Lebenspartnerin soll mit in die Wohnung ziehen

  • Hallo liebe Foristen,

    meine Lebenspartnerin sollte in meine Wohnung ziehen. Ich stehe alleine im Mietvertrag und das sollte auch so bleiben.
    Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und dieser hat grundsätzlich nichts dagegen, aber möchte die Kaltmiete wegen erhöhter Abnutzung der Wohnung erhöhen sowie die Nebenkosten.
    Mit einer Erhöhung der Kaltmiete bin ich natürlich nicht einverstanden, einen höheren Nebenkostenabschlag zu zahlen ist natürlich kein Problem.

    Ich bin nun davon ausgegangen, dass ein Bescheid sagen beim Vermieter reicht, weil er seine Zustimmung nicht verweigern darf, ausser es liegen bestimmte Gründe vor die aber alle nicht zutreffen. (Überlegung usw.)

    Jetzt hatte ich monatelang keinen Kontakt mit meinem Vermieter und nun hat er mich wegen einer erhöhten Nebenkostenabrechnung kontaktiert und nebenbei auch gefragt was mit meiner Lebenspartnerin ist.

    Dieser war nun etwas überrascht, dass meine Lebenspartnerin doch eingezogen ist, weil ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe und möchte die angeblich zu wenig gezahlte Miete zurück haben oder kündigt mich fristlos.

    Ein paar kleine Details:

    Die Wohnung ist angeblich ein Apartment, da eine Einbauküche vorhanden ist und da ist eine Mieterhöhung wegen erhöhter Abnutzung zulässig. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Apartment und Wohnung? Es steht auch nichts im Mietvertrag, dort ist die Kaltmiete einfach mit xxx€ angegeben.

    Die Wohnung wird NICHT an meine Lebenspartnerin untervermietet. Der Vermieter hat mich fast am Telefon dazu gedrängt dies "zuzugeben", dies ist aber nicht der Fall.

    Die Wohnung sollte eigentlich verkauft werden und stand vor meinem Einzug fast 1 Jahr lang leer und wurde nur vermietet, da sie sich wohl nicht verkaufen lies. Nun habe ich den Verdacht, dass sich möglicherweise doch ein Käufer gefunden hat und man mich einfach aus der Wohnung drängen möchte.


    Nun meine Frage, sollte ich mir schonmal eine neue Wohnung suchen oder darf der Vermieter sowas gar nicht und ich kann auch einen möglichen Rechtsstreit gelassen auf mich zukommen lassen?

    Einmal editiert, zuletzt von Studi (11. April 2011 um 19:28)

  • Hallo Studi,

    "Hallo liebe Foristen,"
    Hier gibt's auch Floristen...:)
    Nun zum Ernst:

    "meine Lebenspartnerin sollte in meine Wohnung ziehen."
    Sollte? Wer hat das angeordnet?

    "Ich stehe alleine im Mietvertrag und das sollte auch so bleiben.
    Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und dieser hat grundsätzlich nichts dagegen, aber möchte die Kaltmiete wegen erhöhter Abnutzung der Wohnung erhöhen sowie die Nebenkosten."
    Er kann seine Zustimmung UND Aufnahme in den MV natürlich davon abhängig machen.

    "Ich bin nun davon ausgegangen, dass ein Bescheid sagen beim Vermieter reicht, weil er seine Zustimmung nicht verweigern darf"
    Soo einfach ist das m.W. nicht. Der VM kann sich einer Aufmahme eines Ehegatten oder Kindes bspw. nicht widersetzen.

    "Jetzt hatte ich monatelang keinen Kontakt mit meinem Vermieter und nun hat er mich wegen einer erhöhten Nebenkostenabrechnung kontaktiert und nebenbei auch gefragt was mit meiner Lebenspartnerin ist.
    Dieser war nun etwas überrascht, dass meine Lebenspartnerin doch eingezogen ist, weil ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe und möchte die angeblich zu wenig gezahlte Miete [zurück] haben oder kündigt mich fristlos."
    Geht nicht, zunächst müsste er Dich nachweislich abmahnen.

    "Die Wohnung ist angeblich ein Apartment, da eine Einbauküche vorhanden ist und da ist eine Mieterhöhung wegen erhöhter Abnutzung zulässig. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Apartment und Wohnung? Es steht auch nichts im Mietvertrag,"
    Alles unerheblich, es handelt sich hier um eine Mietsache zu Wohnzwecken.

    "Die Wohnung wird NICHT an meine Lebenspartnerin untervermietet."
    Geht ohne schriftliche Zustimmung des VM sowieso nicht.

    "Nun meine Frage, sollte ich mir schonmal eine neue Wohnung suchen"
    Vielleicht sucht IHR EUCH eine adäquate Wohnung?

  • Danke für die schnelle Antwort,

    die Erhöhung der Kaltmiete war auch von ihrer Höhe äussert unrealistisch mit über 10%. Damit könnte jeder VM doch immer die Zustimmung verweigern, indem er eine Mieterhöhung verlangt, die der Mieter nicht bezahlen kann? Wo wäre denn der Sinn dieser Regelung überhaupt. :confused:

    Ich möchte alleine im Mietvertrag stehen bleiben um bei einer Trennung meine Wohnung auf jeden Fall zu behalten. (klingt irgendwie egoistisch, aber ist halt einfach so)

    Die Wohnung ist von ihrer Größe (44m²) mehr als ausreichend für 2 Personen.

  • Studi:

    "die Erhöhung der Kaltmiete war auch von ihrer Höhe äussert unrealistisch mit über 10%."
    Muss nicht unbedingt. Kann bis zu 20% betragen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch nicht überschritten werden würde.

    "indem er eine Mieterhöhung verlangt, die der Mieter nicht bezahlen kann?"
    So kaltschnäuzig es klingen mag: Die Leistungsfähigkeit des M braucht einen VM nicht zu interessieren.

  • Hallo Studi,
    aus Ihren Beitrag >und ich kann auch einen möglichen Rechtsstreit gelassen auf mich zukommen lassen?<
    zu dieser Frage einen Tipp zu geben, halte ich fuer sehr gewagt, da es sich hier um Tipps zum Thema Mietrecht handelt und nicht um Rechtsberatungen.

    Ich versuche mit meiner Erfahrung Ihnen den einen und anderen Tipp zu geben.

    >Dieser war nun etwas überrascht, dass meine Lebenspartnerin doch eingezogen ist, weil ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe und möchte die angeblich zu wenig gezahlte Miete zurück haben oder kündigt mich fristlos.<

    Eine fristlose Kuendigung bedarf schon einen wichtigen Grund vom Vermieter. Ob dieser vielleicht im Paragrafen 543 BGB zu finden ist? Leider nicht genug Infos von Ihrer Seite bitte mal selber nachschauen.

    >Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Apartment und Wohnung? Es steht auch nichts im Mietvertrag, dort ist die Kaltmiete einfach mit xxx€ angegeben.<
    Ja es gibt Unterschiede, aber nicht im Bezug auf das Mietrecht fuer Wohnraum.

    >Die Wohnung wird NICHT an meine Lebenspartnerin untervermietet. Der Vermieter hat mich fast am Telefon dazu gedrängt dies "zuzugeben", dies ist aber nicht der Fall.<

    Die Aufnahme einer Lebenspartnerin muss nicht eine Untervermietung bedeuten. Da Untervermietung die Erlaubnis vom Vermieter benoetigt ( Paragraf 540 BGB ), hat der Vermieter dann die Moeglichkeit auf (schrifliche) Unterlassung der Untervermietung. Wird die Untervermietung aber weiter gefuehrt, so hat der Vermieter ein Kuendigungsgrund ...vertragswidrigen Gebrauch... siehe Paragraf 541 BGB.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (12. April 2011 um 19:56)

  • als meine Freundin bei mir einzog haben wir auch einen Untermietsvertrag gemacht, das war so mit der HV verabredet, damit auch meine Freundin "offiziell" mit HV kommunizieren kann. Soweit ich weiss darf doch die HV in regelmäßigen Abständen die Miete um bis zu 20% erhöhen ohne Gründe zu nennen. Vlt hast du ja einfach nur einen schlafenden Hund geweckt, der sich jetzt gedacht hat, na Mensch da könnte man noch mal wieder die Miete erhöhen....

  • Soweit ich weiss darf doch die HV in regelmäßigen Abständen die Miete um bis zu 20% erhöhen ohne Gründe zu nennen.


    Ööh, das mag zwar in einem Grundsatzpapier der FDP so stehen, aber zum Glück ist die Realität eine andere. Und wegen der FDP müssen wir uns wohl in dieser Richtung keine Gedanken mehr machen.

  • Danke für die vielen Antworten.

    Bei Paragrafen 543 BGB steht:


    ... der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Darauf möchte sich der Vermieter natürlich beziehen, ob Lebenspartnerin als Dritte zählt und ob das überhaupt gilt, wenn man dem Vermieter Bescheid gesagt hat. Keine Ahnung, weiss das jemand?


    Alle anderen Gründe auf der Seite sind auch völlig abwegig.


    Ich habe noch das gefunden:

    Der Mieter ist berechtigt, eine andere Person, die weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung auf Dauer in seinem Haushalt aufzunehmen...Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Person gleichen oder anderen Geschlechts handelt, Voraussetzung ist lediglich, dass die Gründe des Mieters erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sind und die Wohnung z. B. nicht überbelegt ist (BGH RE WM 85, 7).

    Das würde ganz klar für mich sprechen oder? (Wir haben uns erst nach meinem Einzug kennengelernt.)

    2 Mal editiert, zuletzt von Studi (14. April 2011 um 10:15)

  • Zitat

    ... der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Vertragspartner in einem Mietverhältnis sind der Vermieter und der Mieter. Jede andere Person und somit auch der Lebenspartner, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, fallen unter den rechtlichen Begriff "Dritter".

    So gesehen stellt die Aufnahme Ihrer Lebensgefährtin in die Wohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter einen Verstoss gegen den Mietvertrag dar. Aber: Generell haben Sie als Mieter ein Anrecht darauf, dass Ihre Lebensgefährtin in die Wohnung einzieht und der Vermieter hierfür die Genehmigung erteilt. Der Vermieter kann Ihnen die Genehmigung nur verweigern, wenn die Aufnahme zu einer Überbelegung der Wohnung führen würde oder aber Günde in der Person Ihrer Lebensgefährtin gegen eine Aufnahme sprechen. Bei letzterem ist der Maßstab allerdings ziemlich eng gesteckt.

    Fristlos kündigen kann Ihnen Ihrer Vermieter derzeit wohl nicht. Hierfür wäre eine vorherige Abmahnung erforderlich.

    Ob es sinnvoll ist, den Lebensgefährten in den Mietvertrag aufzunehmen oder nicht, darüber läßt sich vortrefflich streiten.

    Zitat

    Ich möchte alleine im Mietvertrag stehen bleiben um bei einer Trennung meine Wohnung auf jeden Fall zu behalten. (klingt irgendwie egoistisch, aber ist halt einfach so.

    Einerseits nachvollziebar. Aber wie verhält es sich im umgekehrten Fall, wenn Sie im Falle einer Trennung aus der Wohnung ausziehen möchten oder aber im schlimmsten Fall Ihnen etwas zustossen sollte? Mann sollte schon gemeinsam sorgfältig abwägen, ob eine Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag nicht doch sinnvoll ist.

    Ob Ihr Vermieter sein Einverständnis zur Aufnahme Ihrer Lebensgefährtin von einer Anpassung der Miete abhängig machen kann, wird sich hier im Forum sicherlich nicht so ohne weiteres beantworten lassen. Im Falle einer Untervermietung jedenfalls kann ein Vermieter einen sogenannten Untermietzuschlag fordern. So gesehen dürfte dies auch im Falle der Aufnahme der Lebensgefährtein nicht unbedingt ausgeschlossen sein.
    Wenn allerdings durch eine derartige Anpassung die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird, dürfte Ihr Vermieter allerdings schlechte Karten haben.

  • Das ist zwar nicht mehr ganz das Thema, aber meine Lebenspartnerin könnte sich die Wohnung ohne mich gar nicht leisten. Daher müsste sie auf jeden Fall ausziehen, wenn mir etwas passiert. Ich würde selber aber auf gar keinen Fall ausziehen wollen, weil die Wohnung nahezu perfekt ist. ( für eine Studentenwohnung ... )

    Die ortsübliche Vergleichsmiete war von Anfang an überschritten, ich weiss auch gar nicht wie sich das eigentlich errechnet, weil alle Wohnungen die ich in meiner Nähe kenne drüber liegen.

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