Kein Mietvertrag vorhanden, ist E-Mail Verkehr rechtlich bindend?

  • Hallo,

    ich habe da mal eine Frage und würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt.

    Ich habe für den Sommer für insg. 3 Monate eine Wohnung zur Untermiete gesucht und bin für die ersten 2,5 Monate fündig geworden und habe das Zimmer dann erst einmal genommen, um überhaupt etwas zu haben. Die ganze Kommunikation mit dem Vermieter lief über E-Mail, es gab nie einen Mietvertrag.

    Es herrschte die ganze Zeit Unsicherheit über den Auszugstermin. Zunächst war die Wohnung, nur bis zum 09.08. ausgeschrieben (alles Beispieldaten), jedoch hat er mir eine Verlängerung bis zum 14.08. angeboten. Ich habe ihm geschrieben, dass ich gerne bis zum 14.08. bleiben würde (genau so formuliert, also im Konjunktiv. Zeitpunkt: ca. 4 Wochen vor Auszug), da ich mir dachte, je länger ich erstmal etwas habe desto besser.

    Jetzt habe ich aber doch schon ab dem 09.08. eine neue Wohnung für die verbleibenden 2-3 Wochen gefunden. Mein Vermieter fordert nun aber Miete für den Zeitraum vom 09.08. bis zum 14.08. ein.

    Meine Frage ist, ob das rechtens ist?

    Gilt unser E-Mail Verkehr generell als rechtlich bindend?

    Ist mein "Ich würde gerne bis zum 14.08. bleiben" eine eindeutige, rechtliche bindende Aussage?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Liebe Grüße

    Anna

  • Gilt unser E-Mail Verkehr generell als rechtlich bindend?

    Ja, denn Mietverträge für Wohnraum sind grundsätzlich formfrei.

    Letztendlich braucht es nicht einmal eine E-Mail. Eine mündliche Zusage/Handschlag reicht aus, um einen wirksamen Mietvertrag abzuschließen.

    Hier ist es so, dass der Vermieter angeboten hat, dass Du bis zum 14.08. bleiben kannst und Du das das bestätigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das sind ja keine guten Neuigkeiten. Der E-Mail Verkehr wäre also auch gültiges Beweismittel vor Gericht?

    Wie verhält es sich bei solchen "Mietverträgen per E-Mail" mit Änderungen dieses Vertrags? Während der Mietzeit gab es einiges an hin und her in Bezug auf den Zeitraum, den ich in der Wohnung bleiben kann. Ursprünglich hatten wir sogar den 09.08. als Endzeitpunkt festgelegt. Danach hat er wie schon erwähnt gesagt, dass ich auch bis zum 14.08. bleiben könnte. Einige Zeit später hieß es sogar, dass ich evtl. noch länger bleiben könnte. Ein paar Tage später hat er dann jedoch wieder geschrieben, dass doch nur bis zum 14.08. geht. Ist jede dieser E-Mails tatsächlich rechtlich bindend?

    Ich frage, da es natürlich auch für mich eine blöde Situation war, da ich mich in der Zeit schon nach Wohnungen für die letzten Wochen umgeschaut habe. Dabei hilft es natürlich nicht, regelmäßig einen neuen Zeitraum, für den ich suchen muss, vorgesetzt zu bekommen.

    Gilt jede dieser E-Mail also Vertragsveränderung und sind alle legitim?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Liebe Grüße

    Anna

  • Gilt jede dieser E-Mail also Vertragsveränderung und sind alle legitim?

    Rechtlich prüfen kann man das nur, wenn man den ganzen Verlauf kennt und so eine umfassende Prüfung vornehmen kann, das darf ein Forum nicht leisten, sondern nur Rechtsanwälte.

    Grundlegend bedarf ein Vertrag oder eine Vertragsanpassung immer ein Angebot und eine Annahme, also zwei Willenserklärungen, die der anderen Partei auch zugehen muss. Bei der Annahme gibt es aber eine Ausnahme nach § 151 BGB dies müsste aber auch wieder genau geprüft werden.

    Der E-Mail Verkehr wäre also auch gültiges Beweismittel vor Gericht?

    Grundsätzlich ja, aber sobald der Inhalt bestritten wird hat das Gericht ein Wertungsspielraum.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!