Stromklau?

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich habe einige Fragen.

    Ich wohne in einem Einfamilienhaus mit einliegerwohnung in der ersten Etage welche ich bewohne. Im Erdgeschoss lebt die stalker Mutter meines Vermieters neben meiner Wohnung ist noch ein Zimmer und im Dachgeschoss gibt es auch noch mehrere Zimmer.

    Durch einen Streit über eine Abrechnung mit dem Stromversorger hat dieser die Versorgung meiner Wohnung unterbrochen. Da bin ich auch schon mit meinem Anwalt dran. Mir ist aufgefallen dass der Strom oben und im Nebenzimmer ebenfalls nicht funktioniert. Ich gehe davon aus dass ich also die ganze Mietdauer die anderen räume versorgt habe. Das Erdgeschoss und der Keller laufen auf den Zähler der Mutter des Vermieters.

    Ich wusste aufjedenfall bis dato nichts davon, weder noch wurde ich darauf hingewiesen. Das heißt ich zahle also die ganze Zeit den strom für die anderen räume mit! Kennt sich jemand damit aus?

    Noch ein Problem ich habe in der Wohnung eine Holzdecke die ich fachmännisch streichen lassen wollte. Dies wurde auch so im Mietvertrag vereinbart. Nunja hat ein bekannter dann gemacht war meinem Vermieter aber nicht fachmännisch genug. Der stresst und will dass ich das sofort machen lasse. Habe ihm dann gesagt solange ich in der Wohnung wohne ist es egal was ich hier mache oder wie das Holz gestrichen ist, solange ich es bei wohnungsübergabe wie vereinbart herrichten lasse. Das gleiche auf meine Mail balkon habe ich paar Sachen gelagert da macht er mir Stress ich soll den balkon leer räumen. Zur info das ist ein Karton mit Geschirr welches ich nicht benötige sowie eine Tüte mit einem Katzenklo. Habe halt keinen Keller oder Abstellraum aber nichts du desto trotz hat ihn das doch nichts zu interessieren oder irre ich mich da?



  • Das heißt ich zahle also die ganze Zeit den strom für die anderen räume mit! Kennt sich jemand damit aus?

    Wenn du unwissentlich Strom für andere Räume genutzt hast könntest du hier einen Schadensersatzanspruch geltend machen, weil man dich darüber hätte informieren müssen. Hilfsweise hast du einen Anspruch aus dem sog. Bereicherungsrecht. Du hast etwas geleistet ohne Rechtsgrund und das kann man zurückfordern. Problematisch wird hier die Bestimmung der Höhe sein, da müsste man wohl mit einer Schätzung arbeiten.

    Dies wurde auch so im Mietvertrag vereinbart.

    Es ist wichtig was vereinbart worden ist. Bei fortlaufenden Schönheitsreparaturen kann man diese auch während der Mietzeit einfordern, bei einer Endrenovierung natürlich nicht. Die Wirksamkeit der vertraglichen Regelung und die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen vorausgesetzt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!