Ausszug - Dübellöcher und Tür

  • Guten Tag,

    ich muss nächste Woche meine Wohnung abgeben, in der ich 7 Jahre gelebt habe. Und hätte da einige Fragen.

    Ich habe die Wohnung von einem Rentnerpaar übernommen, die 1,5 Jahre da gelebt haben und diese Besenrein übergeben haben (Nicht neu Renevoiert, nicht gemalert, aber sehr sauber etc.)

    Frage zum Tür streichen:
    Der Vermieter meinte ich muss die Tür schleifen und lackieren. Ich hatte an die Tür Spiegel ran geklebt und sowohl Kleber als auch Spiegel komplett entfernt, wenn dass Licht jedoch im richtigen Winkel einfällt, sieht man dass die Tür keine gleichmäßige Abnutzung erfahren hat, da einige Stellen mehr und ander weniger glänzen. Reicht das schon als Begründung die Tür neu zu lackieren?

    Frage zum Dübel Löscher:
    Ich habe die Wohnung mit einem Spiegel im Bad übernommen und mich verpflichtet diesen beim Auszug zu entfernen (Im Protokoll festgehalten). Was ich nicht wusste und nicht festgehalten wurde: Hinter dem Spiegel befanden sich min. 10 Dübellöcher, manche auch direkt in die Fliesen. Die Hausverwaltung sagt, dass ich Pech habe, weil das damals nicht protokolliert wurde. Stimmt das so? Was sind da meine Rechte?

    Ähnlicher Fall: eine gesprunene Fliese in der hintersten Ecke, die von der Toilette verdeckt wurde. Bei der Übergabe vor 7 Jahren habe ich das damals leider nicht alles sehr gründlich kontrolliert, muss ich den Schaden jetzt zahlen?

    Allgemein waren im Bad viele Dübel und Einbohrlöcher, die weder von mir noch von den Vormietern gemacht wurden, aber nirgendwo protokolliert wurden. Das schließt darauf, dass besonders das Bad seit min 10-15 Jahren nicht mehr komplett saniert wurde, ergeben sich daraus Möglichkeiten für mich aus einem Schadensersatzanspruch rauszukommen?

    Viele Grüße
    Felix

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (21. Oktober 2019 um 14:47) aus folgendem Grund: Nachname entfernt zur Wahrung der Anonymität im Forum

  • Reicht das schon als Begründung die Tür neu zu lackieren?

    Ja, denn das geht über den normalen Gebrauch hinaus.

    Das schließt darauf, dass besonders das Bad seit min 10-15 Jahren nicht mehr komplett saniert wurde

    In diesem Zeitraum muss auch kein Bad komplett saniert werden. Geflieste Wände haben eine längere Lebensdauer. Lass doch den Spiegel hängen, dann kannst du beweisen, dass die Löcher nicht von dir stammen.

  • Badspiegel ist leider schon entfernt und sollte auch (laut Hausverwaltung) entfernt bleiben. Bin damals leider jung und blauäugig in die erste Wohnung gezogen und habe die Übergabe alleine gemacht ohne mir viele Gedanken zu machen.

  • Ja unde, was wisst du damit sagen? Solch ein Badspiegel hängt an 4 Klemmen und ist ruck-zuck abgehängt, um die Löcher zu zeigen. Nur dafür!

    Dann erkläre doch mal bitte wie der TE beweisen soll, dass nicht ER für die Löcher verantwortlich ist ....Spiegel hin oder her !

  • Für solch einen Spiegel sind 4 Bohrungen nötig und nicht mehr. Und die überzähligen Löcher stammen von Vormietern, die dann vom Spiegel verdeckt wurden. Man muss den Vermieter/die Hausverwaltung auf den richtigen Weg bringen.

  • Und die überzähligen Löcher stammen von Vormietern, die dann vom Spiegel verdeckt wurden.

    Und nochmal .... Wie bitte soll der Mieter DAS beweisen !?? selbst wenn es so war.

  • selbst wenn es so war.

    Schon mal was von Logik gehört? Warum sollte der Mieter die Fliesen hinter dem Spiegel anbohren, wenn er einen gut befestigten Spiegel vom Vormieter übernommen hat. Hier müsste der Vermieter den Beweis antreten, dass der Mieter für die Löcher zuständig ist. Ich schrieb ja schon, dass hier der Mieter in seinem eigenen Sinn verbale Überzeugungsarbeit leisten muss.

  • Dem Vermieter geht die Logik aber ja am, Achtersteven vorbei

    Die Hausverwaltung sagt, dass ich Pech habe, weil das damals nicht protokolliert wurde.

    Und Zeige mir mal bitte auch nur einen Richter, der die Logik einem Beweis vorzieht . Und warum bitte , soll nun der VM einen Beweis erbringen .... Die Löcher sind doch Beweis genug , und das diese eben beim Einzug nicht Protokolliert worden sind , ist eben Pech !

    Nicht wissen, schütz nicht vor Strafe ! Auch wenn es mir leid tut für den TE , aber das ist eben nun mal echt dumm gelaufen .Ich hätte aber auch nicht hinter einem Spiegel nachgesehen, wenn ich ehrlich bin

  • Schön dass darüber so rege diskutiert wird. Doch es ist tatsächlich er Vermieter, der einen Beweis erbringen muss. Das ergibt sich aus §280 I BGB.

    Falls es zum Einzug ein Protokoll gab, dann wäre das hilfreich. Wenn es aber keines gibt, dass ist das zunächst mal positiv für den Mieter, weil der Vermieter es dann schwerer hat nachzuweisen, dass der Schaden bei Einzug noch nicht bestand. Jedoch gibt es noch weitere Möglichkeiten, die auf den konkreten Fall ankommen.

  • Moment ....Wenn ich Dich nun richtig verstanden habe, MUSS der VM beweisen, dass bei Einzug ein schaden vorliegt oder nicht ???

    Das würde doch aber bedeuten, dass ich als Mieter einen Schaden verursachen "könnte" und beim Auszug behaupte, dass der schon beim Einzug war, aber der VM so blöde war und das nicht gesehen hat ...

    Oder bin ich da nun auf dem falschen Dampfer ?

  • Nein. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht haben muss. Und wenn es ein Protokoll beim Einzug gibt, in dem der Mieter bescheinigt hat, dass die Wohnung in Ordnung war, dann wäre der Beweis schon erbracht. Darauf wollte ich hinaus. Als Mieter sollte man also genau hingeschaut haben, wenn man das Protokoll unterschreibt.