Aufenthalt nach dem Anlauf des Mietvertrag



  • Hallo zusammen,

    Mein 2-monatiger Untermietvertrag für eine unmöblierte Einzimmerwohnung läuft gleich aus.

    Er hat eine Kündigungsfrist von 1 Monat und ich habe ihn nicht gekündigt.

    Ich habe eine neue Wohnung gefunden, kann aber erst nach 5 Tagen nach Ablauf meines aktuellen Mietvertrags einziehen.

    Deshalb wollte ich direkt mit dem Vermieter über meine Situation sprechen, aber die Hauptmieterin sagte, daß der Vermieter nichts über diese Untermiete weiß und auch nicht sollte.

    Ich wusste gar nicht, dass der Vermieter nicht über diese Untermiete informiert war.

    Bedeutet das daß dieser Vertrag nichts wert?

    Der Mietvertrag zwischen Hauptmieterin und Vermieter endet an meinem Umzugstag.

    Die Hauptmieterin hätte ungefähr 5 Tage Zeit gehabt, um die Wände zu streichen, wenn ich rechtzeitig ausgezogen wäre, aber ich kann es nicht schaffen.

    Mein Umzugsdatum ist schon fest und es ist sicher, daß ich an dem Tag ausziehe.

    Ich würde natürlich die zusätzlichen Miete bezahlen.

    Also meine Frage : Können die Hauptmieterin und Vermieter mich einfach auf die Straße rauswerfen? Oder hätte ich ein Recht bzw. gibt es einen Mieterschutz für meinen Fall?

    Ich freue mich auf eure Antwort und bedanke mich

    LG

    Claire

  • Können die Hauptmieterin und Vermieter mich einfach auf die Straße rauswerfen?

    Nein, dafür ist eine Räumungsklage notwendig.

    Die Wirksamkeit des Mietvertrages zwischen dir und dem Untervermieter bleibt unberührt, auch wenn der Vermieter davon keine Kenntnis hatte.

    Grundsätzlich muss die Wohnung mit dem Ende eines wirksamen befristeten Mietvertrag die Wohnung zurückgegeben werden. Erfolgt dies nicht, kann man den Mieter zwar nicht sofort auf die Straße setzen, aber er macht sich Schadensersatzpflichtig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Erfolgt dies nicht, kann man den Mieter zwar nicht sofort auf die Straße setzen, aber er macht sich Schadensersatzpflichtig.

    Danke für Ihre Hilfe. Ich bin da nicht klar gekommen, in diesem Fall, bin ich allein dafür verantwortlich? Oder sowohl ich als auch die Hauptmieterin?

  • in diesem Fall, bin ich allein dafür verantwortlich?

    Zunächst kann der Eigentümer gegen die Hauptmieterin Schadenersatz geltend machen, wenn die Wohnung nicht pünktlich zurück gegeben wird. Aber diesen Schaden kann die Hauptmieterin dann wiederum gegen dich geltend machen, da du die Verzögerung ja letztendlich verursacht hast. Somit bist du am Ende allein dafür verantwortlich.