Kaution wegen Renovierung durch Nachmieter einbehalten?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung zum 31.10.19 gekündigt. Laut Mietvertrag muss ich meine Wohnung besenrein übergeben. In einem Raum gibt es allerdings Schäden an der Tapete. Der Vermieter sagte mir, dass er die ganze Wohnung nach meinem Auszug renovieren wollte, daher habe ich ihm angeboten, für den Raum mit der beschädigten Tapete einen Teil der Kaution einzubehalten, da ich selbst nicht renovieren kann. Er hat mir darauf keine Antwort gegeben.

    Inwzischen gibt es Nachmieter ab dem 01.11.19, die selbst renovieren werden. Der Vermieter hat ihnen daraufhin angeboten, ihnen die halbe Monatsmiete für den November zu erlassen und hat mich gefragt, ob ich wegen der Schäden ein paar Rollen Rauhfasertapete da lassen würde die ich noch im Keller habe. Ich habe zugestimmt, weil der Vermieter sagte, dass wir ja dann keine Probleme haben würden, was die Renovierung angeht und wir uns um nichts kümmern müssten.

    Später hat er es sich wohl anders überlegt und meinte, ich müsse nun die andere Hälfte der Miete für November bezahlen, da er ja jetzt den Ausfall hat. Ist das so rechtens? Er hätte es ja nicht anbieten müssen. Und vor allem hätte er das ja vorher mit mir besprechen müssen.

    Angenommen ich repariere die defekten Stellen nun selber: Muss ich dann den ganzen Raum renovieren, oder reicht es, den Defekt zu reparieren? Man wird natürlich hinterher einen Unterschied sehen, aber die Nachmieter wollen ja eh nochmal renovieren. Und selbst wenn ich den ganzen Raum renoviere, der Vermieter hat es ja jetzt schon mit den Nachmietern so im Mietvertrag vereinbart (nehme ich an). Kann ich dann jetzt trotzdem noch sagen, dass ich den Raum renoviere und nicht die halbe Miete für November bezahle? Er kann es ja nicht einfach so vereinbaren, ohne dass wir das unter uns vorher geklärt haben. Reicht es wenn ich mit Raufaser tapeziere oder muss ich auch streichen? Den Nachmietern würde ich die Tapete dann nicht überlassen, weil ich sie ja dann selbst bräuchte.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    BeauShiva

  • Achso, mir ist noch etwas eingefallen: Einer meiner Kündigungsgründe war eine Mieterhöhung ab November. Ich habe das aber leider nicht in die Kündigung geschrieben, sondern dem Vermieter nur mündlich mitgeteilt. In meinem Kündigungsschreiben habe ich keinen Kündigungsgrund angegeben. Angenommern ich zahle die halbe (Kalt-)Miete für November. Gehe ich von meiner bisherigen Miete aus, oder von der neuen, erhöhten Miete? Ich habe die Mieterhöhung ja nicht akzeptiert. Wie verhält es sich nun?

  • Falls du dem Vermieter die halbe Miete zu ersetzen hast, dann darfst du das nicht als Mietzahlung ansehen, sondern als Schadenersatz. Das darf man nicht durcheinander bringen. Miete hast du keine mehr zu zahlen nach Ende der Mietzeit zum 31.10. Es geht bei deiner Frage um Schadenersatz.

    Doch fangen wir von vorne an. Zunächst mal muss man schauen, ob man als Mieter den Schaden überhaupt zu ersetzen hat. Denn Beschädigungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gehen grundsätzlich zulasten des Vermieters. Nur wenn man schuldhaft über fahrlässig etwas kaputt gemacht hat, muss man zahlen. Wie es bei deinem Schaden ist, kann ich nicht beurteilen.

    Nehmen wir an, du hast den Schaden zu ersetzen, dann ist das so, ganz unabhängig davon ob das der Vermieter macht, es dem Nachmieter überlässt oder eine Firma beuftragt. Die Kosten dafür kann der Vermieter von dir verlangen.

    Das bedeutet, der Vermieter könnte theoretisch auch einfach eine Firma beauftragen, den Schaden zu beseitigen. Und dann kann es durchaus sein, dass die Kosten höher werden als die halbe Miete, die der Vermieter dem Nachmieter erlässt. Das musst du für dich selber abschätzen, wie du günstiger kommst, nur du kennst den Schaden.

    Mit Ausbessern der Stelle ist es jedenfalls nicht getan, wenn es ein Fachmann macht. Denn dabei würde man ganz sicher Farbunterschiede sehen. Das bedeutet, ein Fachmann würde die ganze Wand streichen, und das verursacht zwangsläufig entsprechend Kosten.

  • Wie es bei deinem Schaden ist, kann ich nicht beurteilen.

    Ich bin auf jeden Fall schuld an dem Schaden. Das steht außer Frage.

    Allerdings glaube ich, dass es günstiger wäre, wenn es ein Fachmann machen würde, als wenn ich die halbe Miete (wie vom Vermieter verlangt) für den November zahlen würde.

    Laut Aussage eines Fachmannes, würde die Renovierung des Raumes (Tapeten abreißen, neu Tapezieren und Streichen) etwa 170 Euro kosten. Der Vermieter verlangt 200 Euro von mir.

    Er ist der Meinung, dass ich so oder so den Mietausfall bezahlen muss, da mein Vertrag ja bis zum 31.10. läuft und der neue Mietvertrag ab dem 01.11. Er habe ja dann dazwischen keine Zeit einen Fachmann kommen zulassen, bzw. könnte die Wohnung dann nicht zum 01.11. weiter vermieten und sie würde leer stehen. Würden die Nachmieter nicht selbst renovieren, hätte er beides von mir verlangt. Also den Mietausfall + die Renovierung.

    Aber naja, ich denke ich werde einfach die blöden 200 Euro zahlen. Alles was ich will, ist endlich von da weg kommen und meine Ruhe haben.

    Vielen Dank für deine Antwort :)

  • Er habe ja dann dazwischen keine Zeit einen Fachmann kommen zulassen, bzw. könnte die Wohnung dann nicht zum 01.11. weiter vermieten und sie würde leer stehen

    Das ist entweder eine große Ausrede oder Unwissenheit des Vermieters. Selbstverständlich kann der Mieter die Wohnung zum 1.11. beziehen. Der Fachmann kann auch kommen, während der neue Mieter bereits in der Wohnung ist. Die Wohnung ist durch die eine Stelle ja trotzdem nutzbar.

    Es liegt nun an dir, ob du nochmal mit dem Vermieter sprechen möchtest, dass ein Fachmann kommt oder die 200€ akzeptierst. Der Vermieter muss nicht akzeptieren, dass du dich selbst um die Behebung kümmern möchtest, es liegt in seiner Entscheidung. Aber er kann es dir überlassen, wenn er möchte. Und bis 31.10. wäre ja noch Zeit dafür.

  • Aber es ist ja eh so, dass die Nachmieter selbst renovieren. Und sie renovieren ja nicht nur den einen Raum, sondern die ganze Wohnung. Und die Tapete für den einen Raum stelle ich ja auch noch zur Verfügung. Von mir aus auch den Kleister. Und trotzdem muss ich dafür bezahlen?

    Es liegt nun an dir, ob du nochmal mit dem Vermieter sprechen möchtest,

    Reden geht leider nicht. Er überlegt sich immer wieder neue (teilweise absurde Dinge) mit denen er mir das Geld aus der Tasche ziehen will. Daher ist es für mich wichtig zu wissen, wie es rechtlich aussieht.

  • Aber es ist ja eh so, dass die Nachmieter selbst renovieren.

    Das ist egal. Denn du hast einen Schaden hinterlassen, und der Vermieter kann selbst entscheiden, wie er den Schaden beheben möchte oder beheben lassen möchte. Er kann dir die Möglichkeit geben, den Schaden selber zu beheben, muss er aber nicht.

    Er überlegt sich immer wieder neue (teilweise absurde Dinge) mit denen er mir das Geld aus der Tasche ziehen will.

    Dann solltest du eine getroffene Vereinbarung sofort schriftlich mit dem Vermieter fixieren und beide unterschreibt ihr. So ist das verbindlich und der Vermieter kann nachher nicht einfach so seine Meinung wieder ändern. So schön auch E-Mail oder Chat ist, manchmal ist es besser, einen Brief zu schicken, weil das einen verbindlicheren Charakter hat.

  • Dann solltest du eine getroffene Vereinbarung sofort schriftlich mit dem Vermieter fixieren und beide unterschreibt ihr. So ist das verbindlich und der Vermieter kann nachher nicht einfach so seine Meinung wieder ändern.

    Tja, so einfach ist das leider nicht. Er sagt irgendwelche DInge und wenn ich es schriftlich haben will, dann heißt es "ja ja machen wir, aber nicht jetzt". Ich kann ihn ja nicht dazu zwingen irgendwas zu unterschreiben. Beim nächsten Mal weiß er dann nichts mehr davon. Per E-Mail wäre es dann schonmal etwas mehr, als nur ein "ja ja".

    Er kann dir die Möglichkeit geben, den Schaden selber zu beheben, muss er aber nicht.

    Und was wenn ich es einfach mache? Wenn es dann bei der Wohnungübergabe keine Schäden gibt, kann er ja nicht entscheiden die Tapete wieder abzureißen und es von einem Fachmann neu machen zu lassen. Oder noch irgendwelches Geld für Schäden verlangen die nicht mehr da sind.

  • Wenn es dann bei der Wohnungübergabe keine Schäden gibt, kann er ja nicht entscheiden die Tapete wieder abzureißen und es von einem Fachmann neu machen zu lassen.

    Doch das kann er. Es braucht dem Vermieter nur das Ergebnis nicht gefallen und er sagt, das will er von einer Firma gemacht haben. Es geht um das Eigentum des Vermieters, und somit darf allein er bestimmen, auf welche Weise ein Schaden behoben werden soll.

    Aber du kannst es selber machen. Und wenn der Vermieter damit dann zufrieden sein sollte und er keinen Schadenersatz mehr verlangt, dann ist ja alles okay.

    Es kann theoretisch ja auch sein, dass der Vermieter dem Nachmieter gar keine Miete erlässt und er das nur so zu dir gesagt hat um etwas verlangen zu können.

  • Und wenn der Vermieter damit dann zufrieden sein sollte und er keinen Schadenersatz mehr verlangt, dann ist ja alles okay.

    Selbst wenn er zufrieden wäre, würde er sich wahrscheinlich wieder was neues einfallen lassen. Wahrscheinlich ist es wohl doch das Beste ihm diese blöden 200 Euro zu überlassen. Auch wenn mir das nicht besonders fair erscheint.

    Es kann theoretisch ja auch sein, dass der Vermieter dem Nachmieter gar keine Miete erlässt und er das nur so zu dir gesagt hat um etwas verlangen zu können.

    Ne, er hat das bei der Wohnungsbesichtigung zu den Nachmietern gesagt als ich dabei war. Die haben den Mietvertrag noch bei der Besichtigung unterschrieben.

  • Noch als Hinweis, dass man auch hier an den Abzug neu für alt denken muss. Denn wenn die Tapete so oder so bereits in 2 Jahren neu gemacht werden muss, dann muss sich der Vermieter diesen Vorteil anrechnen lassen.

    Man könnte noch überlegen ob der Schaden dadurch entfällt in dem der Nachmieter sowieso renovieren möchte.

    Aber ob sich hier ein Rechtsstreit lohnt mit einer Rechtsberatung, Vertretung und so, wo am Ende sicherlich eh ein Vergleich herauskommt ist mehr als fraglich, wenn man nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenanteil hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Noch als Hinweis, dass man auch hier an den Abzug neu für alt denken muss. Denn wenn die Tapete so oder so bereits in 2 Jahren neu gemacht werden muss, dann muss sich der Vermieter diesen Vorteil anrechnen lassen.

    Das verstehe ich ehrlichgesagt nicht. Was meinst du damit?

    Man könnte noch überlegen ob der Schaden dadurch entfällt in dem der Nachmieter sowieso renovieren möchte.

    Das hatte ich auch gedacht. Das der Vermieter den Nachmietern angeboten hat, 2 Wochen kostenlos zu wohnen, hat ja nichts mit dieser einen beschädigten Stelle zu tun. Das hätte ja niemanden am Einziehen gehindert. Sie wollen ja eh die ganze Wohnung renovieren. Sie hätte es ja nicht anbieten müssen, es hat niemand danach gefragt.

  • Das verstehe ich ehrlichgesagt nicht. Was meinst du damit?

    Der Vermieter muss sich eventuelle Vorteile durch deine Schadensersatzleistung anrechnen lassen. Nehmen wir als Beispiel ein Teppich der 10 Jahre hält und 1000€ gekostet hat. Wenn du den Teppich jetzt nach 8 Jahren ersetzt wird durch einen neuen gleichwertigen Teppich, so muss du nur 200€ der Kosten tragen, weil der Vermieter einen neuen Teppich erhält, obwohl er ihn in absehbarer Zeit hätte eh erneuern müssen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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