Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

  • Hallo und guten Tag.

    Ich bewohne seit 11/2008 eine 3-Zimmer-Wohnung. Der damalige Vermieter hat mit mir einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem eine Indexmiete vereinbart wurde. Damals habe ich mir nichts Schlimmes dabei gedacht. Der Vermieter hat während der Mietzeit nie die Miete erhöht.

    Nun hat er zum 1.7.2019 das Haus verkauft, es war klar, daß die neue Besitzerin eine Geldanlage gesucht und gefunden hat. Eine der ersten Maßnahmen war eine Mieterhöhung. Dabei beruft sie sich auf den Verbraucherpreisindex, was ja grundsätzlich richtig ist. Sie setzt aber als Grundlage den Index von 11/2008 an. Dieser lag bei 91,8, der heutige ist 106,2. Sie legt also eine perozentuale Veränderung von 15,69 % zugrund und erhöht die Miete um diesen Prozentsatz.

    Mir scheint das nicht richtig zu sein. Der alte Hausbesitzer hat bewußt auf eine Indexanpassung verzichtet, sie legt jetzt als Berechnungsgrundlage den Beginn des Mietvertrages fest, will also an der Veränderung ab Vertragsbeginn partizipieren. Für mich wirkt das wie eine rückwirkende Mieterhöhung.

    Darf die Indexmiete so angewendet werden?

  • Hallo,

    nein, das geht in Ordnung, da die Mieterhöhung nach Indexmiete eben genauso berechnet wird.

    (neuer Indexstand : alter Indexstand x 100) - 100 = prozentuale Erhöhung

    Alter Indexstand heißt hier entweder der Stand bei der letzten Mieterhöhung oder (und das ist bei dir der Fall) seit Mietbeginn.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nur um sicher zu sein: der Verzicht des "alten" Hausbesitzers auf Mieterhöhung 11 Jahre lang spielt dabei keine Rolle? Und auch nicht, daß der neue Hausbesitzer damals keine Rechte hatte? Ich weiß natürlich, daß ich 10 Jahre lang um Mieterhöhungen herumgekommen bin. Aber ...

    Einmal editiert, zuletzt von astour (19. September 2019 um 16:49)

  • der Verzicht des "alten" Hausbesitzers auf Mieterhöhung 11 Jahre lang spielt dabei keine Rolle?

    Ja richtig, das spielt keine Rolle. Das Gesetz in §557b BGB sagt, dass abhängig von der Preissteigerung die Miete erhöht werden kann, und das ist nun erfolgt. Ein Jahr lang muss eine Miete mindestens gleich bleiben, das ist die einzige Einschränkung.

    daß der neue Hausbesitzer damals keine Rechte hatte?

    Was meinst du damit? Natürlich hatte er das Recht, die Miete zu erhöhen. Es ist dein Vorteil, dass er darauf verzichtet hat. Aber er hätte es tun können.

    Für mich wirkt das wie eine rückwirkende Mieterhöhung

    Nein, rückwirkend ist das nicht. Rückwirkend wäre, wenn du beispielsweise für 2 Jahre zurück die Differenz nachzahlen musst. Das ginge natürlich nicht. Die Erhöhung darf nur ab dem übernächsten Monat ab der Mitteilung wirken.

    Aber ...

    Was aber?

    Ich versteh deinen Ärger, dass du jetzt so viel mehr Miete zahlen musst. Aber rechne dir doch mal aus, wieviel mehr Miete du in den letzten 11 Jahren gezahlt hättest, wenn der Vermieter jedes Jahr die Erhöhung eingefordert hätte. Da kommt ein ordentlicher Betrag zusammen, den du gespart hast. So gesehen sollte sich dein Ärger in Grenzen halten.

  • Ach, Ärger ist da vielleicht das falsche Wort. Eher Unsicherheit, die aber jetzt ausgeräumt ist. So habe ich mir das auch im Grunde vorgestellt, aber ich war eben nicht sicher. Die Indexmiete läßt mir da auch keinen Spielraum. Danke für die ausführlichen Antworten.

  • Freut mich, dass wir dir helfen konnten.

    Es kommt einem so vor, als bezahlt man jetzt einen höheren Betrag als bei jährlicher Erhöhung. Aber das stimmt nicht, wenn jährlich erhöht worden wäre, wäre die Miete die gleiche wie jetzt mit dieser Erhöhung. Das muss so sein, weil die Differenz des Index in % unter dem Strich die gleiche ist.

    Nunja, immerhin kann durch den Index die Miete auch sinken, weil auch der Preisindex sinken kann. Das ist zwar unwahrscheinlich, weil tendenziell alles eher teurer wird, aber ist theoretisch möglich.