Haus zu groß für Eigenbedarf?

  • Haus - 190qm mit Garten - 8köpfige Mieterfamilie - hat eine Eigenbedarfskündigung vom neuen Vermieter bekommen, der in das Haus zeitnah einziehen möchte, da er

    selber momentan keine eigene Wohnung hat sondern übergangsweise notdürftig bei Verwandten untergebracht ist, sein Mobilar ist eingelagert solange. Er hat das Haus extra für eigene Wohnzwecke gekauft, bei den Verwandten kann er auf Dauer nicht bleiben.

    Der Vermieter ist alleinstehend, die Familie wiederum hat 6 Kinder - darunter 2 behinderte, evtl. ist die Frau wieder schwanger, die Familie hat in den letzten

    12 Monaten keine anderweitige Wohnung finden können, die ihre Bedürfnisse abdeckt.

    Welche Chancen bestehen für den Vermieter, den Eigenbedarf durch zu setzen und dort zeitnah einziehen zu können ?

    Welche Chancen bestehen für die Familie, dort gegen den Willen des Vermieters wohnen bleiben zu können ?

    LG Bert

  • Welche Chancen bestehen für die Familie, dort gegen den Willen des Vermieters wohnen bleiben zu können ?

    Diese Chancen kann nur ein Anwalt für Mietrecht belastbar benennen, Dieser Anwalt wird dann auch die Eigenbedarfskündigung unter die Lupe nehmen, was ja ein Forum nicht kann und darf.

  • Hallo,

    als Zusatz zu Köbes Antwort möchte ich zwei grundlegende Sache nennen.

    Grundsätzlich gibt es keine Angemessenheitsprüfung von der Größe des Wohnraumes, sondern die Grenze wird beim Rechtsmissbrauch gezogen, die sich aus allen Umständen ergeben muss. Als wertvolle Lektüre ist hier das Urteil des BGH.

    Als zweite grundlegende Sache ist die Härtefallklausel zu nennen. Dazu kann man sich einfach § 574 BGB durchlesen. Aber auch dazu hat der BGH geurteilt, dass alle Umstände abzuwägen sind.

    Zu den Chancen kann man jetzt hier nur sagen, dass eine Gerichtsverhandlung wahrscheinlich offen sein wird in die eine oder andere Richtung zu entscheiden. Es ist also nicht höchstwahrscheinlich das der Mieter gewinnt, aber eben auch nicht höchst unwahrscheinlich.

    Ich weiß, diese Antwort ist wenig befriedigend in solcher Situation, aber am Ende entscheidet ein Richter darüber und dieser hat einen nicht geringen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der einzelnen Umstände. Das kann man vorher nicht beurteilen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vom Mietzins eines 190qm Haus mit Garten könnte sich ein Einzelner auch in ein Luxushotel einquartieren, sollte man meinen.
    Wofür er das Haus gekauft hat ist erstmal nicht relevant. Zumindest hat er das Haus ja gekauft um es zu vermieten. Bestes Beispiel dafür ist, das er es Euch ja vermietet hat.

    Wie lange besteht das Mietverhältnis? Wurdet Ihr bein Einzug darüber informiert dass das Haus extra für eigene Wohnzwecke gekauft wurde? Wenn ja, warum hat er es dann vermietet?
    So schwierig es auch sein mag etwas neues zu finden, sucht. Nehmt aber nur das was Euch wirklich passt, So lange wird Euch der Vermieter nicht rausbekommen. Und das ist auch gut so.

  • Bestes Beispiel dafür ist, das er es Euch ja vermietet hat.

    Du hast die Frage nicht ganz richtig verstanden. Der aktuelle Eigentümer ist neuer Eigentümer. Er hat das Haus erst kürzlich gekauft, während die Familie längst drin wohnt.