Kündigung der Garage

  • Hallo,

    Meinen Vater wurde wegen Eigenbedarf die Garage gekündigt. In dem Vertrag steht das Mieter und Vermieter das Recht haben innerhalb von 3 Monaten zu kündigen. Wollte aber trotzdem wissen ob das so einfach geht. Der Fall ist so, unser Vermieter oder eher gesagt Verwaltungsangestellter hat meinem Vater die Garage gekündigt. Grund ist, weil seine Exfrau die eigentliche Vermieterin 2 Garagen braucht. Er sagte mir es wäre nichts persönliches, aber nur die Garage von meinem Vater und einem anderen Mieter würde passen, da diese die grössten sind. Dies stimmt aber nicht, da die Garage genau daneben gleich gross ist und die wird sogar von jemandem benutzt der fremd ist und kein Mieter unserer Häuser. Als mein Vater ihm gesagt hat, daß er zum Anwalt gehen würde hat der Verwaltungsangestellte direkt damit gedroht, das meine Eltern eine Kündigung wegen dem Hund bekommen. Zum Thema Hund, bei uns darf man eigentlich keine halten, obwohl wie ich weiss es vom Gesetz her jetzt anders aussieht und er hat bei mehreren Mietern Ausnahmen gemacht. Mein Vater hat ein Schreiben vom Arzt, das der Hund ihm Gesundheitlich gut tut und auch kein Mieter hat sich beschwert oder ähnliches und es wurde ja auch vom Verwaltungsangestellten nach dem Schreiben vom Arzt erlaubt , aber drohen ist ja immer "toll".

    Als ich mit dem Verwaltungsangestellten telefoniert habe, hat er mir versichert das es wie oben schon erwähnt nichts persönliches ist, mein Vater nach eigengebrauch von 1. Jahr die Garage wieder haben könnte. Ich mir aber keine Sorgen machen muss, da sich für die Zeit ein anderer Stellplatz finden wird. Jetzt rief ich ihn heute an und er sagte, ist nicht sein Problem er könne ihm nichts frei machen und ich würde ihm Worte in den Mund legen die er nicht gesagt hat. Jetzt weiss mein Vater natürlich nicht wohin mit seinem Auto und Roller. Es gibt auch keine möglichkeit mit der Vermieterin zu sprechen, da alles über den Schreibtisch von dem Verwaltungsangestellten geht und viele Mieter auch schon gesagt haben das nichts bei ihr ankommt. Ich kenne mich mit dem ganzen nicht aus, aber ist das alles richtig so wie es abgelaufen ist? Ändert es was, das mein Vater zu 100% Schwerbehindert ist und auch einen Pflegegrad hat oder das man keine Möglichkeit hat mit der Vermieterin zu sprechen? Und entschuldigt meinen Roman, aber ich bin sauer und weiß mir nicht zu helfen.

    LG Ela

  • Ist die Garage mit dem Wohnungsmitvertrag gemeinsam vermietet, dann kann sie nicht einzeln gekündigt werden. Wenn das nicht zutrifft, dann ist eine Kündigung problemlos möglich. Da hilft auch kein GDB oder Pflegegrad.

  • Meinen Vater wurde wegen Eigenbedarf die Garage gekündigt.

    Es kommt darauf an, ob die Garage eine rechtliche Einheit mit dem Vertrag für die Wohnung bildet. Dafür ist es gar nicht unbedingt nötig, dass die Garage gleichzeitig mit der Wohnung übergeben wurde. Auch eine nachträglich angemietete Garage kann eine rechtliche Einheit bilden. Das ist beispielsweise dann der der Fall, wenn die Kündigungsfrist gleich mit der Wohnung läuft. Auch kommt es darauf an, dass die Garage sich auf dem gleichen Grundstück befinden muss. Wenn ihr nicht sicher seid, müsste mal ein Anwalt den Vertrag anschauen.

    Zum Thema Hund, bei uns darf man eigentlich keine halten

    Hier gibt es kein eigentlich oder uneigentlich. Entweder darf es der Vermieter verbieten, wenn er einen konkreten sachbezogenen Grund hat, oder er muss es genehmigen. Die Genehmigung kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Das ist also ein separates Thema, das man sich gesondert anschauen muss, wenn es diesbezüglich zum Streit kommen sollte.