Moin, bräuchte auf meinen Fall bezogenen Rat. Nach meinen Recherchen versteh ich es so, dass der Vermieter im Unrecht ist,also:
Ich wollte meine Wohnung kündigen, habe die Kündigung am 01.08.19 losgeschickt per Einschreiben, sie hätte wohl bis zum 03.08.19 (Samstag) da sein müssen.
Tatsächlich, ist sie erst am 05.08.19 (Montag) eingetroffen. Der Vermieter sagt nun, Kündigung zu spät, statt 31.10., müsse ich bis 31.11. Miete zahlen. So weit so gut.
Meine Frage nun: Fällt nicht der Samstag in die 3 Tage "Karenzzeit", und wäre somit der letzte Tag dieser Frist? Dann würde ja eine Ausnahme bestehen und der Samstag ist als Werktag nicht mitzuzählen.
"muss bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen (...) der Sonnabend als Werktag mitgezählt werden, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt" (BGH, VIII ZR 206/04)
Viele Grüße und vielen Dank
Lukas