Hallo liebe Experten,
Ich hoffe ich poste mein Anliegen an der richtigen Stelle. Ich habe ein Problem als Vermieter. Ich habe ein außerordentliche Kündigung meiner ganz neuen (sehr jungen) Mieter erhalten, mit der Begründung, der Rauchgeruch des Vormieters sei unerträglich und keinen weiteren Tag tragbar. Das junge Paar hat bisher einen Monat in der Wohnung verbracht und nun direkt ohne Vorankündigung einen Anwalt eingeschaltet. Ich weiß dass diese Geruchsfragen sehr schwierig sind, da keiner von euch das Ganze mal eben beurteilen kann. Ich erhoffe mir einfach eine Erfahrung bevor ich sowieso zum Anwalt gehe, denn es wird wohl nicht bei der Forderung nach der Kaution und einer außerordentlichen Kündigung bleiben, da das Paar die Wohnung bereits gestrichen hat und nun sicher auch Kosten dafür geltend machen will weil die Wohnung ja "unbewohnbar" ist. Ich selbst bin Nichtraucher und stelle einen leichten Geruch fest, es ist aber nichtmal annähernd so schlimm wie in richtigen Raucherwohnungen. Die beiden haben die Wohnung besichtigt und waren so begeistert davon, dass sie wenig später unterschrieben haben. Bei der Übergabe (mit Anwesenheit der Vormieter die zu dem Zeitpunkt noch in der Wohnung gewohnt haben) wurde kein einziger Mangel in der Hinsicht angemerkt und auch nichts protokolliert. Nach 1 Monat dann nur die Aussage es würde stinken und darauf meine meine Hausfrauentips zur Beseitigung. Vertraglich nicht als Nichtraucherwohnung ausgeschrieben und wie gesagt vor Einzug keine Bemängelung. Keine schriftliche Bemängelung im Verlauf, nichts. Nun das Einwerfen der Schlüssel und der Brief des Anwalts.
Meine Fragen:
1) Ist Rauchgeruch eines Vormieters (den ich ja nicht mehr bitten kann sich zu mäßigen mit dem Qualm) ein Grund für eine fristlose Kündigung des neuen Mieters (ich möchte natürlich eine ordentliche mit 3 Monaten Frist aka 3 Mieten)
2) Seit wann darf man einen Vertrag eingehen, merken dass es einem nicht mehr passt und dann versuchen sich rauszuklagen? Ich meine wenn ich etwas kaufe, merke es war ein Fehlkauf, erlaubt mir das doch auch nicht immer die Rückgabe.
3) Habe ich was vergessen? Oder mit Konsequenzen zu rechnen. Laut Netz noch nichtmal wenn der Geruch stark ist, weil angeblich erst ein Mangel vorliegt wenn die "Schäden" durch das Rauchen nicht mehr durch Schönheitsanpassungen zu beheben sind. Stimmt das?