Mehrere Mängel nach Einzug festgestellt

  • Guten Tag liebes Forum,


    in die erste gemeinsame Wohnung gezogen und ein Mangel nach dem anderen.
    Vielleicht wäre uns der ein oder andere Schaden aufgefallen, wäre die Besichtigung länger gewesen, aber heutzutage muss man ja sofort zusagen, wenn man eine

    Wohnung (D´dorf Umland) beziehen möchte.


    Ich würde gerne zu folgenden Mängeln eure Meinung hören und ob manche Punkte ohne schnellstmögliche Beseitigung vom Vermieter eine Mietminderung rechtfertigen würden.


    1. feuchter Keller: über mehrere Tage gemessen und immer ca. 70% Luftfeuchtigkeit -> was wären die richtigen Maßnahmen?

    2. Tropfsteinhöhle nach Regen auf Balkonen. Nach einem Regenguss bzw. während sickert das Wasser durch den Balkon unserer Nachbarn durch und es tropft in einem durch auf unseren Balkon. Der Vermieter meinst das wäre Restfeuchtigkeit - ich glaube ja mal da fehlt ne Isolierung vom oberen Balkon. Somit ist der Balkon für uns nicht nutzbar - es wird ja alles nass. Laut Nachbarn besteht dieses Problem wohl schon länger. Uns wurde der Balkon (er ist 3m überdacht) als schöne zusätzliche Sitzgelegenheit verkauft. Mir ist bewusst, dass im Winter keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden können. Aber sollte der Vermieter nicht wenigstens für eine provisorische Regensicherung sorgen? Was sollten wir hier machen bzw. was können wir machen?

    3. Wir können nur max. 2 Minuten warm duschen. Durchlauferhitzer falsch ausgelegt? Was muss ich hinnehmen?

    4. Bei Besichtigung wurde mir gesagt, dass das Haus sehr leise ist. Wir haben extra danach gefragt. Nun stellt sich heraus, dass es mehr als hellhörig ist. Man hört jedes Wort der Nachbarn und wenn die sanitären Einrichtungen aufgesucht werden. Die Nachbarn waren im Urlaub als die Besichtigung war. Fällt das schon unter Betrug?


    Wir zahlen sehr viel Geld für die Wohnung. Da sind solche, ich finde schon gravierenden Mängel, sehr unschön.


    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Anregungen.

  • Hallo,


    wenn es sich um einen Altbau handelt, sind feuchte Keller nichts ungewöhnliches. Da würde ich einfach nur darauf achten, was dort gelagert wird.

    70% Luftfeuchte sind da gerade noch im Rahmen. Sanieren lässt sich sowas schon, allerdings nur mit erheblichen (finanziellen) Aufwand.


    Aber sollte der Vermieter nicht wenigstens für eine provisorische Regensicherung sorgen? Was sollten wir hier machen bzw. was können wir machen?

    Wenn die Ursache hier tatsächlich in einem undichten Balkonboden liegt, dann lässt sich das auch nicht provisorisch beheben, da hierfür die gesamte Balkonboden geöffnet werden muss. Hier würde ich den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren.

    Das eilt ja jetzt vermutlich auch nicht so, da der Balkon im Winter vermutlich eher selten genutzt wird.

    Wir können nur max. 2 Minuten warm duschen. Durchlauferhitzer falsch ausgelegt? Was muss ich hinnehmen?

    Hier würde ich den Vermieter informieren.



    Bei Besichtigung wurde mir gesagt, dass das Haus sehr leise ist. Wir haben extra danach gefragt. Nun stellt sich heraus, dass es mehr als hellhörig ist.

    Naja, das ist relativ...


    Leise kann auch heißen, dass ihr keine "Radau-Nachbarn" habt. Einen Betrug sehe ich hier persönlich nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.