Hallo zusammen,
ich wollte gerne wissen unter welchen Umständen die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten werden darf. Soweit ich informiert bin, darf die Kaution nur einbehalten werden, sofern Schäden an der Mietsache entstanden sind, die repariert werden müssen oder wenn Nachzahlungen (sei es Miete oder Nebenkosten) zu erwarten sind. Wie viel der Kaution darf in diesem Fall einbehalten werden? Und wann ist die Kaution spätestens vollständig zur Rückzahlung fällig? Darf die Kaution auch ohne die o.g. Gründe einbehalten werden, wenn das so im Mietvertrag steht, oder kann man das anfechten?
Vielen Dank schonmal!