Hallo zusammen,
ich wohne bereits seit 2013 in meiner Wohnung und hatte bisher das Glück, dass mein Vermieter nie mit einer Mieterhöhung um die Ecke gekommen ist. In meinem Mietvertrag ist auch keine Staffelmiete, Indexmiete o.ä. festgelegt. Nun hat zum Juli der Eigentümer gewechselt und jetzt ist eine Mieterhöhung auf Basis von §558b angekündigt worden. Darf der neue Eigentümer das so kurz nach Erwerb der Immobilie?
LIebe Grüße
Jule