Durchlauferhitzer zu schwach?

  • Hallo zusammen.

    Es geht um den Durchlauferhitzer in meiner Mietwohnung, der meines Erachtens nur unzureichende Mengen an Warmwasser bereitstellt.

    Daten von Wohnung & Durchlauferhitzer

    Meine Wohnung hat folgende Daten: 54qm, 2 Zimmer + Küche/Wohnzimmer. Wohne dort alleine (oft Besuch), vorher wurde die Wohnung von 2 Personen bewohnt.

    Der Durchlauferhitzer im Badezimmer hat folgende Daten: 400V 3-, 18kW, 26A. Dieser Durchlauferhitzer ist für Dusche, Waschbecken im Bad sowie Waschbecken in der Küche zuständig. Die Küche befindet sich dabei in etwa 5 Meter Entfernung zum Badezimmer. Einen weiteren Durchlauferhitzer gibt es nicht.


    Gemessene Wassertemperatur (in Dusche & Waschbecken in der Küche)

    Badezimmer

    ohne gleichzeitig anderswo aufgedrehtes Wasser

    - 35° bei voll aufgedrehtem Duschstrahl*

    - 41° bei schwachem Duschstrahl, und heißer, wenn man den Duschstrahl stark herunterreguliert

    wenn gleichzeitig der Wasserhahn in der Küche bei höchster Temperatur voll aufgedreht ist

    - knapp 34° bei voll aufgedrehtem Duschstrahl*

    - 39-41° bei schwächerem bzw. sehr schwachem Duschstrahl

    Küche

    bei gleichzeitig voll aufgedrehtem Duschstrahl* im Bad bei höchster Temperatur

    - 34-37° bei voll aufgedrehtem Wasserhahn (das ergibt eh schon nur wenig Wasser)

    bei gleichzeitig etwa halb aufgedrehtem Duschstrahl im Bad bei höchster Temperatur

    - 39-42° bei voll aufgedrehtem Wasserhahn

    * Voll aufgedrehter Duschstrahl bedeutet jedoch auch nur 200ml Wasser pro Sekunde (gemessen mit einer Stoppuhr und einem 10l Eimer, füllen dauert 50 Sekunden).

    Wenn man den Wasserhahn in der Küche aufdreht, dauert es überdies bis zu 40 Sekunden, bis das Wasser seine Maximaltemperatur erreicht hat.


    Frage

    Kann ich basierend auf obigen Angaben vom Vermieter fordern einen leistungsstärkeren Durchlauferhitzer und/oder einen zusätzlich Durchlauferhitzer in der Küche installieren zu lassen?


    Viele Grüße,

    sheryO

  • Das ist ein grundsätzliches Problem bei Durchlauferhitzern. 18 kW für eine ganze Warmwasserversorgung ist wenig. Das Problem ist, dass man nicht einfach beliebig mehr Durchlauferhitzer anschließen darf. Jeder Durchlauferhitzer muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    Man könnte zwar einen weiteren in der Küche oder einen größeren installieren, aber je nach Alter, Dimensionierung, Verteilung usw der Elektrik geht das nicht so einfach. Wenn man eine großen Durchlauferhitzer verbaut, kann es sein, dass man dafür Herd, Kochfeld etc so schalten muss, dass man nicht gleichzeitig duschen und den Ofen anschalten kann. Einfach weil Durchlauferhitzer so wahnsinnig Strom brauchen, wenn sie in Betrieb sind, dass das bei großen fast die gesamte Anschlussleistung sein kann.

    Dazu kommt, dass es vom Netzbetreiber auch Vorschriften für das ganze Haus gibt. Wenn alle Wohnungen Durchlauferhitzer haben, kann es sein, dass die z.b. auf 18 kW pro Wohnung begrenzt sind, weil der Hausanschluss nicht mehr hergibt.

    Wenn das stört, hilft es nur, in ein Haus mit zentraler Warmwasserversorgung zu ziehen.

    Anfragen kannst du, aber es kann sein, dass der Vermieter schlicht nichts ändern, selbst wenn er wollte.

  • Danke für die Antwort, Schweinchenfan!

    Klingt als kennst du dich sehr gut aus.

    Ich habe 2 Fragen:

    1. Wäre es für den Vermieter unter den von dir beschriebenen Umständen tatsächlich UNMÖGLICH etwas zu ändern?

    Oder wäre die Änderung nur mit erhöhtem Aufwand verbunden (z.B. die Anschlussleistung des Hauses erhöhen lassen, einen Antrag beim Netzbetreiber auf Änderung der individuellen Vorschriften stellen, etc.; hab ja keine Ahnung davon)?

    2. Besteht nach dem, was ich bezüglich der Wassertemperatur und -menge beschrieben habe ein Mietmangel? Sprich: Ließe sich daraus eine Mietminderung ableiten?

    Viele Grüße,

    sheryO

  • 1. Das kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich kann man schon die Anschlussleistung gegen Geld erhöhen. Aber je nach Situation ist das aber sehr teuer und damit unwirtschaftlich, v.a. wenn dadurch evtl die ganze Elektrik neu gemacht werden muss, weil der Bestandsschutz verloren geht usw. Das macht niemand in einem bewohnten Haus.

    2. Das ist eine Frage für einen Anwalt. Ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt? Hattest du bei Vertragsabschluss Kenntnis von dem Zustand? Wusstest du von der Leistung der Durchlauferhitzer und den Konsequenzen? Wie lange duldest du den Zustand bereits? Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist Rechtsberatung und daher ein Fall für den Anwalt, der alle Umstände kennt.

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