Mietminderung wg Baulärm - Ankündigung der Baustelle unmittelbar vor Vertragsschluss

  • Hallo zusammen,

    Folgende Problemstellungen:

    Mein Vermieter hat mir unmittelbar vor Unterzeichnen des Mietvertrages, Ich hätte den Stift bereits angesetzt, mitgeteilt, dass innerhalb der nächsten Jahre das Nachbarhaus komplett abgerissen und neu gebaut werden wird.

    Ich habe zu diesem Zeitpunkt trotzdem unterschrieben, da ich ansonsten keine Chance auf eine bezahlbare Wohnung gehabt hätte. Es handelt sich um eine staatlich vermittelte Wohnung für Staatsbedienstete. Wenn ich diese Wohnung abgelehnt hätte, wäre ich in der Dringlichkeit sehr sehr weit herabgestuft worden.

    Der Einzug in die Wohnung erfolgte im April 2017.

    Seit ca. 2 Wochen ist die Baustelle jetzt im vollen Gang, d.h. Presslufthammer und Betonsäge von 07 Uhr bis ca. 19 Uhr an jedem Werktag. Der Baulärm ist für mich unerträglich, die gesamte Wohnung vibriert (Boden vibriert, Bett vibriert) und es sorgt für eine sehr starke Belastung.

    Ich arbeite zudem im Wechselschichtdienst und muss daher regelmäßig tagsüber schlafen, was bei dem Lärm selbst mit Ohrstöpseln quasi nicht möglich ist. (Selbst das Bett vibriert).

    Der Abriss und Neubau des Nachbarhauses wurde durch meinen Vermieter (bzw. die GmbH) veranlasst, da das Haus dieser ebenfalls gehört.

    Habe ich irgendeine Chance auf Mietminderung? Reicht der mündliche Hinweis auf den Hausabriss unmittelbar vor dem Unterzeichen aus? (Von außen war es für mich nicht erkennbar, dass das Haus abgerissen werden wird!)

    Vielen Dank schonmal an Alle, die sich den Beitrag bis hier durchgelesen haben und danke vorab für alle Antworten!

  • Ich sehe hier durchaus Möglichkeiten, dass eine Mietminderung durchgesetzt werden kann, obwohl der Mangel theoretisch beim Vertragsschluss bekannt war.

    Hier würde ich darauf abstellen, dass es Treuwidrig ist so eine entscheidende Tatsache direkt beim Vertragsabschluss zu stellen, obwohl vorher die Möglichkeit dazu bestand den Mieter vorher zu informieren im Verlauf der Besichtigungen oder direkt bei den Vertragsverhandlungen. Es wurde bewusst eine Drucksituation genutzt.

    Das ist aber nur eine Möglichkeit die ich sehe. Nur durch einen Anwalt lässt sich im konkreten Einzelfall prüfen, ob hier die Minderungsrechte wirksam ausgeschlossen worden sind.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!