Nebenkostennachzahlung hat sich verdreifacht

  • Seid gegrüßt, folgender komplexer Sachverhalt:

    Wir sind eine vierköpfige Familie und sind 2016 aus einer Wohnung eines 8 Parteienhauses ausgezogen, da unsere Nebenkostenabrechnungen unverhältnismäßig hoch waren. Aber da sind wir kein Einzelfall, den meißten meiner Nachbarn in diesem Haus erging es ähnlich.

    Ein Dreiviertel Jahr nach unserem Auszug, also wie immer pünktlich zu Weihnachten ereilte uns dann der Schock. Wir sollten etwas über 3000 Euro für das Jahr 2015 nachzahlen. Wenn uns in den Jahren zuvor schon jeweils 1000 Euro horrend erschienen, fielen wir nun aus allen Wolken. Nun folgte das übliche Spiel.

    Wir haben Widerspruch eingelegt und auch auf unsere eigenen Kosten einen Anwalt konsultiert. Leider waren wir zu der Zeit nur im Mieterschutzbund, aber dort hat man uns gesagt, dass man die Summe wohl oder übel zahlen müsse, da wir das Übergabeprotokoll mit den übertrieben hohen Verbrauchswerten von Fußbodenheizung und Wasser ja so unterschrieben hätten.

    Nur dass man quasi fast nichts auf dem blinden Display der Heizungsanlage ablesen konnte.

    Gehen wir nun einmal davon aus, die überdimensionalen Verbrauchswerte wurden exakt auf das Übergabeprotokoll übertragen, dann bleibt zu prüfen, ob die Zähler allesamt noch richtig messen.

    Dies haben wir dann doch im Nachhinein wie ich denke berechtigt angezweifelt, da uns auf zum Zeitpunkt des Auszugs gemachten Fotos auf einmal die Eichdaten der Wasseruhren aufgefallen sind. Sie tragen Daten von 1999 sowie 1998.

    Selbst auf der Heizungsanlage sind Jahreszahlen von 1998 als Aufkleber vermerkt.

    Ich war gestern Zeugin für eine ehemalige Nachbarin, die selbst rechtsschutzversichert gegen diese Wohnungsbaugesellschaft aus genau vergleichbaren Gründen geklagt hatte.

    Wir hatten nun die Hoffnung, daß unsere mit Handy gemachten Fotos auch vor Gericht, wenn nicht einhundertprozentiges Beweismittel, so doch zumindest einmal angesehen werden. Aber dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich wurde auch nur zu Gartenarbeiten und vernachlässigter Treppenhausreinigung befragt. Habe dann von mir selber aus das Thema der Verachlässigung der Eichpflicht angesprochen. Daraufhin guckte der Richter ganz irritiert, als ich meinte, 3000 Euro für alleine nur ein Jahr müssten wir an Nebenkosten nachzahlen- es ging in der Verhandlung also auch um das Jahr 2015. Ich hatte sogar noch die Möglichkeit zu erwähnen, daß drei Räume dem Sachverhalt zum Trotz noch nicht einmal beheizbar waren, man sich aber im Badezimmer die Füße verbrannte und daß wir halt keine Duschorgien gefeiert haben. Wir haben sogar eher noch sparsamer als die Jahre zuvor gelebt, da wir ja auch aufgrund der Nebenkosten aus der Wohnung getrieben worden sind.

    Der Anwalt meiner Nachbarin und Klägerin meinte dann sogleich, daß er die Nichteichung ja auch schon bei Gericht moniert habe, aber daß er ja damit bei Gericht schon einmal im Vorfeld abgewiesen worden war.

    Jetzt war ich aber auch sofort hiernach als Zeugin entlassen worden und durfte auch nicht die Fotos vor Gericht aushändigen. Der Richter meinte nur, es ginge ja um das Jahr 2015 und die Fotos aus 2016 täten nichts zur Sache. Ich widersprach dem natürlich noch, aber das nutzte nichts.

    Ich hatte dann einfach einen Tag drauf doch noch meine Fotos der zwanzig Jahre alten Wasseruhren samt identischen Zählerständen auf den Übergabeprotokollen dem Gericht als "Nachtrag von Beweismitteln" übergeben- ob diese dann überhaupt angesehen werden, weiß ich nicht.

    Ich würde ja wegen Nichteichung auch selber klagen - aber ohne Beweisführung und ohne Rechtsschutz.

    Und dann habe ich Angst, daß der Wohnungsbaukonzern just in diesem Augenblick alle Zähler austauscht.

    Hätte nie gedacht, daß ein glasklarer Sachverhalt so schwer zu belegen ist. Warum nimmt sich das Gericht nichts von einer zwanzJährigen Nichteichung an. Weil es sich hier um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, die in der Nachbarstadt ein mehrere Milliarden schweres Projekt hochzieht. Oder warum??!

    Was könnte man noch tuen, außer einen teuren Gutachter hinzuzuziehen? (Obwohl: es ist so lächerlich. Den Sachverhalt entschlüsselt auch ein Blinder mit einem Auge: selbst das Modell des Wasserzählers gibt es ja schon lange nicht mehr auf dem Markt und die Eichdaten sprechen ja für sich).

    Meine Frage jetzt nur, soll ich einfach meine monatliche Ratenzahlung einstellen, mich verklagen lassen und dann den ggfs kostengünstigeren Weg der Widerklage gehen?

    Schaffe ich das ohne Anwalt?

    Beste Grüße und besten Dank schon einmal im Voraus.

  • Weil es sich hier um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, die in der Nachbarstadt ein mehrere Milliarden schweres Projekt hochzieht. Oder warum??!

    Wohl eher nicht. Die Gründe können vielfältig sein.

    Obwohl: es ist so lächerlich. Den Sachverhalt entschlüsselt auch ein Blinder mit einem Auge: selbst das Modell des Wasserzählers gibt es ja schon lange nicht mehr auf dem Markt und die Eichdaten sprechen ja für sich

    So einfach ist es nicht, es gibt auch die Möglichkeit nur Stichprobenartig zu eichen.

    Wir haben Widerspruch eingelegt und auch auf unsere eigenen Kosten einen Anwalt konsultiert.

    Was hat der Anwalt denn dazu geäußert?

    Leider waren wir zu der Zeit nur im Mieterschutzbund, aber dort hat man uns gesagt, dass man die Summe wohl oder übel zahlen müsse, da wir das Übergabeprotokoll mit den übertrieben hohen Verbrauchswerten von Fußbodenheizung und Wasser ja so unterschrieben hätten.

    Das könnte in der Tat ein Tatsachenanerkenntnis sein.

    Schaffe ich das ohne Anwalt?

    Da schließe ich mich Köbes an. Hier wird ein Anwalt notwendig sein, welcher die Erfolgsaussichten prüft. Zudem ist nicht verständlich, warum dies alles erst beim Auszug moniert wird, sondern nicht bereits bei der ersten hohen Nachzahlungen, denn die alte Eichung betand ja bereits damals.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Moin, ja, es ist ein komplexes Thema.

    Zitat:

    Zudem ist nicht verständlich, warum dies alles erst beim Auszug moniert wird, sondern nicht bereits bei der ersten hohen Nachzahlungen, denn die alte Eichung betand ja bereits damals.

    Wir sind in dem Fall Laien und wußten natürlich erst einmal nichts von Eichdaten. Zumal es sich um fossile Daten handelt, von denen zu vermuten wäre, daß es sich um ein Herstellerdatum handelt. Mein Mann und ich waren vorher auch im elterlichen Haus beheimatet und mußten uns nie mit Mirterbelangen auseinander setzen. Außerdem waren wir nie konfrontationsmotiviert.

    Aber ich glaube, es geht auch gar nicht so sehr darum, warum man zuvor keine Kenntnis von dem Thema Eichung hatte.

    Trotzdem ist dies natürlich von Ihrer Seite eine berechtigte Feststellung.

    Vielen Dank

  • So einfach ist es nicht, es gibt auch die Möglichkeit nur Stichprobenartig zu eichen.

    Und dabei fällt keine einzige Stichprobe in einen zwanzigjährigen Zeitraum?

  • Zitat: Was hat denn der Anwalt dazu geäußert?

    Unser Anwalt war zufälligerweise auch der Anwalt der Klägerin, für die wir als Zeugen geladen waren.

    Er war mehr hinderlich als zuträglich. Hat für einen Widerspruch und ein Schreiben an die gegnerische Partei von uns letztlich 500 Euro berappen wollen. Aber das steht auf einem anderen Stern. Den Widerspruch hatte ich schon direkt im Anschluss an die horrende Nachforderung natürlich selbst formuliert, dann ging ich in unserer Verzweiflung, da der Mieterschutzbund uns auch nicht helfen konnte, zu dem Anwalt.

    Er verfasste nach einem nochmaligen Widerspruch von Anwaltsseite dann noch besagtes Schreiben/ Gemeinschaftsbrief, für alle vier sich im Rechtsstreit befindlichen Mietparteien unseres Hauses, in dem aber wichtige Tatsachen/Eckpunkte falsch dargestellt wurden. Auf einmalig kamen wir in dem Schreiben dann auch einmal am Rande vor, hatten waren dann aber in Benutzung von einer Badewanne anstatt zweien und so weiter und so fort.

    Ein regelrechtes Geschwafel, das aber nicht auf den Punkt kam.

    Ich hatte ihm dann einmal die Fotos der Wasserzähler gesendet und hatte sogar nochmal bei Nachmieter-Familie weitere Fotos, auch sogar von der Heizungsanlage machen können. Ich habe dies alles sn den Anwalt gesandt, in der Hoffnung das alte Gerät, was dieser ja auch durch die Interessensvertretung meiner ehemaligen Nachbarn monierte, noch einmal plausibel dokumentieren zu können.

    Nur daß ich auf zwei Emails, also der Email mit den Fotos und einer Email, in der ich nach ungefähren Erfolgschancen fragte, so gar keine Antwort mehr bekam. Wir haben dann nochmals versucht Kontakt aufzunehmen und dann aber gedacht, daß wir ihm das Mandat erst einmal wieder entziehen.

    Einfach- weil es sich nicht konstruktiv anfühlte.

    Letztlich hat er ja noch nicht einmal die Nichteichung festgestellt, wenn er sich überhaupt die Fotos angesehen hatte.

    Ich bin ja selber erst Wochen später zufällig über das Internet über die Eichpflicht gestoßen, habe daraufhin nochmal auf unsere Bilder geschaut und bin dann tatsächlich aus allen Wolken gefallen.

  • Ich kenne mich mit Nebenkosten und deren Abrechnung einigermaßen gut aus. Dennoch ist es mir nicht möglich, detaillierte Antworten zu geben, da es trotz ausführlicher Beschreibung noch viel zu viele Ungereimtheiten gibt. Ein Beispiel. Wenn der Heizungszähler blind ist, also eine Ablesung quasi nicht möglich ist, wie kan dann der Ablesewert zum Auszug zustande. Das war jetzt keine Frage, nur ein Beispiel.

    Worauf ich in diesem Beitrag hinaus möchte ist, dass man sich nicht allzu sehr auf die Eichung der Zähler versteift. Ja natürlich ist diese vorgeschrieben. Aber in der Praxis zählen die Zähler sehr viel länger korrekt, oder zumindest nicht so sehr falsch, dass dadurch so krasse Differenzen entstehen können, die die Nachzahlung eindeutig erklären. Ich will damit sagen, dass es vielleicht noch ganz andere Fehler geben könnte, auf die man bisher gar nicht gekommen ist.

    Außerdem stellt sich die Frage, ob du überhaupt noch die Möglichkeit hast, gegen die Abrechnung vorzugehen. Du sagst es gab Gerichtsverhandlungen. Und wenn dort eine Zahlungspflicht beschlossen wurde und die Frist für Rechtsmittel abgelaufen ist, dann hat sich die Sache erledigt und es ist rechtskräftig. In diesem Fall wäre es unklug, die Ratenzahlung einzustellen, wenn es keine theoretische Chance mehr gibt, aus der Zahlungspflicht heraus zu kommen. So ärgerlich wie es ist, du solltest die Sachen dann abhaken. Es bringt nichts, Energie für etwas aufzuwenden, was sich nicht mehr ändern lässt.

  • Unser Anwalt war zufälligerweise auch der Anwalt der Klägerin, für die wir als Zeugen geladen waren.

    Tut mir leid, das kann ich nur schwer glauben, da der Anwalt das Mandat gar nicht hätte annehmen dürfen, wegen einen Interessenkonflikt.

    Da das Thema sehr komplex ist, undurchsichtig zum Teil und es hier um juristische Sonderfragen geht, die ein sehr tiefes Verständnis der Materie fordern, sehe ich leider nicht, wie man dir hier wirklich weiterhelfen soll. Hier kann nur ein Anwalt helfen, dieser sollte auch Pflichtverletzungen des ersten Anwaltes prüfen. Alleine ist hier ein vorgehen nicht empfehlenswert, soweit man keine Kenntnisse von ZPO, Verjährung, Anerkenntnis, Mietrecht usw. hat.

    Du sagst es gab Gerichtsverhandlungen.

    Da war Sie wohl nur als Zeugin geladen, geklagt hatte eine andere Mieterin. Daher ist es im Endeffekt auch egal was beim Urteil rausgekommen ist, da das Urteil keine Bindungswirkung hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Mein Mann und ich waren ja nur Zeugen. Ich habe leider nur digitale Fotos zur Hand. Wären Bilder auf Basis von Negativen eher vor Gericht anerkannt? Man kennt sich leider so wenig aus als Laie.

    Ja, ihr habt recht. Da ist irgendetwas enorm schief gelaufen und wir zahlen immer noch jeden Monat 100,- Euro in Raten ab. Das ist Geld, das ich tatsächlich lieber in die Familie investieren würde. Es müsste sich doch noch beweiskräftig nachvollziehen lassen, daß nie was an den Energiegeräten und Meßgeräten gemacht wurde. Meine frühere Nachbarin, die dort noch wohnt, meint, auch ihre Zähler seien so alt. Man kommt sich so entrechtet vor, wenn einem -in dem Fall ja der Nachbarin stellvertretend für uns alle - kein Glauben seitens des Gerichts geschenkt wird.

    Irgendwas hat der Anwalt doch versäumt zu dokumentieren.

    Soll man da jetzt einen teuren Gutachter hinschicken?

    Oder es nochmals mit althergebrachter Fototechnik versuchen oder beides?

  • Soll man da jetzt einen teuren Gutachter hinschicken?

    Du solltest als erstes zu einem Anwalt gehen und die Sache von diesem nochmal beurteilen lassen. Man sollte nicht den zwiten Schritt vor dem ersten tun.

    Ich sehe nämlich in erster Linie nicht das Problem mit der Eichung, sondern vielmehr mit der Frist, Einwände gegen die Abrechnung noch geltend machen zu können. Hierfür hat man als Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Diese Frist war sicherlich gehemmt aufgrund deines bereits eingelegten Widerspruchs, aber inzwischen möglichlicherweise entgültig verstrichen. Wenn dem so ist, dann ist alles weitere zwecklos.

    Bitte geh zu einem Anwalt für Mietrecht. Der Mieterverein ist für so einen Fall überfordert. Und wir können hier keine weiteren Tipps geben, weil es auch viel zu viele Dinge ankommt, die wir hier nicht anschauen können!

  • Ich habe also doch nochmal denselben Anwalt angesprochen, der uns nach unserer Zeugenvernehmung wieder mit ins Boot nehmen möchte. Er meinte, daß noch keine Frist verstrichen sei, da wir ja seinerzeit Widerspruch eingereicht hatten. Er meinte, daß es egal wäre, ob die Fotos digital oder in Negativform dem Gericht vorliegen, da er wohl über verschiedene Mietparteien hinweg viele Fotos zu den veralteten Zählern vorgelegt hatte. Das Gericht hätte dies wohl bisher nicht oder ?noch nicht? bearbeitet, da noch keine Partei geklagt hätte, da bisher alles außergerichtlich läuft???

    Ich lasse mich auch nur auf den Anwalt jetzt wieder ein, da er über gesammelte Werke verschiedener Mietparteien verfügt und meint, wir wären ihm ja auch soundo noch eine Restsumme schuldig geblieben. Er meldet sich jetzt wieder demnächst bei uns, so wie er wieder neue Informationen zu verfälscht ausgewiesen Reinigungskosten hätte. Hmmm.

    Ich glaube, wir setzen jetzt tatsächlich jegliche Zahlung aus und warten, daß wir verklagt werden und dann reichen wir Widerklage ein.

    Ich lasse mich jetzt nicht mehr nötigen und unter Druck setzen. Dann sollen sie uns einfach verklagen.