Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

  • Hallo zusammen,

    ich wohne bereits seit 2013 in meiner Wohnung und hatte bisher das Glück, dass mein Vermieter nie mit einer Mieterhöhung um die Ecke gekommen ist. In meinem Mietvertrag ist auch keine Staffelmiete, Indexmiete o.ä. festgelegt. Nun hat zum Juli der Eigentümer gewechselt und jetzt ist eine Mieterhöhung auf Basis von §558b angekündigt worden. Darf der neue Eigentümer das so kurz nach Erwerb der Immobilie?

    LIebe Grüße

    Jule

  • Hallo,

    sofern er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, darf er das theoretisch. Dafür gibt es dann auch keine gesonderten Fristen.

    Ob das Schreiben nun inhaltlich/formell korrekt ist, steht dann auf einem anderen Blatt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.