Vermieter Baut 3 Garagen in unseren gemieteten Garten

  • Guten Tag zusammen,

    die Tage kam unser Vermieter rum und erzählte uns er war soeben beim Bauamt und hat sich erlauben lassen in unserem Garten 3 Garagen zu bauen.

    Bedeutet so viel wie, unser halber Garten wird bald Garage sein. Diese möchte er dann gerne an die Straße vermieten.

    Im Mietvertrag steht drin das wir uns um den Garten kümmern müssen, wir machen alle Anlagen auch vor dem Haus inkl.- Bordsteinpflege.

    Kann er uns einfach zubauen? Er reißt riesen Hecken ab, baut neue Zäune, mal abgesehen von den Aufwand. Er wird ja mit schwerem Gerät in unserem Garten herum fahren.

    Mir hat er angeboten an unser jetzigen Garage ein neues Beet anzulegen wo ich dann Gemüse anbauen darf, was ich auch gerne möchte, aber ist das eine gerechte Entschädigung.

    Was haben wir für Rechte? Es ist ja sein Eigentum kann er uns einfach zu bauen?

    Im Anhang habe ich es versucht einzuzeichnen: Hinten kommt die Hecke weg, Rechte Seite alles weg, dann wird der Bordstein angepasst und gepflastert, die 3 Garagen stehen dann dort wo mit Schwarz markiert.

    Das ist ja schon ein großer Eingriff für uns, haben wir Recht auf eine Garage oder vielleicht auf Mietminderung? Wir haben diese Wohnung extra wegen des Gartens genommen und jetzt.

  • Das Thema Mietminderung kann Euch leider nur ein Anwalt beantworten. Das Forum darf keine Rechtsberatung geben.

    Alles dürfte sich aber darum drehen, ob der Garten expliziter Bestandteil des Mietvertrags ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, unser Garten is expliziet aufgeführt im Mietvertrag, genauso wie Garage und co.

    Man müsste aber auch den Vertrag dahin prüfen, ob für den Garten speziell Miete gezahlt wird und damit Vertragsbestandteil geworden ist oder bloß ein jederzeit zu änderndes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist.

    Das sind zwei verschiedene Sachen, denn nur im ersten Fall, kann der Garten nicht einfach so entzogen werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Man müsste aber auch den Vertrag dahin prüfen, ob für den Garten speziell Miete gezahlt wird und damit Vertragsbestandteil geworden ist oder bloß ein jederzeit zu änderndes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist.

    Das sind zwei verschiedene Sachen, denn nur im ersten Fall, kann der Garten nicht einfach so entzogen werden.

    Ich zitiere mal den Vertrag: Entfernt

    Naja bin mal gespannt, es hieß er fängt nächstes Jahr an, gestern war er hier, morgen gehts los....

  • Leider dürfen wir hier keine individuelle Vertragsprüfung vornehmen.

    Solltest du den Bau noch verhindern wollen, müsstest du schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!