Darf ich die Kaution von der Nebenkostenabrechnung abziehen?

  • Hallo!

    Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

    Ich wüsste gerne (ganz allgemein): Sofern der Vermieter nach mittlerweile über 8 Monaten nicht mitgeteilt hat, dass nach Auszug für irgendwelche Schäden die Kaution verwendet wird und sich auch sonst nicht meldet und nicht auf die Aufforderungen bzgl. der Rückzahlung der Kaution reagiert - DARF der Mieter die nicht zurückgezahlte Kaution von der ausstehenden NK-Abrechnung abziehen?

    Wir haben jetzt schon mehrfach Fristen gesetzt zur Rückzahlung der Kaution, bekommen weder eine Antwort noch sonst was. Bei der Gesellschaft, welche die Vermietung in Auftrag des Vermieters verwaltet hat, läuft eh nichts rund, da das einzige was wir regelmäßig bekommen Mahnungen wegen Mietrückständen sind (dabei haben wir eine Bestätigung der Kündigung und es wurde ja auch eine Übergabe bei Auszug vorgenommen) - aber intern sind wir anscheinend immer noch Mieter der Wohnung...

    Leider werden wir einfach ignoriert. Telefonisch sagt die Dame am Empfang immer, es ruft uns jemand zurück (was nie passiert) und weder auf Briefe noch auf Emails wird in irgendeiner Form reagiert...

    Jetzt haben wir halt die NK Abrechnung erhalten, mit einer fetten Nachzahlung (im Laufe der Jahre wurde es teurer, weil ein Hausmeister eingestellt wurde etc. - die NK wurden aber nie angepasst, daher bekommen wir ja jedes Jahr diese Nachzahlung) und würden halt gerne einfach die ausstehende Kaution abziehen.

    Vielen Dank

  • Hallo und Willkommen,

    Normalerweise ist es die Aufgabe des Vermieters, eine Kautionsabrechnung zu schicken. Und in dieser darf dann durchaus die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Gerade zu diesem Zweck darf der Vermieter ja die Kaution oder einen Teil davon zurückhalten.

    Aber ich nehme an, dass mit der Verrechnung sicherlich noch nicht alles fertig ist. Denn es bleibt doch dann sicherlich noch Geld von der Kaution übrig, das du zurück bekommen musst. Das solltest du einfordern.

    Und dann wäre es vielleicht sinnvoll, wenn die Nebenkostenabrechnung überprüft wird. Es kommt nicht selten vor, dass Abrechnungen fehlerhaft sind. Ich denke, keiner hat was zu verschenken.

  • Danke für die Rückmeldung. Also, bei uns ist es so, dass die Kaution komplett "verbraucht" wäre und wir trotzdem noch Nebenkosten nachzahlen müssten. Die Nebenkostennachzahlung erstreckt sich (wie jedes Jahr) im vierstelligen Bereich - alleine jedes Jahr fallen über 900 Euro an Kosten für den Hausmeister und Gärtner an, welche noch nicht "eingestellt" waren, als wir den Mietvertrag abgeschlossen hatten.

    Wir hatten jetzt auch schon eine Erstberatung bei einem Anwalt. Dieser hat uns gesagt, dass eine Anfechtung der Nebenkosten eigentlich ausweglos ist, da wir die Nachforderungen in gleicher Höhe in den letzten Jahren immer gezahlt und damit konkludent anerkannt hätten :-\

    Laut Anwalt ist die Sache mit der Verrechnung auch so eine Sache. Keine Ahnung wie wir das am besten machen sollen.

    Unterm Strich wollen wir eigentlich mit der Geschichte einfach nur abschließen - aber wie du schon richtig geschrieben hast, keiner hat was zu verschenken...

  • Dieser hat uns gesagt, dass eine Anfechtung der Nebenkosten eigentlich ausweglos ist, da wir die Nachforderungen in gleicher Höhe in den letzten Jahren immer gezahlt und damit konkludent anerkannt hätten

    Das ist Unsinn. Jede Nebenkostenabrechnung kann für sich genommen geprüft werden und bei Beanstandungen diese dem Vermieter mitgeteilt werden. Denn es kommt ja oft vor, dass euch in den letzten Jahren aus Unwissenheit nur nicht bewußt war, dass die Abrechnung falsch sei. Aus diesem Grund kann man nun nicht automatisch annehmen, dass dies als ein Akzeptieren gewertet werden kann. Daher würde ich die Abrechnung an deiner Stelle sehr wohl prüfen und Fehler entsprechend rügen. Aber das liegt natürlich ganz bei dir, es ist nur meine Meinung.

    Ältere Abrechnungen kann man leider nicht mehr beanstanden, weil die Frist für Beanstandungen 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung ist.

    Also, bei uns ist es so, dass die Kaution komplett "verbraucht" wäre

    Während dem Mietverhältnis darf man nicht mit der Kaution aufrechnen, z.b. indem man einfach die Miete nicht mehr bezahlt. Aber nach dem Mietverhältnis ist eine Aufrechnung sehr wohl möglich. Denn die Kaution ist ja geradewegs dazu da, um verbleibende Forderungen des Vermieters nach der Mietzeit abrechnen zu können.

  • Danke für die Auskünfte!

    Dann sollten wir vielleicht nochmal einen anderen Anwalt kontaktieren ;) Denn uns wurde gesagt, das wäre gleichzusetzen mit dem "Abwohnen der Kaution", verrechnen darf nur der Vermieter.

    Naja, auf jeden Fall vielen Dank - das hat uns schon sehr weiter geholfen!

  • Abwohnen der Kaution ist etwas anderes. Nämlich wenn man schon 3 Monate vor Ende der Mietzeit einfach nichts mehr zahlt mit der Begründung , dass der Vermieter dafür die Kaution hätte. Nach Ende der Mietzeit ist das eine andere Situation. Ich habe ja oben schon geschrieben, dass der Vermieter eine Kautionsabrechnung schicken sollte. Aber das kann er ja jetzt machen.