Sonderkündigung bei Umzug ins ausland?

  • schönen guten Abend,

    Folgendes Problem,

    Ich wohne zurzeit in einer WG und habe einen Zeitvertrag von einem Jahr. Nun ist es aber so, dass ich ein Jobangebot im ausland bekommen habe und in einem Monat hinziehe.

    Bei Umzug wegen der Arbeit besteht ja eigentlich ein Sonderkündigungsrecht oder?

    Mein Vermieter will diese Kündigung nicht annehmen und mich nicht aus dem Vertrag rauslassen!

    Habe meine Möbel schon alle aus der wohnung rausgeholt, wollte ihm dann heute nochmal persönlich meine Kündigung geben und meine schlüssel geben.. er sollte unterschreiben, dass er die schlüssel erhalten hat!

    Letztendlich hat er sich einfach meine Hausschlüssel genommen ohne zu unterschreiben, dass er die erhalten hat...

    Ich soll jetzt trotzdem die Miete zahlen, obwohl er mir die schlüssel weggenommen hat und ich jetzt bald ins ausland ziehe!!

    Er hat mir auch gedroht, wenn ich die Miete nicht mehr zahle, dass ich international von Interpol verfolgt werde usw.


    Ist das überhaupt alls rechtens was er da abzieht?

  • Hallo,

    Letztendlich hat er sich einfach meine Hausschlüssel genommen ohne zu unterschreiben, dass er die erhalten hat...

    Hier sollte mal ein Blick in § 543 BGB geworfen werden, danach kann das Mietverhältnis außerordentlich gekündigt werden, wenn die Mietsache einem entzogen wird.

    Fraglich ist aber, ob man dies auch alles beweisen kann, wenn man nur unter 4 Augen war, wird es schwieriger.

    Auch könnte man daran denken, dass in dem Moment der Schlüsselabnahme konkludent ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist, aber das müsste man im Einzelfall prüfen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Bei Umzug wegen der Arbeit besteht ja eigentlich ein Sonderkündigungsrecht oder?

    Es gibt durchaus Fälle, bei denen es nach dem Prinzip von Treu und Glauben unangemessen wäre, wenn der Vermieter an einem Zeitmietvertrag oder einem vereinbarten Kündigungsausschluss festhalten würde. Auch beim Arbeitsplatzwechsel kann dies gegeben sein. Jedoch ist hierbei ganz wichtig, dass du nicht freiwillig den Entschluss zur Veränderung gefasst hast, sondern dass du keine andere Wahl hattest, weil dich der Arbeitgeber versetzt hat und du ansonsten die Arbeitsstelle verloren hättest. In deinem Fall war der Entschluss aber offenbar freiwillig. In dem Fall wäre der Vermieter im Recht.

  • Es gibt durchaus Fälle, bei denen es nach dem Prinzip von Treu und Glauben unangemessen wäre, wenn der Vermieter an einem Zeitmietvertrag oder einem vereinbarten Kündigungsausschluss festhalten würde.

    Das stimmt natürlich, bezieht sich aber auf den Anspruch einen Nachmieter zu stellen. Ein reines Sonderkündigungsrecht gibt es grundsätzlich nicht, weil dies ein Verschulden vom Vermieter voraussetzt, aber dieser hat allgemein ja nichts falsch gemacht. Noch viel seltener gibt es die Fälle, wo ein reines Kündigungsrecht gibt, das wären die Fälle von § 313, aber das ist eine absolute Ausnahme, wenn die Ergebnisse gar nicht mehr zu billigen wären.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!