Muss der Mietvertrag bei gewerblicher Nutzung auf das Unternehmen des Mieters ausgestellt sein? (Einzelunternehmer)

  • Seid gegrüßt,

    ich arbeite als Fotograf und miete Räumlichkeiten und miete Räumlichkeiten für mein Gewerbe als Fotostudio.

    Im Mietvertrag bin ich lediglich mit Vor- und Nachnamen und meiner Privatadresse aufgeführt.

    Befähigt mich der Mietvertrag dennoch zur Geltendmachung der Mietkosten als Betriebsausgabe beim Finanzamt

    oder muss ich den Mietvertrag dafür zwingend auf mein Unternehmen ausstellen lassen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Max

  • Hallo Max, schön dich zu lesen.

    Befähigt mich der Mietvertrag dennoch zur Geltendmachung der Mietkosten als Betriebsausgabe beim Finanzamt

    Ja. Das Merkmal des Einzelunternehmers ist, dass dein Gewerbe so oder so auf deinen eigenen Namen läuft gewerberechtlich und steuerrechtlich. Eine Zusatzbezeichnung mit einem Firmennamen ist beim Einzelunternehmer problemlos möglich. Aber rechtlich bist du persönlich der Unternehmer. Daher musst du im Impressum und auf Rechnungen auch grundsätzlich deinen vollen Vor- und Nachnamen angeben.

    Nur juristische Personen wie z.b. eine GmbH, AG, OHG etc dürfen allein mit dem Firmennamen auftreten, denn diese sind im Handelsregister eingetragen. Auch als Einzelunternehmer kann man sich im Handelsregister eintragen lassen. Dann trägt man im Firmennamen das Kürzel "e.K." (das steht für eingetragener Kaufmann).

  • Hallo Fruggel,

    vielen herzlichen Dank für deine Antwort und deine Zeit! Genau das hatte ich letztlich auch schon vermutet, ist aber eine gute Sache, das noch mal bestätigt zu bekommen.

    Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende!

    Max

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