Erneute Abmahnung, Kündigungsandrohung wg Verstoß gegen den Mietvertrag

  • Es geht wieder um die Wohnung der Enkeltochter. Die Vermieterin führt in einem neuen Schreiben Hauptsächlich zwei Punkte an:

    1. Hundehaltung ohne Genehmigung

    2. Verstoß gegen den Mietvertrag (Nichtmeldung eines Schadens)

    Über Punkt 1. ist bereits ein eigener Beitrag abgeschlossen, da gibt es nichts Neues.

    Nun geht es um den Schaden an einer Dusche.

    Die Dusche in Vanessas Wohnung (genau: 1 Zimmer, Küche und Bad mit Dusche) ist seit August 2018 defekt. Ihr war beim Duschen die Duschtür auf den Fuß gefallen, sie hat sich dabei verletzt. Ich habe das per Mail dem damaligen Hausbesitzer gemeldet. Es schien, daß der Schaden einfach behoben werden kann, und er hat neue Rollen für die Türe gekauft. Das war schon eine Leistung, denn es ist eine etwas ältere Anlage aus einem großen Heimwerkermarkt. Bei einer Tür konnte ich die Rollen selbst einbauen, bei der anderen, eben der Unfalltür, ging das nicht. Auch der Hausbesitzer selbst kam nachschauen und hat es nicht geschafft. Er beauftragte dann einen Sanitärfachmann mit der Reparatur, und auch der konnte keine Abhilfe schaffen. Er stellte allerdings fest, daß der Rahmen für die Dusche offenbar nicht fachgerecht eingebaut worden war. Das Ganze dämmerte so vor sich hin, so richtig hat sich niemand um eine schnelle Erledigung gekümmert, auch wir nicht. Vanessa war extrem vorsichtig beim Duschen, hat meist unsere Dusche benutzt. Nun kam der Hausverkauf (ist ja erst 1 Jahr nach dem Unfall :P ), und im Laufe des Schriftwechsels hat sie die neue Vermieterin Anfang September auf diesen Mangel hingewiesen. Dies war aber mehr im Hinblick darauf, daß der Schaden schriftlich festgehalten wird und nicht bei einem eventuellen Auszug zu Lasten von Vanessa ausgelegt wird. Wir haben auch nicht die evtl. vorhandene Möglichkeit einer Mietminderung genutzt, haben dazu aber dieses Urteil gefunden, allerdings von einem AG

    Einzig vorhandene Bade- oder Duschmöglichkeit funktioniert nicht»

    Gericht: Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996, Az. 206 C 85/95»

    festgesetzte Mietminderung: 33,33%

    Nun widmet die Vermieterin neben dem Hund dieser Duschkabinen-Tatsache die Hälfte ihres Briefes und mahnt ab, daß Vanessa den Mangel hätte melden müssen, sobald ihr der Hauskauf mitgeteilt worden war. Wir dagegen sind der Meinung, daß es Sache einer Hausübergabe gewesen wäre analog zu einer Wohnungsübergabe, vorhandene Mängel aufzunehmen und an die neue Hausbesitzerin weiterzugeben, nicht vom Mieter, sondern vom Vorbesitzer. Die jetzige Hausbesitzerin hat mehrfach Wohnungsbesichtigungen gemacht, hat aber nie nach eventuell vorhandenen Schäden gefragt. Ob wir dazu aus Loyalität was gesgt hätten ist jetzt eine eher prophylaktische Frage.

    Sehen wir das richtig oder doch falsch?

    3 Mal editiert, zuletzt von astour (27. Oktober 2019 um 21:11)

  • Hallo astour,

    es ist zutreffend, dass beim Verkauf einer Immobilie der Käufer und Verkäufer sich über den Zustand verständigen müssen. Genau zu diesem Zweck sollte man als Käufer unbedingt die Immobilie besichtigen und im Zweifel auch einen Fachmann mitnehmen.

    Als Mieter muss man selbstverständlich einen Defekt, den man gerade frisch entdeckt, dem Vermieter unverzüglich melden. Aber nicht nach einem Verkauf, außer man wird konkret danach gefragt.

    Oftmals weist auch der Notar beim Verkauf darauf hin, dass der Käufer sich über den Zustand kundig machen muss und danach nur noch arglistig vertuschte Beschädigungen beanstandet werden können. Das macht vielleicht nicht jeder Notar, aber ich habe erst kürzlich wieder diese Erfahrung gemacht.

    Zur eventuellen Mietminderung, die du ansprichst, kann hier im Forum nichts gesagt werden, denn das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Du solltest zu einem Anwalt gehen, falls dieser Schritt noch ins Auge gefasst wird.

  • Danke für Deine Einschätzung.

    Und wg. Mietminderung: ich habe noch nie eine Mietminderung geltend gemacht, sondern immer selbst Hand angelegt, wenn was zu tun war. Und größere Schäden sind bisher immer vom Vermieter geregelt worden, war bis jetzt 2 x der Fall in fast 50 Jahren Mieterzeit meines Lebens. Hier ist es Prinzipsache. Die Terminabsprache mit dem Anwalt erfolgt noch heute.

    Einmal editiert, zuletzt von astour (28. Oktober 2019 um 06:47)