzähler decken muss. Hier läßt der Gesetzgeber Abweichungen von bis zu 20 Prozent zu. Alleine dadurch kann sich im Rahmen der Abrechnung schon ein anderer Kubikmeterpreis ergeben. Wenn dann noch die Grundgebühren mit hinein gerechenet werden....

    Allerdings erscheint mir die Differenz in Ihrem Fall doch arg übertrieben. Sie sollten auf jeden Fall die Belege beim Vermieter prüfen.

    Ebenfalls sollten Sie prüfen, ob es nicht Wasserentnahmestellen in und am Haus gibt, die nicht über die Zwischenzähler erfasst werden. Ich denke da nur an die nicht selten vorhandenen Außenentnahmestellen bzw. die Entnahmestellen zum Befüllen der Heizungsanlage etc.

  • Ok, das leuchtet ein.Die Zähler , die abgelesen wurden befinden sich in den jeweiligen Badezimmern. Der Kaltwasserzähler ist im großen Bad und Warmwasser in kleinen Bad( wir haben 2 Bäder). Draußen gibt es 2 Wasserhähne. Einer ist im Garten des Mieters, von dem ich schon schrieb. Der andere befindet sich im Vorgarten, welcher zu unserer Wohnung gehört. Zusätzlich gibt es eine Gartenpumpe im Keller. Hierzu befinden sich ebenfals jeweils 2 Hähne in den Gärten. Gießen ist also nicht nötig mit Hauswasser. Bei einer Unterhaltung wurde gesagt, das das Hauswasser lediglich für die Tiere genutzt wird. Beim Nachbarn ist das 1 Kaninchen und ein Hund. Bei uns 5 Kaninchen und 6 Hühner. Aber bei uns auch nur im Sommer. Im Winter nehme ich heißes Wasser aus der Wohnung mit runter. Also so derart viel Abweichung kann es da nicht geben. Die 3 Partei hat keinen Garten und stand von Mai 2010 bis jetzt Jan 2011 leer. Gehizt wird bei uns fast gar nicht mit den Heizkörper. Von den 8 lediglich 3 ein bischen. Alle anderen auf 0. da wir einen Kamin haben.

  • Das hat doch alles keine Relevanz! Hier geht es doch nur darum, warum Sie als Mieter einen wesentlich höheren Preis für Wasser/Abwasser bezahlen müssen als es der Wasserverband dem Vermieter berechnet.

    Ihr Vermieter muss Ihnen die Rechnungen vorlegen und eine Erklärung für diese Preisunterschiede liefern.

  • Ihr Vermieter muss Ihnen die Rechnungen vorlegen und eine Erklärung für diese Preisunterschiede liefern.


    ... und vorher sollte Hasenbär sich beim Wasserversorger erkundigen, wie hoch die Zählergrundgebüren sind und ob die Preise mit welchem Satz MwSt. bereits inkludiert sind.