Einbehalten der Kaution

  • Hallo zusammen,

    ich wollte gerne wissen unter welchen Umständen die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten werden darf. Soweit ich informiert bin, darf die Kaution nur einbehalten werden, sofern Schäden an der Mietsache entstanden sind, die repariert werden müssen oder wenn Nachzahlungen (sei es Miete oder Nebenkosten) zu erwarten sind. Wie viel der Kaution darf in diesem Fall einbehalten werden? Und wann ist die Kaution spätestens vollständig zur Rückzahlung fällig? Darf die Kaution auch ohne die o.g. Gründe einbehalten werden, wenn das so im Mietvertrag steht, oder kann man das anfechten?

    Vielen Dank schonmal!

  • Hallo,

    die meisten deiner Fragen kann man so pauschal nicht beantworten.

    Ja der Vermieter hat ein Prüfungsrecht der Wohnung und kann daher die Kaution eine Zeitlang zurückhalten. Häufig spricht man von 6 Monaten, das wird darauf basieren, dass der Vermieter auch nur 6 Monate Zeit hat Ersatz für Verschlechterungen der Mietwohnung zu verlangen. Aber eigentlich hängt die Dauer von den konkreten Umständen an. Wurde ein Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterschrieben, dass die Wohnung keine Mängel hat, so ist die Kaution dann bereits zurückzuzahlen, weil so ein Protokoll als Anerkenntnis gesehen wird. Werden Mängel festgestellt und darüber gestritten, so kann die Kaution auch durchaus länger zurückgehalten werden.

    Davon unberührt bleibt ein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachzahlung aus den Nebenkosten. Die darf so hoch sein, dass die zu erwartende Nachzahlung voll gedeckt wird.

    Darf die Kaution auch ohne die o.g. Gründe einbehalten werden, wenn das so im Mietvertrag steht, oder kann man das anfechten?

    Das kommt auf die Klausel jeweils an. Eine unbegründete Zurückhaltung für mehrere Jahre wird unwirksam sein, ein 3 monatiges Prüfungsrecht dagegen eher wirksam.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!