Renovierung / Schönheitsreparaturen beim Auszug

  • Guten Tag,

    Vielen Dank für die Hilfe beim letzten Post. Ich habe jetzt noch zwei weitere Fragen/Unsicherheiten (ich wohne 7 Jahre in der Wohnung):

    1.) in meinem Übergabeprotokoll vor 7 Jahren stand nur, dass die letzte Wohnung "in Ordnung" war. Es waren ein paar Flecken und Dübel, sowie Lampen und Möbel eingetragen, ansonsten war die Wohnung sehr sauber, jedoch nicht frisch renoviert.

    Bin ich jetzt verpflichtet beim Auszug die Wohnung beim Auszug komplett zu renovieren? (Im Internet stand, wenn man eine Wohnung nicht renoviert übernommen hat, muss man sie nicht selber renovieren, aber was ist frisch renoviert?)

    Mietvertrag sagt in etwa:
    "in der Regel alle 7 Jahre Renovieren, man kann einen Antrag bei der Hausverwaltung stellen, um die Frist zu verlängern"
    "Beim Auszug muss man je nach Zustand der Wohnung Schönheitsreparaturen vom Mieter durchführt werden"
    so in der Art, aber nicht der genaue Wortlaut

    2.) Die Dusche ist recht verkalkt, und bekommt man nicht sauber, ohne die komplett abzumontieren, weil man an viele Stellen einfach nicht ran kommt. In den Fugen ist schon Schimmel, es handelt sich um eine recht einfache Plastik/Alu Konstruktion, die min. 8,5 Jahre alt ist. Leider habe ich beim sauber machen der Verkalkung schon kratzer in das Alu gemacht.
    Wie sollte ich vorgehen? Ich versuch die natürlich so sauber zu kriegen, wie es geht und lackiere die zerkratzen Stellen, ich kann aber vorstellen, das ein Austausch unausweichlich ist. Mit was für Kosten muss ich rechnen, muss ich die gesamte Duscheinrichtung ersetzen?

    (Zum Bad: Es ist sehr klein ohne Fenster, der Abzug reicht oft nicht um die Feuchtigkeit abzuführen)

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Felix

  • Hallo,

    Bin ich jetzt verpflichtet beim Auszug die Wohnung beim Auszug komplett zu renovieren?

    Das kommt auf en Mietvertrag an, und auch wie sehr die Wände abgenutzt sind. Bei einer wirksamen Klausel hängt es vom Bedarf ab.

    aber was ist frisch renoviert?

    De Rechtsprechung definiert es so, dass die Wände bei lebensnaher Betrachtung nicht den Eindruck machen dürfen, dass renovierungsbedarf besteht. Mit anderen Worten bedeutet das, dass man nicht mit der Lupe hin schauen muss, um noch Flecken zu finden.

    Mit was für Kosten muss ich rechnen, muss ich die gesamte Duscheinrichtung ersetzen?

    Das lässt sich unmöglich so allgemein beantworten. Es kommt auf den tatsächlichen Zustand an. Und es kommt darauf an, ob die Verschlechterung durch normale Benutzung entstanden ist, oder dir der Vermieter vielleicht vorwerfen kann, während der Mietzeit nicht regelmäßig geputzt zu haben.

    Es ist sehr klein ohne Fenster, der Abzug reicht oft nicht um die Feuchtigkeit abzuführen

    In dem Fall muss man die Wände und Duschkabine nach dem Duschen trocken wischen mit einem Handtuch, um Schimmelbildung zu vermeiden.

  • De Rechtsprechung definiert es so, dass die Wände bei lebensnaher Betrachtung nicht den Eindruck machen dürfen, dass renovierungsbedarf besteht. Mit anderen Worten bedeutet das, dass man nicht mit der Lupe hin schauen muss, um noch Flecken zu finden.

    Naja, das richtet sich ja schlussendlich nach der Formulierung im Übergabeprotokoll. Da steht, abgesehen von halt 2-3 Sachen (3 Dübel, Fleck auf Arbeitsplatte und ein paar Einbauten), dass die Wohnung "ohne Beanstandung" übernommen wurde und ich auch die Dübel und Einbauten entfernen muss. Wird eine Wohnung "ohne Beanstandung" wie eine renovierte Wohnung betrachtet? Und erfolgt daraus der Zwang für mich zu renovieren?

    Nach eigener Recherche ohne Fachwissen, ist die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag gültig, da sie flexibel gestaltet ist.

    Und es kommt darauf an, ob die Verschlechterung durch normale Benutzung entstanden ist, oder dir der Vermieter vielleicht vorwerfen kann, während der Mietzeit nicht regelmäßig geputzt zu haben.

    Im Worst Case, und es muss eine komplett neue Duschwand hin, muss ich die dann komplett bezahlen, oder wird dann die Lebenserwartung von ~12 Jahren angerechnet, und ich muss, wenn die Dusche schon 8 Jahre alt war, nur 4/12 der Kosten übernehmen?


    Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (23. Oktober 2019 um 20:24) aus folgendem Grund: Zitate korrigiert und richtig gesetzt.

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    Wird eine Wohnung "ohne Beanstandung" wie eine renovierte Wohnung betrachtet?

    Nicht zwingend. Ohne Beanstandung kann auch bedeuten, dass es keine Beschädigungen gibt. Man muss es in speziellen Fall betrachten. Wir können das hier nicht abschließend klären. Das Protokoll ist nur eine der Möglichkeiten eines Nachweises. Ein anderer Nachweis könnte der Beleg vom Baumarkt sein, weil du wegen Renovierungsbedürftigkeit Farbe kaufen musstest, nur um ein Beispiel zu nennen.
    Du musst selber entscheiden, ob man bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand die Wohnung bei Einzug als renoviert oder renovierungsbedürftig betrachten kann. Es kommt nicht auf 3 Dübellöcher an, sondern auf den Gesamteindruck der Wände.

    es muss eine komplett neue Duschwand hin, muss ich die dann komplett bezahlen

    Wenn etwas neu angeschafft werden muss, hat man als Mieter grundsätzlich nur einen angemessenen Zeitwert zu bezahlen. Der Vermieter soll nicht besser gestellt werden als wenn es die Beschädigung nicht gegeben hat.