Hallo und guten Tag.
Ich bewohne seit 11/2008 eine 3-Zimmer-Wohnung. Der damalige Vermieter hat mit mir einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem eine Indexmiete vereinbart wurde. Damals habe ich mir nichts Schlimmes dabei gedacht. Der Vermieter hat während der Mietzeit nie die Miete erhöht.
Nun hat er zum 1.7.2019 das Haus verkauft, es war klar, daß die neue Besitzerin eine Geldanlage gesucht und gefunden hat. Eine der ersten Maßnahmen war eine Mieterhöhung. Dabei beruft sie sich auf den Verbraucherpreisindex, was ja grundsätzlich richtig ist. Sie setzt aber als Grundlage den Index von 11/2008 an. Dieser lag bei 91,8, der heutige ist 106,2. Sie legt also eine perozentuale Veränderung von 15,69 % zugrund und erhöht die Miete um diesen Prozentsatz.
Mir scheint das nicht richtig zu sein. Der alte Hausbesitzer hat bewußt auf eine Indexanpassung verzichtet, sie legt jetzt als Berechnungsgrundlage den Beginn des Mietvertrages fest, will also an der Veränderung ab Vertragsbeginn partizipieren. Für mich wirkt das wie eine rückwirkende Mieterhöhung.
Darf die Indexmiete so angewendet werden?