Duschkabine soll durch Duschvorhang ersetzt werden

  • Hallo,

    Nach 13 Jahren ist uns das Glas der Duschkabinentür aus der Schiene gerutscht. Das wurde vom Vermieter versucht zu reparieren (verklebt), hielt aber nur eine Woche.

    Nun wurde festgestellt, dass das irreparabel ist und ein Austausch stattfinden müsste. Keine Normmaße, also teuer. Nun sagt der Vermieter, dass eine Duschstange mit Duschvorhang installiert werden soll, und das konnte ja schön mein Mann selber machen (mündliche Aussage).

    Damit dem Selbermachen ist nun absolut Quatsch, da müsste ja auch ein fachgerechter Rückbau stattfinden.

    Allerdings möchte ich keinen Duschvorhang, das ist doch kein gleichwertiger Ersatz.

    Darf unser Vermieter das einfach so machen?

    Die Duschkabine steht nicht im Mietvertrag.

    Kann mir jemand Tipps geben, wie ich da vorgehe?

    Liebe Grüße ?

  • Guten Morgen,

    erstmal entschuldige, das hier niemand antwortet, aber viele sind im Urlaub momentan.

    Der Vermieter ist für die Instandhaltung verpflichtet, daher müsst ihr nicht aktiv werden.

    Das Hauptproblem ist ja nun, welche Leistung geschuldet wird, das kommt darauf was im Mietvertrag vereinbart worden ist. In der Regel ist das vereinbart, was beim Einzug vorhanden war, zumindest von der Qualität her. Es spricht also viel dafür, dass ein Anspruch auf eine verglaste Dusche besteht.

    Das ist aber nur meine Meinung, eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Anwalt geben, der auch den Vertrag und die Einzelumstände umfassend würdigen kann.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Guten Morgen,

    erstmal entschuldige, das hier niemand antwortet, aber viele sind im Urlaub momentan.

    Der Vermieter ist für die Instandhaltung verpflichtet, daher müsst ihr nicht aktiv werden.

    Das Hauptproblem ist ja nun, welche Leistung geschuldet wird, das kommt darauf was im Mietvertrag vereinbart worden ist. In der Regel ist das vereinbart, was beim Einzug vorhanden war, zumindest von der Qualität her. Es spricht also viel dafür, dass ein Anspruch auf eine verglaste Dusche besteht.

    Das ist aber nur meine Meinung, eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Anwalt geben, der auch den Vertrag und die Einzelumstände umfassend würdigen kann.

    :thumbup:okay, danke für deine Antwort.

    Dann schau ich mal, was da als Reaktion auf mein Schreiben zum Ersatz des vorhandenen Standarts kommt.

    Liebe Grüße in den Abend.