Nebenkosten - Wärmeversorgung enthalten?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe dass ich die Frage in die richtige Kategorie etc. stelle.


    Ich wohne in einer Wohnung zusammen mit meiner Mutter und wir beide sind in rechtlichen Dingen nicht so fit.


    Jemand hat uns darauf aufmerksam gemacht dass die Warmwasserversorgung und die Heizung in den Nebenkosten mit enthalten sein kann.

    Wir zahlen 100€ Nebenkosten und zusätzlich 180€ (Strom+Gas) an die örtliche Versorgungsstelle (Gas/Wasser/Strom/etc.). Wir wohnen seit 2 Jahren hier und es gab nie eine Betriebskostenabrechnung am Ende des Jahres.

    Ich füge ein Bild von unserem Mietvertrag mit dazu und die Frage hier an euch wäre: ist in unserem Fall die Warmwasserversorgung und Heizung in den Nebenkosten mit enthalten oder nicht?


    Wenn ja, können wir das im nachhinein rechtlich zurückverlangen was wir bisher gezahlt haben?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


    freundliche Grüße

    Melissa A.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel () aus folgendem Grund: Bild gelöscht, da die Prüfung des Vertrags Rechtsberatung wäre, was hier nicht möglich ist.

  • Hallo Melissa,


    es ist erlaubt, für die Betriebskosten eine Pauschale im Vertrag zu vereinbaren. Die Heizkostenverordnung ist jedoch höherrangig, und diese besagt, dass die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig nach den Vorschriften der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden müssen. Ausnahmen sind nur erlaubt in Häusern mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selber bewohnt wird.

    Das bedeutet, der Vermieter darf die Kosten des Versorgers auf euch umlegen. Es macht für euch also keinen Unterschied, ob es über den Vermieter oder den Versorger läuft.

  • Hallo Fruggel,


    danke für die Antwort!

    In dem Haus in dem wir wohnen sind 3 Wohnungen und eins davon wird vom Vermieter bewohnt. Macht das dann einen Unterschied?


    LG

  • Wie ich bereits schrieb, gilt die Ausnahme nur, wenn das Haus 2 Wohnungen hat. Somit ist gemäß Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Du kannst also nicht verlangen, dass die Heizkosten in der Pauschalmiete enthalten sind, da die Heizkostenverordnung höherrangig gilt.