Hallo,
ich habe da mal eine Frage und würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt.
Ich habe für den Sommer für insg. 3 Monate eine Wohnung zur Untermiete gesucht und bin für die ersten 2,5 Monate fündig geworden und habe das Zimmer dann erst einmal genommen, um überhaupt etwas zu haben. Die ganze Kommunikation mit dem Vermieter lief über E-Mail, es gab nie einen Mietvertrag.
Es herrschte die ganze Zeit Unsicherheit über den Auszugstermin. Zunächst war die Wohnung, nur bis zum 09.08. ausgeschrieben (alles Beispieldaten), jedoch hat er mir eine Verlängerung bis zum 14.08. angeboten. Ich habe ihm geschrieben, dass ich gerne bis zum 14.08. bleiben würde (genau so formuliert, also im Konjunktiv. Zeitpunkt: ca. 4 Wochen vor Auszug), da ich mir dachte, je länger ich erstmal etwas habe desto besser.
Jetzt habe ich aber doch schon ab dem 09.08. eine neue Wohnung für die verbleibenden 2-3 Wochen gefunden. Mein Vermieter fordert nun aber Miete für den Zeitraum vom 09.08. bis zum 14.08. ein.
Meine Frage ist, ob das rechtens ist?
Gilt unser E-Mail Verkehr generell als rechtlich bindend?
Ist mein "Ich würde gerne bis zum 14.08. bleiben" eine eindeutige, rechtliche bindende Aussage?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße
Anna