Seid gegrüßt, folgender komplexer Sachverhalt:
Wir sind eine vierköpfige Familie und sind 2016 aus einer Wohnung eines 8 Parteienhauses ausgezogen, da unsere Nebenkostenabrechnungen unverhältnismäßig hoch waren. Aber da sind wir kein Einzelfall, den meißten meiner Nachbarn in diesem Haus erging es ähnlich.
Ein Dreiviertel Jahr nach unserem Auszug, also wie immer pünktlich zu Weihnachten ereilte uns dann der Schock. Wir sollten etwas über 3000 Euro für das Jahr 2015 nachzahlen. Wenn uns in den Jahren zuvor schon jeweils 1000 Euro horrend erschienen, fielen wir nun aus allen Wolken. Nun folgte das übliche Spiel.
Wir haben Widerspruch eingelegt und auch auf unsere eigenen Kosten einen Anwalt konsultiert. Leider waren wir zu der Zeit nur im Mieterschutzbund, aber dort hat man uns gesagt, dass man die Summe wohl oder übel zahlen müsse, da wir das Übergabeprotokoll mit den übertrieben hohen Verbrauchswerten von Fußbodenheizung und Wasser ja so unterschrieben hätten.
Nur dass man quasi fast nichts auf dem blinden Display der Heizungsanlage ablesen konnte.
Gehen wir nun einmal davon aus, die überdimensionalen Verbrauchswerte wurden exakt auf das Übergabeprotokoll übertragen, dann bleibt zu prüfen, ob die Zähler allesamt noch richtig messen.
Dies haben wir dann doch im Nachhinein wie ich denke berechtigt angezweifelt, da uns auf zum Zeitpunkt des Auszugs gemachten Fotos auf einmal die Eichdaten der Wasseruhren aufgefallen sind. Sie tragen Daten von 1999 sowie 1998.
Selbst auf der Heizungsanlage sind Jahreszahlen von 1998 als Aufkleber vermerkt.
Ich war gestern Zeugin für eine ehemalige Nachbarin, die selbst rechtsschutzversichert gegen diese Wohnungsbaugesellschaft aus genau vergleichbaren Gründen geklagt hatte.
Wir hatten nun die Hoffnung, daß unsere mit Handy gemachten Fotos auch vor Gericht, wenn nicht einhundertprozentiges Beweismittel, so doch zumindest einmal angesehen werden. Aber dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich wurde auch nur zu Gartenarbeiten und vernachlässigter Treppenhausreinigung befragt. Habe dann von mir selber aus das Thema der Verachlässigung der Eichpflicht angesprochen. Daraufhin guckte der Richter ganz irritiert, als ich meinte, 3000 Euro für alleine nur ein Jahr müssten wir an Nebenkosten nachzahlen- es ging in der Verhandlung also auch um das Jahr 2015. Ich hatte sogar noch die Möglichkeit zu erwähnen, daß drei Räume dem Sachverhalt zum Trotz noch nicht einmal beheizbar waren, man sich aber im Badezimmer die Füße verbrannte und daß wir halt keine Duschorgien gefeiert haben. Wir haben sogar eher noch sparsamer als die Jahre zuvor gelebt, da wir ja auch aufgrund der Nebenkosten aus der Wohnung getrieben worden sind.
Der Anwalt meiner Nachbarin und Klägerin meinte dann sogleich, daß er die Nichteichung ja auch schon bei Gericht moniert habe, aber daß er ja damit bei Gericht schon einmal im Vorfeld abgewiesen worden war.
Jetzt war ich aber auch sofort hiernach als Zeugin entlassen worden und durfte auch nicht die Fotos vor Gericht aushändigen. Der Richter meinte nur, es ginge ja um das Jahr 2015 und die Fotos aus 2016 täten nichts zur Sache. Ich widersprach dem natürlich noch, aber das nutzte nichts.
Ich hatte dann einfach einen Tag drauf doch noch meine Fotos der zwanzig Jahre alten Wasseruhren samt identischen Zählerständen auf den Übergabeprotokollen dem Gericht als "Nachtrag von Beweismitteln" übergeben- ob diese dann überhaupt angesehen werden, weiß ich nicht.
Ich würde ja wegen Nichteichung auch selber klagen - aber ohne Beweisführung und ohne Rechtsschutz.
Und dann habe ich Angst, daß der Wohnungsbaukonzern just in diesem Augenblick alle Zähler austauscht.
Hätte nie gedacht, daß ein glasklarer Sachverhalt so schwer zu belegen ist. Warum nimmt sich das Gericht nichts von einer zwanzJährigen Nichteichung an. Weil es sich hier um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, die in der Nachbarstadt ein mehrere Milliarden schweres Projekt hochzieht. Oder warum??!
Was könnte man noch tuen, außer einen teuren Gutachter hinzuzuziehen? (Obwohl: es ist so lächerlich. Den Sachverhalt entschlüsselt auch ein Blinder mit einem Auge: selbst das Modell des Wasserzählers gibt es ja schon lange nicht mehr auf dem Markt und die Eichdaten sprechen ja für sich).
Meine Frage jetzt nur, soll ich einfach meine monatliche Ratenzahlung einstellen, mich verklagen lassen und dann den ggfs kostengünstigeren Weg der Widerklage gehen?
Schaffe ich das ohne Anwalt?
Beste Grüße und besten Dank schon einmal im Voraus.