Mieterhöhung nach Mietspiegel - jedoch eine Indexklausel im Vertrag aus 1996

  • Hallo,

    ich benötige einen Tipp.

    Wie viele Mieter habe ich eine 2. Mieterhöhung nach Mietspiegel ( wegen evtl. kommender Mietendeckelung) bekommen, nachdem d. Haus zuvor 2017 verkauft wurde und eine neue Hausverwaltung zuständig ist. Die Mieterhöhung von 2017 nach Mietspiegel hatte ich zuvor ohne Prüfung zugestimmt.

    Nun hat der Mieterverein festgestellt, dass ich eine Indexklausel im Vertrag habe. Es ist nun an mir, einen Widerspruch zu schreiben und evtl. eine Klageverfahren zu bekommen (die Aussichten scheinen unklar, da die Indexklausel sehr ungenau sei und ich bereits 1 x einer Mieterhöhung nach Mietspiegel zustimmt habe) oder der Mieterhöhung nach Mietspiegel zu zustimmen.

    -Falls der Deckel kommen sollte - die Form ist ja noch nicht wirklich klar- wäre er für mich evtl. besser.

    -Bei der Indexregelung fände eine kontinuierliche Erhöhung statt, aber auch die Gewissheit, dass Sanierung bzw. Modernisierungsarbeiten nicht auf mich abgewälzt werden können? Der

    Index ist gekoppelt an dem Preisindex/Inflation, soweit ich weiss?

    Nun habe ich ja bereits 2017 einer Mieterhöhung nach Mietspiegel zugestimmt, Was mache ich jetzt? Könnte ich der erneuten Mieterhöhung erstmal erneut zustimmen und später ggf. einen Widerspruch schreiben? Tritt der Indexmietvertrag durch meine Zustimmungen außer Kraft?

    Es ist alles so verwirrend....

  • Hallo Melange,

    ich muss dich mit deiner Frage leider an den Mieterverein verweisen. Denn das Problem ist, dass du einen sehr alten Mietvertrg hast. Und vor der Mietrechtsreform zum 1.9.2001 waren die gesetzlichen Bestimmungen zur Indexmiete völlig andere. Es muss dein Vertrag also erst mal geprüft werden, was wir hier nicht können, sondern nur ein Anwalt oder der Mieterverein.

    Es kann sehr gut möglich sein, dass die Indexvereinbarung längst ausgelaufen ist und somit jetzt nicht mehr gilt. Damals wurde das oftmals für 10 Jahre vereinbart. Das hätte zur Folge, dass eine Mieterhöhung nach heutiger Gesetzeslage durchaus möglich ist.

    Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch dich musst du gleichbedeutend mit einem Nachtrag zum Vertrag oder einer Vertragsänderung betrachten. Das bedeutet, wenn du das unterschrieben hast, ist das wirksam und gültig und du kannst das später nicht mehr widerrufen.

    Ein Anwalt oder der Mieterverein müßte also jetzt erst mal prüfen, ob die Indexvereinbarung in deinem Vertrag noch aktiv ist oder aufgrund einer zeitlichen Begrenzung schon ausgelaufen ist. Erst danach ergibt sich dann alles Weitere.

  • Vielen Dank.

    Das ist ja schon mal interessant.

    Beim Mieterschutzbund war ich am Freitag, dieser hat wiederum erst festgestellt, dass nach meiner damals anfänglichen Staffelmiete eine Indexvereinbarung angeschlossen wurde ohne zeitliche Begrenzung. Diese Vereinbarung war/ist jedoch sehr ungenau. Lt. Mieterschutz könnte ich einen Widerspruch schreiben und mich darauf beziehen. Wenn es zu einem Klageverfahren kommen sollte, müsste ich innerhalb von 14 Tagen einen Anwalt hinzuziehen. Die Frist für die Mieterhöhung nach Mietspiegel läuft am 31.08.19 aus. Die Terminvergabe beim Mieterschutz war so schwierig. Damit habe ich jetzt auch nicht wirklich gerechnet und bin irritiert.

    Ich würde jetzt natürlich gerne mir mehr Information auch von einem Fachanwalt holen. Zumal ich, wenn ich die Klage verlieren sollte, auch die Anwälte der Gegenpartei bezahlen müsste. Die Mieterschutz sagte hier nur lapidar.... dann gilt halt der Mietspiegel.

    Um Zeit zu gewinnen, hatte ich eben die Idee erstmal die neue Mieterhöhung nach Mietspiegel zu bestätigen und dann ggf. später die Hausverwaltung auf die evtl. noch bestehende Indexvereinbarung in meinem Vertrag hinzuweisen, um dann zukünftig besser agieren zu können.

  • Ich würde jetzt natürlich gerne mir mehr Information auch von einem Fachanwalt holen

    Das wäre sehr zu empfehlen. Denn nichts gegen den Mieterbund, aber in so manchen Dingen sind die Leute dort einfach überfordert. Und das scheint mir hier so zu sein.

    Es ist hier das alte Recht von vor dem 1.9.2001 anzuschauen. Dir kommt die Vereinbarung im Vertrag ungenau vor, aber es kann sein, dass das täuscht, weil die Gesetzeslage damals eine andere war. Ein Fachanwalt kennt sich damit besser aus.

    hatte ich eben die Idee erstmal die neue Mieterhöhung nach Mietspiegel zu bestätigen

    Wie schon geschrieben ist das nicht empfehlenswert. Eine gegebene Zustimmung zur Mieterhöhung ist eine unwiderrufliche Willenserklärung.