Kosten für Gärtner

  • Hallo, meine Frage:

    Da wir Mieter die gesamten Kosten der Gartenpflege tragen, dürfen wir bestimmen wann der Gärtner kommen soll.?

    Grund meiner Frage ist, die Arbeiter mähen den gelben Rasen bei dieser Trockenheit. Jeder Gärtner sagt, bloß nicht mähen. Im strömenden Regen werden die Beete geharkt usw.

    Darum, dürfen wir Mieter bestimmen wann die Arbeiten gemacht werden da wir ja zu 100 %bezahlen.?

  • Ist schon etwas Schwachsinnig.

    Aus deiner Sicht schon, aber der Vermieter bezahlt eigentlich den Gärtner direkt, er legt die Kosten dann nur auf euch um. Ihr habt ja keinerlei Vertragsbeziehungen zum Gärtner.

    Aber ihr könnt mal den Vermieter darauf hinweisen, er kann ja dann ggfs. eingreifen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • ich würde es ja verstehen wenn der Vermieter in Vorkasse geht und die kosten bei der Nebenkostenabrechnung von uns Mieter zurück fordert. Aber wir zahlen pro Mietpartei im Jahr 500 Euro im voraus, nicht nachher.

    Darum dachten wir das wir dem Gärtner sagen können wann er kommen soll.

    Denn jetzt kommt er nur um die Stunden voll zu bekommen. Und da es dem Vermieter selber nichts kostet ist es ihm egal.

    Praktisch.

  • Darum dachten wir das wir dem Gärtner sagen können wann er kommen soll.

    Wie bereits gesagt wurde, könnt ihr dem Gärtner keine Vorschriften machen. Denn ihr habt kein Vertragsverhältnis mit dem Gärtner. Dass ihr die Kosten tragen müsst, ändert daran nichts.

    Aber du solltest dich über diese Antwort nicht ärgern, denn die Antwort bedeutet nicht, dass ihr keine Möglichkeiten habt, etwas zu tun. Es ist lediglich so, dass es über den Vermieter laufen muss. Erklärt ihm das Problem genauer. Und wenn es ihm egal ist, dann könnte sich die nächste Frage aufdrängen (die ich jedoch nicht beantworten kann), ob der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet. Wenn die Arbeit unzuverlässig ist, und der Gärtner dadurch im Prinzip zu viel Geld kostet, kann man sich die Frage stellen.

    Eventuell kann es auch eine Lösung sein, wenn ihr mit dem Vermieter vereinbaren könnt, dass ihr euch selbst um den Garten kümmert. Das wäre aber nur als Vorschlag an den Vermieter zu betrachten, zwingen kann man ihn dazu nicht.

  • Hallo Fruggel.

    Wir sind 3 Parteien, alles Rentner.

    Früher haben wir es gemacht und 30 Euro weniger Miete gezahlt.

    Jetzt geht's nicht mehr körperlicher.

    1500 Euro im Jahr ist in unserer Region schon ok.

    Uns geht es nur darum, wir zahlen jede Partei 500 Euro im voraus. Somit hat Vermieter nicht den Nachteil das er alles vorlegen muss. Wir möchten nur sagen dürfen bei:

    Wochenlange Trockenheit, KEIN Rasenmähen, was Dir jeder Gärtner bestätigt.

    Wenn es wirklich sehr stark regnet, KEINE Gartenarbeit da die Mitarbeiter im Auto sitzen bis es weniger wird.

    Hier werden nur Stunden gesammelt.

    Wenn der Vermieter in Vorleistung geht ist es klar, nur in unserem Fall gehen wir Mieter in Vorleistung.

    Der Vermieter ruft einfach den Gärtner an und dieser springt, ist ja sein Verdienst. Egal welches Wetter.

    Reden kann man mit dem Vermieter nicht.

    Es wurden sogar bei Minus 15 Grad die Garagendächer mit teerpappe belegt und mit Flammen verschweißt. Wo auch jeder Dachdecker die Hände über den Kopf schlägt.

  • Vergiss bitte den Punkt, dass ihr die Kosten tragen müsst, das hilft für das Problem nicht weiter, es ist kein Argument. Denn maßgeblich ist, wer den Gärtner beauftragt, und nur allein dieser ist dem Gärtner weisungsbefügt. Und das ist nun mal der Vermieter.

    Wenn es wirklich sehr stark regnet, KEINE Gartenarbeit da die Mitarbeiter im Auto sitzen bis es weniger wird.

    Hier werden nur Stunden gesammelt.

    Das ist schon eher ein Punkt, an dem man ansetzen kann. Denn wenn hier Kosten für Nichts verursacht werden, weil der Vermieter den Auftrag nicht richtig erteilt, dann eine gute Begründung für die Mißachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Und diesen Teil könnt ihr dann beanstanden.

    Wenn man mit dem Vermieter nicht reden kann, dann eben per Brief. Aber mit euren Beanstandungen muss er sich auseinandersetzen.

  • Und diesen Teil könnt ihr dann beanstanden.

    Es muss aber nachgewiesen werden, dass die Stunden wirklich geschrieben worden sind und die Gärtner nicht erst angefangen haben zu berechnen, als der Regen aufgehört hat zu regnen. Nur nochmal als Hinweis.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Es muss aber nachgewiesen werden, dass die Stunden wirklich geschrieben worden sind

    Ja. Es ist ohnehin erforderlich, dass man zuerst sein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nimmt, sodass man solche Dinge erst mal überprüfen kann. Bevor der Vermieter nicht dieses Recht gewährt bzw. ermöglicht hat, muss man den Teil der strittigen Forderung ohnehin nicht bezahlen. (Das an den Fragesteller gerichtet, du weißt das natürlich)