nebenkosten von untermieter

  • hallo

    ich bin mieterin eines ladens und hinter dem laden ist auch eine kleine wohnung wo ein untermieter wohnt. der vermieter hat mich sozusagen gezwungen die wohnung hinter den laden selber zu vermieten so bin ich verantwortlich das die miete des untermieters pünktlich auf dem konto ist sonst muss ich das selber zahlen... und zu alldem verursacht der untermieter mir sehr hoheh nebenkosten, die waschmaschine läuft den ganzen tag u.s.w. ich selber verbrauche sehr wenig wasser(schneiderei)zahle aber den grössten teil weil ich mehr qum. habe.

    meine frage nun ist das rechtens??? kann mann verlangen das die nebenkosten für den laden anders berechnet werden was den wasserverbrauch angeht???

  • Zitat

    ich bin mieterin eines ladens und hinter dem laden ist auch eine kleine wohnung wo ein untermieter wohnt. der vermieter hat mich sozusagen gezwungen die wohnung hinter den laden selber zu vermieten

    Naja ist sicherlich auch eine Frage des Standpunkts. Da es sich in Ihrem Fall um eine gewerbliche Vermietung handelt, nehme ich doch eher an, dass der Vermieter die Anmietung der Gewerbefläche davon abhängig gemacht hat, dass auch die unter Umständen früher Wohnzwecken dienenden Räume mit gemietet werden. Und um Ihnen die Nutzung zu erleichtern, wurde Ihnen die Möglichkeit zur Untervermietung besagter Räumlichkeiten eingeräumt, falls Sie diese selbst nicht nutzen wollen. Hier jetzt dem Vermieter einen Vorwurf zu machen, ist irgendwie der falsche Weg. Schließlich war die Anmietung der kompletten Räume Ihre freie Entscheidung.

    Die derzeitige Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten durch den Vermieter nach der Wohn- bzw. Nutzfläche erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des BGB.

    Allerdings ist auch Ihr derzeitiges Anliegen durchaus verständlich und nachvollziehbar. Sie müssen sich allerdings den Vorwurf gefallen lassen, warum diese Überlegungen nicht bereits bei der Gestaltung des Vertrags mit Ihrem Untermieter stattgefunden haben. Denn jetzt im Nachhinein hier Änderungen berbeizuführen dürfte sich schwierig gestalten und kann, wenn überhaupt, nur in Abstimmung mit Ihrem Untermieter und gegebenenfalls dem Vermieter gelingen. Ob ein anderer Abrechnungsmasstab sinnvoll und möglich ist, hängt aber auch von der kompletten Nutzung des Gebäudes ab. Und dafür fehlen hier doch noch einige Informationen.

  • naja das stimmt nicht so ganz ich habe früher nur den laden gemietet und bin nach einigen jahren in die wohnung eingezogen, und als ich wieder ausziehen wollte hies es ich müsste den laden und die wohnung behalten oder beides kündigen. die wohnung wurde früher als LAGER benutzt habe am anfang also keine miete dafür bezahlt. habe ich überhaupt die möglichkeit die wohnung doch zu kündigen ohne den laden aufzugeben???

  • Nun denn, so ganz falsch lag ich dann doch nicht mit der Vermutung, dass die Gewerbefläche und Wohnung auch schon früher eine Einheit bildeten.

    Wenn Sie jetzt beide Flächen über einen gemeinsamen Mietvertrag gemietet haben, so können Sie auch nur beide gemeinsam kündigen. Insoweit kann ich Ihren Vermieter auch verstehen, da eine separate Vermietung der Wohnung wohl schwierig werden dürfte. Die ist einerseits auch von den baulichen Gegebenheiten abängig.

    Haben Sie denn schon mit Ihrem Untermieter über den gestiegenen Wasserverbrauch geredet und wie äußert sich dieser dazu?

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