Hallo und guten Tag.
In unserem Mietshaus mit 7 Wohnungen gab es eine neue Hausbesitzerin. Diese versucht derzeit vermutlich, mit Mieterhöhungen und
einer Reihe von Abmahnungen die Mietparteien wegen Nichtigkeiten kleinzukriegen. (Anders kann ich es nicht ausdrücken).
Im Gespräch mit dem Schwiegersohn einer Mitmieterin wegen der Kündigung eines Kellerraumes gab sie diesem zu verstehen,
daß sie beabsichtige, das Mietshaus in ein "Airbnb-Hotel" umzuwidmen. Wir können uns natürlich nun bemühen, keinerlei Ansatzpunkte
für Abmahnungen zu bieten, aber man kann sich gegen Abmahnungen ja nicht wehren und gegen diese erst im Kündigungsschutzverfahren
vorgehen. Ich habe nirgendwo etwas gefunden, dass man den überall knappen Wohnraum nicht umwidmen darf. Gibt es so etwas?