Vermieter hält sich nicht an Einzugstermin. Zurücktreten möglich?

  • Hallo!
    Wusste nicht, in welches Unterforum der Beitrag passt, deshalb hoffe ich das ich hier richtig bin. :D

    Ich habe im Februar zum 01.04. einen Mietvertrag bei einer großen Wohnungsgesellschaft unterschrieben, ein gegengezeichnetes Exemplar erhielt ich zurück.
    Die Vormieter zogen Ende Februar aus, somit stand die Wohnung einen Monat leer.
    Zwei Tage vor dem Einzugstermin rief mich nun eine Mitarbeiterin von denen an und sagte mir, dass sich der Termin auf den 15.05. verschiebt, da man festgestellt hätte das die in der Wohnung befindlichen elektrischen Leitungen veraltet sein und man diese austauschen müsse. Ich frage mich was die den ganzen März getan haben, wenn die das erst 2 Tage vor Übergabe festgestellt haben!?
    Es wurde angeboten, dass ich auf deren Kosten einen Lagerraum anmiete um meine Möbel unterzubringen, und auch die Miete für den Transporter würden sie zahlen, jedoch nur den Weg von meiner alten Wohnung zum Lagerraum.
    Bevor ich mich wieder fassen konnte meinte sie, man melde sich nochmal bei mir.
    Eine Stunde später rief man wieder an, diesmal mit einem neuen Einzugstermin zum 15.04.. Außerdem müsste ich im ersten Monat keine Miete zahlen, nur die Betriebskosten.
    So verblieben, lagerte ich notgedrungen meine Möbel ein und kam bei Freunden unter.
    Einen Schlüssel, wenigstens für den Keller um dort evtl. meine Möbel unterzustellen, könne man mir auch nicht geben.
    Nun war ich vorhin auf meiner Hausbank um Auszüge zu ziehen, und traute meinen Augen nicht.
    Mir wurde am 04.04. tatsächlich die volle Miete mit Umlagen abgezogen, obwohl mir zugesagt wurde das ich erst im Mai zahlen müsse, und ich aktuell nichtmal einen Schlüssel habe um die Wohnung nutzen zu können!
    Ihh habe dann eben gleich dort angerufen und höflichst gebeten, mir den Betrag zurück zu überweisen, was man auch täte wenn es auch bis zu einer Woche dauern könnte...bin mal gespannt.

    Jetzt frage ich mich, wenn im Vorfeld schon alles so läuft, wie ist es dann erst wenn ich dort eingezogen bin?
    Ich habe den Namen der Gesellschaft mal bei google eingegeben und von Mietern und ehemaligen durchweg nur Horrorgeschichten gelesen.
    Deshalb frage ich mich jetzt ersthaft, ob ich aus dem Vertrag austreten kann.
    Wenn alles wie im Vertrag angegeben am 01.04. geklappt hätte und ich vor Schlüsselübergabe aus welchen Gründen auch immer die Wohnung nicht hätte nehmen wollen, wäre ich um eine ordentliche Kündigung mit 3 Monten Frist nicht herumgekommen, soviel ist klar.
    Aber wie sieht es aus, wenn es so passiert wie in meinem Fall, und der Vermieter sich nicht an das vertraglich vereinbarte hält?
    Zumal mir dadurch ja auch weitere Kosten entstehen.
    Ich habe z.B. bei der Post einen Nachsendeauftrag laufen. An die alte Adresse kommt nix mehr, aber an meinen neuen Briefkasten kann ich auch nicht.
    Mein Telefonanschluss wurde mir zum 01.04. bereit gestellt, theoretisch können die Bauarbeiter in der Wohnung jetzt auf meine Rechnung telefonieren :eek:
    Der Sprinter kostet ja auch Geld, dass ich erstmal vorlegen muss bis ich irgendwanndas Geld erstattet bekomme.
    Meine Wohnsituation ist zur Zeit auch nicht die beste, ich bin froh das ich hier einziehen konnte und gebe natürlich für die Zeit auch Geld ab, ansonsten hätte ich 2 Wochen mit meinen Sachen unter der Brücke schlafen müssen.
    Und auf der Arbeit hatte ich mir am 31.03 und 01.04 extra Urlaub genommen um in Ruhe umzuziehen, dass konnte ich dann nicht mehr absagen und wenn ich jetzt tatsächlich umziehe, steht mir kein Urlaub zu und ich kann nach Feierabend Möbelpacker spielen :mad:

    Wenn ich bei einen schrulligen, grenzsenilen Privatvermieter im Rentenalter zur Untermiete unterschrieben hätte und sich das verzögert hätte, wäre es auch ärgerlich gewesen aber ich hätte es irgendwo noch verstanden.
    Aber wenn ein Unternehmen, dass in D über 200 000 Wohnungen verwaltet sowas veranstaltet habe ich wirklich kein gutes Gefühl und würde da am liebsten erst garnicht einziehen...

  • Listen Sie haargenau alle Ihre Kosten mit dem verhinderten Einzug auf, damit zum Anwalt für Mietrecht. Der wird der Gesellschaft schon erklären, welche Kosten sie ersetzen müssen, um eine Klage vor Gericht abzuwenden.

  • Im Prinzip hat Mainschwimmer schon alles gesagt.

    Kosten für die von Ihnen gemietete Wohnung fallen erst ab dem Zeitpunkt an, ab dem Sie diese auch nutzen können. Denn mit welchem Grund sollen Sie Betriebs- oder sonstige Kosten zahlen, wenn Sie keinen Zutritt zur Wohnung haben? Auf die Erklärung der Wohnunsbaugesellschaft wäre ich echt gespannt.

    Wenn Ihnen Ihr Vermieter die Wohnung nicht zum vereinbarten Antrittstermin übergeben kann, macht er sich für die Ihnen dadurch entstehenden Folgekosten (Hotelunterbringung etc.) schadenersatzpflichtig.