Kündigung / Mietminderung ???!!!!!

  • Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen ob es rechtilich korrekt ist im Mietvertrag die Mindestlaufzeit anzugeben.
    Außerdem hatte ich von 6 Wochen einen Wasserrohrbruch im Bad und nun lebe ich seit Wochen in einer Baustelle und man konnte mir heute nicht sagen wann das repariert wird. Die Rohre wurden gepflickt, aber die Wand ist an mehreren Stellen eingebrochen.
    Kann ich da die Miete mindern oder einfach nur kündigen. Möchte da einfach nur raus.

  • Mit Mindestlaufzeit meinst du sicherlich einen Kündigungsverzicht/- ausschluss.
    Die ist bis zu 4 Jahren zulässig.

    Was den Schaden in deinem Badezi8mmer betrifft, so hast du sicherlich einen Minderungsanspruch. Allerdings würde ich mir dafür immer fachliche Hilfe holen, denn über die Höhe gibt es keine klaren Tabellen. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

    Kündigen kannst du natürlich, sofern du eben nicht den angesprochenen Verzicht in deinem Vertrag hast.

  • Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen ob es rechtilich korrekt ist im Mietvertrag die Mindestlaufzeit anzugeben.

    Ja, das ist erlaubt, so fern das mit der richtigen Klausel geschieht, wie die aussehen können Sie im nächsten Link nachlesen: Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Außerdem hatte ich von 6 Wochen einen Wasserrohrbruch im Bad und nun lebe ich seit Wochen in einer Baustelle und man konnte mir heute nicht sagen wann das repariert wird. Die Rohre wurden gepflickt, aber die Wand ist an mehreren Stellen eingebrochen.
    Kann ich da die Miete mindern oder einfach nur kündigen. Möchte da einfach nur raus.

    Für eine Mietminderung könnte es reichen. Sie sollten sich aber dabei von einem Experten beraten lassen (Anwalt für Mietrecht oder Mieterverein)

    Da Sie scheinbar einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschrieben haben, denke ich, dass Sie da nicht so einfach raus kommen. Ansonsten beträgt die Frist 3 Monate.

    Um abzuschätzen ob der Mangel zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, fehlen einfach die Informationen. Aber hier können Sie nachlesen welche Möglichkeiten Sie als Mieterin haben:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

  • Hallo Katja,

    "Außerdem hatte ich von 6 Wochen ... die Wand ist an mehreren Stellen eingebrochen."
    Ich würde dem VM ein Eiwurfeinschreiben schicken und ihn darin auffordern, den ihn seit 6 Wochen bekannten Schaden innerhalb von 14 Tagen endgültig zu beheben, ansonsten ich die Miete mindern würde. Gem. § 535 BGB ist er zur Instandhaltung der Mietsache gesetzlich verpflichtet.

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