Mietvertrag Kündigungsklausel

  • Ich wäre dankbar meine Kündigungsfrist aus meinem Mietvertrag auszulesen. Der verschachtelte Satz in Bezug auf meine Kündigungsfrist macht es

    für mich nicht verständlich. Schriftsatz aus meiner Kündigung:

    § 2 -Mietzeit und ordentliche Kündigung

    1. a) Das Mietverhältnis beginnt am 01. Dezember 2003 es läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen siehe 2.

    2. Kündigungsfristen zu 1 a): Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.

  • Hallo erst mal ;)

    die Formulierung bedeutet genau das, wie es auch im Gesetz in §573c BGB vorgesehen ist. Man kann als Mieter mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, dann zählt dieser Monat noch zur Künidgungsfrist dazu, andernfalls nicht mehr.

    Die anderen Teile in dem Satz betreffen nur den Vermieter.