Versprochene Reparaturen nicht eingehalten

  • Hallo, habe eine Gewerbeimmobilie gepachtet. Bei Einzug hat mir der Vermieter Erneuerungen und Reparaturen (Bodenbelag, Türen usw.) versprochen und nach Einzug nicht eingehalten und widerrufen.

    Kann ich darauf bestehen oder dagegen Klagen, da er davon nix mehr wissen will und abblockt.

    Leider hat er diese versprechen nur mündlich gemacht und ich habe nix schriftlich.

    Danke schon mal und LG.

  • Leider hat er diese versprechen nur mündlich gemacht und ich habe nix schriftlich.

    Hier geht es immer um die Beweislast, diese trägst du. Grundsätzlich können Zeugen als Beweis dienen, aber wie glaubwürdig diese eingeschätzt werden und ob das ausreicht bestimmt alleine das Gericht. Ehepartner sind etwa unglaubwürdiger als ein zufälliger anwesender Handwerker usw.

    Ein Rechtsanwalt könnte nach einen Gespräch auch mit den Zeugen die Erfolgschancen besser einschätzen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!