Mieterhöhung auf Ortsübliche Miete möglich mit über 20%

  • Hallo,

    Ich habe ein Haus gekauft mit einem Mieter der es mir sehr schwer macht ihn zu mögen ;)

    Seine Dachwohnung hat laut den Plänen nach WoFlV ca. 75m² (nicht so einfach zu messen da Dachschrägen) für 300€ im Monat. Aber denke liegt nicht so weit daneben.

    Entspricht 4€ pro m². Aktuelle Mietpreise liegen eher bei 8€ in der Gegend.

    Nun wird bei jeder Abrechnung eingeworfen das er nicht so viel m² hat und so weiter, ist sehr lästig einfach.

    Nun würde ich in dem Fall gerne die Miete erst mal auf den Ortsüblichen Tarif anheben was aber leider 100% entspricht.

    Nun mein Frage an die Profis hier, kann man das in diesem Fall machen oder geht immer nur max. 20% in 3 Jahren? weil dann komme ich ja nie auf den Marktpreis.

    Habe auch noch zwei weitere Parteien in dem Haus die die gleiche Miete bezahlen und mit denen ich bestens zufrieden bin, und sie glücklich das sie so billig wohnen können.

    Soll heisen geht mir nicht nur um geld, aber muss halt meine finanzierung auch irgend wie durchbringen.

    und mag mich nicht wegen so einem scheiss dann rumärgen, sorry ;)


    Danke schon mal und Grüße Stally

    Der pöse Vermieter.

  • Hallo,

    und nicht vergessen... In der Ruhe liegt die Kraft 8)

    kann man das in diesem Fall machen oder geht immer nur max. 20% in 3 Jahren?

    Ja. Das ist das Grundprinzip laut Gesetz, daran lässt sich nicht rütteln. Es können sogar auch nur 15% sein in Gebieten mit angespannter Mietsituation.

    Nun wird bei jeder Abrechnung eingeworfen das er nicht so viel m² hat und so weiter, ist sehr lästig einfach.

    Dann musst du eben mal einen Termin ankündigen, bei dem die Wohnung komplett neu vermessen wird, sodass dieses Thema ein für alle Mal geklärt wird und künftige Beanstandungen dahingehend ausgeschlossen sind.

    Wenn du dir unsicher bist, wie man laut Wohnflächenverordnung korrekt rechnet, dann beauftrage einen Fachmann damit. Damit wäre dann auch dem Vorwurf des Mieters vorweg gegriffen, dass du vielleicht zu deinen Gusten rechnest, wenn es eine neutrale Person erledigt.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Dachte es ist vielleicht auch möglich erst mal auf den Ortsüblichen Preis anzuheben. Was aus meiner (Vermietersicht) schön wäre ;) hätte ich wenigstens schmerzensgeld für das ganze ;)

    Habe dazu auch schon einiges gelesen aber die Interpretation kann man so oder so sehen und wurde nicht richtig schlau daraus.

    Die Wohnung auszumessen wird dann wohl die sinnvollste möglichkeit sein es ein für alle mal zu klären.

    Und dann immer maximale Mieterhöhung, traurig das es so sein muss.

    aber vielen Dank und Grüße

    Stally

    Der pöse Vermieter.

  • Und dann immer maximale Mieterhöhung

    Ist auch schon aus steuerlicher Sicht sinnvoll. Denn wenn die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Höhe beträgt, kann es sein, dass das Finanzamt die Werbungskosten und Abschreibung nur anteilig anerkennt.